Hausverwaltung

7. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Organdin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverwaltung

Hallo liebe Experten,

ich möchte nicht lange "herumeiern", daher zwei kurze Fragen:

1. Kann die Hauswerwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft den Gärtner ohne Eigentümerversammlung entlassen bzw. wechseln ?

2. Gilt das gleiche für den Hausmeister ?

Danke für jeden Tipp.
MfG

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12318.02.2010 17:24:35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 57x hilfreich)

Wenn dies im Verwaltervertrag festgelegt ist, dann ja. Zitat aus dem WEG: Ohne entsprechende Bevollmächtigung ist der Verwalter nicht berechtigt.

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