Heizkostenabrechnung wird nicht erstellt

9. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb436938-73
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizkostenabrechnung wird nicht erstellt

Hallo Leute,

ich habe mit einem Problem zu kämpfen seit Monaten und ich weiß nicht mehr weiter...

Der Dienstleister der die Heizkostenabrechnung machen soll, ignoriert mich seit Februar ständig und möchte die HKA nicht erstellen bzw. ignoriert jegliche Mail von mir.

Nun kam vorgestern ein Brief mit einer Rechnung, die eine detaillierte Auflistung der (nicht) geleisteten Aufwendungen derer Seits inne hat. Die anderen Blätter, für mich nötig um eine Abrechnung zu machen, sind einfach leer.

Was soll ich machen, kann ich die Firma abmahnen und die Kosten im Falle einer Kündigung und eines Wechsels rechtlich geltend machen?

So etwas hab ich in all meinen Jahren nie erlebt und so frech wurde ich auch nicht behandelt, die Telefonate sind eine Klasse für sich.

Viele Grüße

-- Editiert von fb436938-73 am 09.05.2020 11:50

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von fb436938-73):
bzw. ignoriert jegliche Mail von mir.

Sind nicht angekommen.

Eventuell mal was gerichtsfestes bei der Mitteilung verwenden.



Zitat (von fb436938-73):
Nun kam vorgestern ein Brief mit einer Rechnung, die eine detaillierte Auflistung der (nicht) geleisteten Aufwendungen derer Seits inne hat. Die anderen Blätter, für mich nötig um eine Abrechnung zu machen, sind einfach leer.

Dann würde ich den Mangel erst mal reklamieren - gerichtsfest.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von fb436938-73):
Der Dienstleister der die Heizkostenabrechnung machen soll, ignoriert mich seit Februar ständig und möchte die HKA nicht erstellen
Für welches Objekt, für welchen Zeitraum, aufgrund welchen Auftrages? Ist das ein neuer Dienstleister oder ein neues Objekt oder eine Abrechnung von 2019?
Warum möchte er nicht?

Hier liest man nicht, um was es überhaupt geht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb436938-73
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb436938-73):
bzw. ignoriert jegliche Mail von mir.

Sind nicht angekommen.

Eventuell mal was gerichtsfestes bei der Mitteilung verwenden.

Dann würde ich den Mangel erst mal reklamieren - gerichtsfest.


Ist eine Email in diesem Fall Gerichtsfest?

Zitat (von Anami):
Für welches Objekt, für welchen Zeitraum, aufgrund welchen Auftrages? Ist das ein neuer Dienstleister oder ein neues Objekt oder eine Abrechnung von 2019?
Warum möchte er nicht?

Hier liest man nicht, um was es überhaupt geht.


Entschuldige, ein drei Familienhaus, in der ich selbst wohne. Objekt und Dienstleister sind neu. Objekt 2019 Februar gekauft, Dienstleister seit 2019 März.

Warum weiß ich nicht, mir wird keine Auskunft gegeben.

-- Editiert von fb436938-73 am 09.05.2020 20:09

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von fb436938-73):
Ist eine Email in diesem Fall Gerichtsfest?

Die Frage ist jetzt nicht ernst gemeint?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von fb436938-73):
Der Dienstleister der die Heizkostenabrechnung machen soll, ignoriert mich seit Februar ständig und möchte die HKA nicht erstellen


Wie begründet er sein "nicht möchten"?
Was ist vertraglich vereinbart? Bitte sehr konkret.

Zitat (von fb436938-73):
Ist eine Email in diesem Fall Gerichtsfest?
Die Frage kannst Du Dir doch selbst beantworten. Wenn der Erhalt bestritten wird, wie kannst Du den Zugang nachweisen.

Zitat (von fb436938-73):
Was soll ich machen, kann ich die Firma abmahnen und die Kosten im Falle einer Kündigung und eines Wechsels rechtlich geltend machen?


Welche Kosten? Abmahnen - nein. Ich würde mit Zugangsnachweis zur korrekten Vertragserfüllung unter Fristsetzung auffordern und nach Ablauf der Frist außerordentlich kündigen und die Abrechnung selbst erstellen.

Dir scheinen die Grundvoraussetzungen rechtlicher Art als Vermieter zu fehlen. Halte ich für nicht wirklich gut.

Berry

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