Heiz- / Stromkosten nach Auszug

12. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Njördr
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)
Heiz- / Stromkosten nach Auszug

Hi,

ich habe folgendes Problem:

Am 07.02.2019 sind wir aus unserer Wohnung ausgezogen mit Kündigung des Mietvertrags zum 28.02.2019.
Wir haben ein Übergabeprotokoll vom 07.02.2019 (ohne Zählerstände).
Die Zählerstände habe ich am selben Tag mit meiner telefonischen Kündigung bei den Stadtwerken durchgegeben.
Daraufhin haben wir eine Abschlussrechnung (Datum 07.02.2019) bekommen und eine Kündigung zum 28.02.2019.
Ein neuer Mieter ist am 08.02.2019 eingezogen und hat uns anteilig ohne Vertrag die Monatsmiete (ohne Heiz- / Stromkosten gezahlt).
Dieser hat sich aber erst am 01.03.2019 bei den Stadtwerken angemeldet. Die Differenz die dieser Mieter noch im Februar verbraucht hat soll ich nun bezahlen.
Hab ich da noch Möglichkeiten oder ist das mein Verschulden und ich muss diese Differenz bezahlen?

Grüße

-- Editiert von Njördr am 12.11.2020 10:57

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Njördr):
hat uns anteilig ohne Vertrag die Monatsmiete (ohne Heiz- / Stromkosten gezahlt).

Bedeutet er hat das Geld einfach so wortlos hingelegt und ihr habt es einfach wortlos genommen?
Woher wusste man dann das es die anteilige Monatsmiete sein sollte?

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Njördr):
Daraufhin haben wir eine Abschlussrechnung (Datum 07.02.2019) bekommen und eine Kündigung zum 28.02.2019.
Das widerspricht sich. Was genau hast Du bekommen?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Njördr):
Ein neuer Mieter ist am 08.02.2019 eingezogen
Ihr habt nichts mit ihm vereinbart, obwohl dein MV bis Ende Februar lief?
Zitat (von Njördr):
Die Differenz die dieser Mieter noch im Februar verbraucht hat soll ich nun bezahlen.
Wer verlangt das?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Njördr
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Njördr):
hat uns anteilig ohne Vertrag die Monatsmiete (ohne Heiz- / Stromkosten gezahlt).

Bedeutet er hat das Geld einfach so wortlos hingelegt und ihr habt es einfach wortlos genommen?
Woher wusste man dann das es die anteilige Monatsmiete sein sollte?


Hab gerade meinen Kontoauszug raus gesucht. Der neue Mieter hat mir das Geld mit dem Verwendungszweck Miete am 19.02.2019 überwiesen

Zitat (von user08154711):
Zitat (von Njördr):
Daraufhin haben wir eine Abschlussrechnung (Datum 07.02.2019) bekommen und eine Kündigung zum 28.02.2019.
Das widerspricht sich. Was genau hast Du bekommen?


Ich habe 2 Schreiben von den Stadtwerken. Eines mit einer Abschlussrechnung vom 07.02.2019 und eines mit einer Kündigung zum 28.02.2019. Warum das unterschiedlich ist weiß ich leider nicht mehr.

Zitat (von Anami):
Ihr habt nichts mit ihm vereinbart, obwohl dein MV bis Ende Februar lief?
Wer verlangt das?


Leider haben wir alles nur mündlich besprochen.
Die Stadtwerke von denen wir Strom / Gas bezogen haben fordern es


-- Editiert von Njördr am 12.11.2020 11:16

-- Editiert von Njördr am 12.11.2020 11:17

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Njördr):
Der neue Mieter hat mir das Geld mit dem Verwendungszweck Miete am 19.02.2019 überwiesen

Das wäre dann eine Miete mit allen Nebenkosten inklusive ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Njördr
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das wäre dann eine Miete mit allen Nebenkosten inklusive ...

Strom und Gas sind nicht in den Nebenkosten im Mietvertrag enthalten. Daher habe ich ja seperat gekündigt. Nur hat der neue Mieter sich erst zum Folgemonat und nicht zum Einzug angemeldet

-- Editiert von Njördr am 12.11.2020 12:11

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Njördr):
Eines mit einer Abschlussrechnung vom 07.02.2019 und eines mit einer Kündigung zum 28.02.2019. Warum das unterschiedlich ist weiß ich leider nicht mehr.
Dein Vertrag mit den Stadtwerken wurde zum Ende Februar 2019 gekündigt. Abgerechnet wurde der Verbrauch nach Zählerstand vom 7.2. 2019.
Alles ok mit den Stadtwerken.
Zitat (von Njördr):
Die Stadtwerke von denen wir Strom / Gas bezogen haben fordern es
Ja. Die fordern die Differenz vom 8.2. bis 28.2. von dir. Der Nachmieter hat ein ganz andere Kunden-und Vertragsnummer, alles ab 1.3.

Also solltest du vom Nachmieter diese Summe fordern, denn er hat dort schon gewohnt und verbraucht.
Dann kannst du diese Summe an die Stadtwerke überweisen.

Du kannst dem Nachmieter schreiben, dass es wegen der Abmeldung/Ummeldung bei den Stadtwerken Probleme gab...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Also solltest du vom Nachmieter diese Summe fordern, denn er hat dort schon gewohnt und verbraucht.
Dann kannst du diese Summe an die Stadtwerke überweisen.
Diese zeitliche Abfolge mit einer Wenn-Dann-Funktion halte ich für falsch. Die Überweisung an die Stadtwerke und die Forderung an den Nachmieter sind imho zwei verschiedene Baustellen und nicht miteinander in Abhängigkeit zu bringen - Inneverhältnis / Außenverhältnis...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Njördr):
Strom und Gas sind nicht in den Nebenkosten im Mietvertrag enthalten.

Was interessiert, welche Kosten in Deinem Mietvertrag mit Deinem Vermieter enthalten sind? Völlig irrelevant.
Hier geht es um Deinen Mieter / Nutzer der Wohnung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Diese zeitliche Abfolge mit einer Wenn-Dann-Funktion halte ich für falsch.
Es geht auch anders, natürlich.
zB. so:
Du solltest die geforderte Summe den Stadtwerken überweisen.
Danach kannst du vom Nachmieter diese Summe fordern, denn er hat dort schon gewohnt und verbraucht.

Mit Pech bleibst du auf dieser Summe sitzen, weil der Nachmieter das nicht einsieht...
Gibts evtl. schon seit März 2019 einen Streit? Oder warum fragst du erst jetzt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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