Herausgabe Eigentum

30. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
MichaX123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Herausgabe Eigentum

Hallo ihr lieben
Vielleicht finde ich hier erstmal Hilfe.
Der Sachverhalt ist folgender:
Ich bin Musiker einer Band.
Nun wäre Ende des Jahres eine Tour aber die Band ist dermaßen zerstritten dass ich erwäge diese nicht zu spielen.
Nun wurde mir gedroht falls eine konventional Strafe erhoben wird da der ticketvetkauf schon gestartet ist und ich meinen Pflichten nicht nachkomme, und ich diese nicht zahlen kann, mein komplettes Equipment einzahlten wird.
Folgende Punkte gibt es:
Die Band ist eine GbR jedoch bin ich kein Mitglied eben dieser (ich spiele nur da aber bin nicht Mitgloed dieser GbR)
Außerdem habe ich nirgendwo etwas unterschrieben (also keine tourverträge und nichts, das hat ein Mitglied der GbR gemacht)
Sämtliche Verträge wurden mit einem Mitglied der GbR bzw. der "xy Bandname Gbr)
Inwieweit bin ich haftbar?
Darf mein Equipment einbehalten werden (ich habe sämtliche Quittungen und kann somit nachweisen dass ich der Rechtmässige Eigentümer bin)
Wäre schön wenn es dazu ein paar Informationen gibt.
Lieben Gruß




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130616 Beiträge, 41556x hilfreich)

Zitat (von MichaX123):
Darf mein Equipment einbehalten werden

Als erstes wäre doch mal die Frage, weshalb das alles nun im Besitz der anderen ist. Und warum man es dort nicht einfach raus holt.



Zitat (von MichaX123):
ich habe sämtliche Quittungen und kann somit nachweisen dass ich der Rechtmässige Eigentümer bin

Ich hoffe nicht, das man damit die Quittungen vom Kauf meint ...



Zitat (von MichaX123):
aber bin nicht Mitgloed dieser GbR

Den Optimismus teile ich nicht
Aber am Ende ist es für die Frage des Einbehalts nicht relevant ob man nun Mitglied dieser GbR ist oder ob man eine Gbr mit der Band-GbR hat



Zitat (von MichaX123):
Außerdem habe ich nirgendwo etwas unterschrieben



Pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten) - dieser Grundsatz der alten Römer findet sich auch in der aktuellen Fassung des BGB wieder. Insofern ist es völlig egal, ob man was unterschrieben hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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