Hausverkauf verhindern

26. Dezember 2025 Thema abonnieren
 Von 
go498533-45
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 2x hilfreich)
Hausverkauf verhindern

Ein Haus steht leer ,und 4 erben haben es geerbt.
Kann man als enkel verhindern,dass ein Haus verkauft werden soll?




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3543 Beiträge, 1363x hilfreich)

Nein.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42762 Beiträge, 14778x hilfreich)

Wenn man kein Erbe ist, geht es einen nichts an, was die Erbengemeinschaft mit dem Haus macht. Wenn man Erbe ist, dann kann man zwar durch eine Blockadehaltung den freien Verkauf des Hauses verhindern, nicht jedoch die Erbauseinandersetzung, welche in so Fällen auch die Auseinandersetzungsversteigerung zur Folge haben kann. Was in der Regel bedeutet, dass das Haus wesentlich preiswerter den Eigentümer wechselt als bei einem freihändigen einvernehmlichen Verkauf. Sinn macht letzteres nur, wenn man selbst das Haus in sein Eigentum bringen will und sich sicher ist, dass jemand anderes an diesem Objekt kein Interesse hat.

wirdwerden

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40682 Beiträge, 6589x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Kann man als enkel verhindern,
Falls der Enkel auch Erbe ist---> könnte der das mit juristischer Hilfe zumindest versuchen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8625 Beiträge, 4681x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Falls der Enkel auch Erbe ist---> könnte der das mit juristischer Hilfe zumindest versuchen.

Wozuz? Das Geld kann man sich sparen.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42762 Beiträge, 14778x hilfreich)

Eben! Man kann auch ohne Erbe zu sein, mit anwaltlicher Hilfe versuchen, einen Hausverkauf zu verhindern. Die Frage ist doch, ob diese Bemühungen von Erfolg gekrönt sein können. Und da sehe ich keinen Ansatzpunkt.

wirdwerden

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#6
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2051 Beiträge, 285x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Falls der Enkel auch Erbe ist


Das gibt der Eingangsbeitrag für mich nicht her.

Zitat (von Anami):
könnte der das mit juristischer Hilfe zumindest versuchen.


Da sollte man sich schon das anwaltliche Beratungsgespräch schenken.

Der Enkel kann, wenn er über die entsprechenden finanziellen Mittel verfügt und die Erben einverstanden sind, das Haus kaufen.

Mehr Möglichkeiten sehe ich hier nicht.


-- Editiert von User am 27. Dezember 2025 09:49

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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