Hi,
ich habe folgendes Problem:
Am 07.02.2019 sind wir aus unserer Wohnung ausgezogen mit Kündigung des Mietvertrags zum 28.02.2019.
Wir haben ein Übergabeprotokoll vom 07.02.2019 (ohne Zählerstände).
Die Zählerstände habe ich am selben Tag mit meiner telefonischen Kündigung bei den Stadtwerken durchgegeben.
Daraufhin haben wir eine Abschlussrechnung (Datum 07.02.2019) bekommen und eine Kündigung zum 28.02.2019.
Ein neuer Mieter ist am 08.02.2019 eingezogen und hat uns anteilig ohne Vertrag die Monatsmiete (ohne Heiz- / Stromkosten gezahlt).
Dieser hat sich aber erst am 01.03.2019 bei den Stadtwerken angemeldet. Die Differenz die dieser Mieter noch im Februar verbraucht hat soll ich nun bezahlen.
Hab ich da noch Möglichkeiten oder ist das mein Verschulden und ich muss diese Differenz bezahlen?
Grüße
-- Editiert von Njördr am 12.11.2020 10:57
Heiz- / Stromkosten nach Auszug
12. November 2020
Thema abonnieren
Frage vom 12. November 2020 | 10:56
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 6x hilfreich)
Heiz- / Stromkosten nach Auszug
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#1
Antwort vom 12. November 2020 | 11:00
Von
Status: Unbeschreiblich (120178 Beiträge, 39841x hilfreich)
Zitathat uns anteilig ohne Vertrag die Monatsmiete (ohne Heiz- / Stromkosten gezahlt). :
Bedeutet er hat das Geld einfach so wortlos hingelegt und ihr habt es einfach wortlos genommen?
Woher wusste man dann das es die anteilige Monatsmiete sein sollte?
#2
Antwort vom 12. November 2020 | 11:02
Von
Status: Lehrling (1897 Beiträge, 280x hilfreich)
Das widerspricht sich. Was genau hast Du bekommen?ZitatDaraufhin haben wir eine Abschlussrechnung (Datum 07.02.2019) bekommen und eine Kündigung zum 28.02.2019. :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. November 2020 | 11:07
Von
Status: Unbeschreiblich (32202 Beiträge, 5658x hilfreich)
Ihr habt nichts mit ihm vereinbart, obwohl dein MV bis Ende Februar lief?ZitatEin neuer Mieter ist am 08.02.2019 eingezogen :
Wer verlangt das?ZitatDie Differenz die dieser Mieter noch im Februar verbraucht hat soll ich nun bezahlen. :
#4
Antwort vom 12. November 2020 | 11:15
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 6x hilfreich)
Zitat:Zitathat uns anteilig ohne Vertrag die Monatsmiete (ohne Heiz- / Stromkosten gezahlt). :
Bedeutet er hat das Geld einfach so wortlos hingelegt und ihr habt es einfach wortlos genommen?
Woher wusste man dann das es die anteilige Monatsmiete sein sollte?
Hab gerade meinen Kontoauszug raus gesucht. Der neue Mieter hat mir das Geld mit dem Verwendungszweck Miete am 19.02.2019 überwiesen
Zitat:Das widerspricht sich. Was genau hast Du bekommen?ZitatDaraufhin haben wir eine Abschlussrechnung (Datum 07.02.2019) bekommen und eine Kündigung zum 28.02.2019. :
Ich habe 2 Schreiben von den Stadtwerken. Eines mit einer Abschlussrechnung vom 07.02.2019 und eines mit einer Kündigung zum 28.02.2019. Warum das unterschiedlich ist weiß ich leider nicht mehr.
ZitatIhr habt nichts mit ihm vereinbart, obwohl dein MV bis Ende Februar lief? :
Wer verlangt das?
Leider haben wir alles nur mündlich besprochen.
Die Stadtwerke von denen wir Strom / Gas bezogen haben fordern es
-- Editiert von Njördr am 12.11.2020 11:16
-- Editiert von Njördr am 12.11.2020 11:17
#5
Antwort vom 12. November 2020 | 11:39
Von
Status: Unbeschreiblich (120178 Beiträge, 39841x hilfreich)
ZitatDer neue Mieter hat mir das Geld mit dem Verwendungszweck Miete am 19.02.2019 überwiesen :
Das wäre dann eine Miete mit allen Nebenkosten inklusive ...
#6
Antwort vom 12. November 2020 | 12:10
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 6x hilfreich)
ZitatDas wäre dann eine Miete mit allen Nebenkosten inklusive ... :
Strom und Gas sind nicht in den Nebenkosten im Mietvertrag enthalten. Daher habe ich ja seperat gekündigt. Nur hat der neue Mieter sich erst zum Folgemonat und nicht zum Einzug angemeldet
-- Editiert von Njördr am 12.11.2020 12:11
#7
Antwort vom 12. November 2020 | 12:30
Von
Status: Unbeschreiblich (32202 Beiträge, 5658x hilfreich)
Dein Vertrag mit den Stadtwerken wurde zum Ende Februar 2019 gekündigt. Abgerechnet wurde der Verbrauch nach Zählerstand vom 7.2. 2019.ZitatEines mit einer Abschlussrechnung vom 07.02.2019 und eines mit einer Kündigung zum 28.02.2019. Warum das unterschiedlich ist weiß ich leider nicht mehr. :
Alles ok mit den Stadtwerken.
Ja. Die fordern die Differenz vom 8.2. bis 28.2. von dir. Der Nachmieter hat ein ganz andere Kunden-und Vertragsnummer, alles ab 1.3.ZitatDie Stadtwerke von denen wir Strom / Gas bezogen haben fordern es :
Also solltest du vom Nachmieter diese Summe fordern, denn er hat dort schon gewohnt und verbraucht.
Dann kannst du diese Summe an die Stadtwerke überweisen.
Du kannst dem Nachmieter schreiben, dass es wegen der Abmeldung/Ummeldung bei den Stadtwerken Probleme gab...
#8
Antwort vom 12. November 2020 | 12:53
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Diese zeitliche Abfolge mit einer Wenn-Dann-Funktion halte ich für falsch. Die Überweisung an die Stadtwerke und die Forderung an den Nachmieter sind imho zwei verschiedene Baustellen und nicht miteinander in Abhängigkeit zu bringen - Inneverhältnis / Außenverhältnis...ZitatAlso solltest du vom Nachmieter diese Summe fordern, denn er hat dort schon gewohnt und verbraucht. :
Dann kannst du diese Summe an die Stadtwerke überweisen.
#9
Antwort vom 12. November 2020 | 13:24
Von
Status: Unbeschreiblich (120178 Beiträge, 39841x hilfreich)
ZitatStrom und Gas sind nicht in den Nebenkosten im Mietvertrag enthalten. :
Was interessiert, welche Kosten in Deinem Mietvertrag mit Deinem Vermieter enthalten sind? Völlig irrelevant.
Hier geht es um Deinen Mieter / Nutzer der Wohnung.
#10
Antwort vom 12. November 2020 | 13:56
Von
Status: Unbeschreiblich (32202 Beiträge, 5658x hilfreich)
Es geht auch anders, natürlich.ZitatDiese zeitliche Abfolge mit einer Wenn-Dann-Funktion halte ich für falsch. :
zB. so:
Du solltest die geforderte Summe den Stadtwerken überweisen.
Danach kannst du vom Nachmieter diese Summe fordern, denn er hat dort schon gewohnt und verbraucht.
Mit Pech bleibst du auf dieser Summe sitzen, weil der Nachmieter das nicht einsieht...
Gibts evtl. schon seit März 2019 einen Streit? Oder warum fragst du erst jetzt?
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