Hallo liebe Experten,
ich möchte nicht lange "herumeiern", daher zwei kurze Fragen:
1. Kann die Hauswerwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft den Gärtner ohne Eigentümerversammlung entlassen bzw. wechseln ?
2. Gilt das gleiche für den Hausmeister ?
Danke für jeden Tipp.
MfG
Hausverwaltung
7. Januar 2004
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Frage vom 7. Januar 2004 | 10:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverwaltung
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 12. Januar 2004 | 19:39
Von
Status: Schüler (272 Beiträge, 57x hilfreich)
Wenn dies im Verwaltervertrag festgelegt ist, dann ja. Zitat aus dem WEG: Ohne entsprechende Bevollmächtigung ist der Verwalter nicht berechtigt.
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