Hausverkauf..............zahlbar am 30.07.____

28. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
StefanH1256
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Hausverkauf..............zahlbar am 30.07.____

Hallo!

Habe vor sechs Wochen mein Haus verkauft.Der Verkauf wurde über einen Notar abgewickelt.Im Kaufvertrag steht "Kaufpreis zahlbar am 30.07.2015".
Gestern kam zum Käufer des Hauses und zu mir Post vom Notar,wo der Kaufer den Kaufpreis an mich zu überweisen hat.Da ist noch ein Schriftstück dabei,daß ich nach Zahlungseingang auf mein Konto unterschrieben an den Notar zurücksenden soll.

Da das genannte Datum auf ein Donnerstag fällt habe Bedenken,daß das Geld noch nicht auf mein Konto ist.

stef




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130295 Beiträge, 41510x hilfreich)

Hast Du auch eine Frage oder wolltest Du Dir da nur mal von der Seele schreiben?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8624 Beiträge, 4681x hilfreich)

Zitat:
Kaufpreis zahlbar am 30.07.2015.

Ist das alles? Üblicherweise steht da... zahlbar am 30.07.2015, frühestens jedoch X Tage nach Eintritt der folgenden Voraussetzungen...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50210 Beiträge, 17578x hilfreich)

Zitat:
Da das genannte Datum auf ein Donnerstag fällt habe Bedenken, daß das Geld noch nicht auf mein Konto ist.


Der 30.07. ist doch erst übermorgen.

Welche Bedenken hast Du denn? Dass die Bank an Donnerstagen keine Überweisungen ausführt? Dass es vor dem 30.07. zu einer Schließung der Banken wie in Griechenland kommt? Dass die Bank bestreikt wird und das Geld deswegen nicht gebucht wird?

Den Brief des Notars schickst Du natürlich erst dann zurück, wenn Du den Geldeingang festgestellt hast, also frühestens am Freitag.

Wenn der Käufer Bedenken hat, dass das Geld rechtzeitig auf Deinem Konto eintrifft, dann muss er eben Zusatzgebühren für eine Expressüberweisung zahlen. Dabei wird das Geld auch dann noch am Donnerstag auf Deinem Konto gutgeschrieben, wenn er diese erst am Donnerstag bei seiner Bank beauftragt. Bei den Beträgen, um die es geht ist das häufig sogar günstiger als für einen Tag zusätzliche Zinsen zu zahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
StefanH1256
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo!

Bis heute ist bei mir vom Kaufer noch keine Zahlung vom Kaufpres des Hauses auf mein Banklonto eingegangen.
Habe gestern mit dem Notar gesprochen.Er sagte,daß ich mit dem Geld Mitte dieser Woche auf mein Konto sei.

Ab wann kann vom Zahlungsverzug die Rede sein?

Stef

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130295 Beiträge, 41510x hilfreich)

Zitat:
Ab wann kann vom Zahlungsverzug die Rede sein?

Sobald die im Vertrag genannten Fristen und Bedingungen eingetreten sind.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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