mein Bruder hat mir mein Auto gestohlen. Ich habe schon die Deckungszusage für eine Herausgabeklage und einen guten Anwalt gefunden. Im Moment hängt es aber daran, dass an die Adresse, in der mein Bruder wohnt, keine Zustellung möglich ist. Woran kann das liegen? Wie komme ich weiter?
Herausgabeklage PKW
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatWoran kann das liegen? :
Unfähige Zusteller, es ist nicht seine ladungsfähige Anschrift, Zustellungsvereitelung, ...
ZitatWie komme ich weiter? :
A) Das Problem finden und lösen
B) jemanden beauftragen Problem zu finden und zu lösen
Zitat:Das Problem finden und lösen
Ich vermute, dass eine Zustellungsvereitelung vorliegt. Wen kann ich in diesem Fall mit einer Lösung beaufttragen?
-- Editiert von User am 5. August 2023 07:25
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Deinen Anwalt?
Mein Anwalt hat mir gesagt, dass er eine Adresse braucht, an die die Herausgabeklage zugestellt werden kann.
Was verstehst du denn darunter? Ich meine, dein Anwalt sollte für dich weiterarbeiten. Hier wird das eher nichts.ZitatIch vermute, dass eine Zustellungsvereitelung vorliegt. :
Dein Anwalt kennt die Zusammenhänge und dich und auch die Aussage/Zusagen der Versicherung.
Der Anwalt weiß auch, wie gegen Zustellungsvereitelung vorzugehen ist.
ZitatDeinen Anwalt? :
Nun, in der Realität haben die wenigsten Anwälte einen veritablen Privatermittler in Rufweite der das Problem löst.
In der Realität wird der Anwalt sich nicht mit Ermittlungen beschäftigen, sondern das Problem an den Mandanten delegieren.
ZitatWen kann ich in diesem Fall mit einer Lösung beaufttragen? :
Man könnte den Anwalt fragen, ob er denn einen veritablen Privatermittler kennt, ansonsten würde man selber einen beauftragen müssen.
Ist dann nur fraglich, ob die Ermittlungskosten dann nicht den Wert des Kfz übersteigen.
ZitatMan könnte den Anwalt fragen, ob er denn einen veritablen Privatermittler kennt, ansonsten würde man selber einen beauftragen müssen. :
Ist dann nur fraglich, ob die Ermittlungskosten dann nicht den Wert des Kfz übersteigen.
Es geht mir gar nicht in erster Linie um den Pkw. Da ich noch als Halterin eingetragen bin, bekam ich bis vor kurzem sämtliche Strafzettel für Verkehrsverstöße meines Bruders, die ich dann abwehren musste (manchmal mehrere pro Tag, an einzelnen Tagen war auch mal keiner im Briefkasten). Ich habe einfach Sorge, dass das irgendwann wieder auftritt, wenn mein Bruder den PKW behält.
In dem Falle würde ich überlegen, den Pkw einfach abzumelden.
ZitatIn dem Falle würde ich überlegen, den Pkw einfach abzumelden. :
Dazu brauche ich Kraftfahrzeugschein, Kraftfahrzeugbrief und Schilder. Kraftfahrzeugschein und -brief kann ich neu bekommen, wenn ich Anzeige erstatte; aber wie komme ich an die Schilder? Kann ich die auch neu bekommen? Hafte ich dann, wenn mein Bruder einen Unfall baut?
@Harry, nur am Stänkern in letzter Zeit :D Man muss doch nur einen attraktiven Stundensatz bieten. Logisch aber, dass ich, wie von einigen anderen offensichtlich ebenfalls angedacht, mehr den Umgang mit dem "Problem" meinte, den der Anwalt zu beherrschen in der Lage sein sollte.
-- Editiert von User am 5. August 2023 15:58
Zitataber wie komme ich an die Schilder? :
Wenn man weis wo der Bruder wohnt, sollte man den Standort des Pkw ermitteln können.
Dann benötigt man eigentlich nur noch einen Schraubenzieher ... und die Polizei informieren, das man die Schilder zwecks rechtskonformer Abmeldung beschlagnahmt hat.
Eventuell meldet sich das Brüderchen dann auch zeitnah, wenn die Schilder fehlen...
ZitatWenn man weis wo der Bruder wohnt, sollte man den Standort des Pkw ermitteln können. :
Ich habe noch eine Adresse; aber die an ihn gerichtete Post nimmt er nicht mehr an; deshalb weiß ich nicht, ob ich damit weiterkomme.
Schau, so was zu beantworten sollte doch wohl absolut mitten rein in das übrige Mandat fallen.
Zitatdeshalb weiß ich nicht, ob ich damit weiterkomme. :
Hinfahren und nachschauen wäre eine Möglichkeit
Abfrage beim Einwohnermeldeamt wäre eine andere.
ZitatDazu brauche ich Kraftfahrzeugschein, Kraftfahrzeugbrief und Schilder. Kraftfahrzeugschein und -brief kann ich neu bekommen, wenn ich Anzeige erstatte; aber wie komme ich an die Schilder? :
Soll das heißen, dass du den Diebstahl gar nicht angezeigt hast?
Wäre das nicht sinnvoller (und vor allem kostengünstiger), als eine Herausgabeklage?
Wenn du weißt, wo dein Bruder wohnt oder arbeitet und der Zweitschlüssel vom Wagen bei dir ist, könntest du dein Auto auch einfach abholen.
-- Editiert von User am 6. August 2023 08:51
ZitatSoll das heißen, dass du den Diebstahl gar nicht angezeigt hast? :
Etwas anzuzeigen das es nicht gibt, das wäre nicht nur relativ sinnlos. Es kann sogar strafbar sein (§ 164 StGB)
ZitatWäre das nicht sinnvoller (und vor allem kostengünstiger), als eine Herausgabeklage? :
Nö.
Da Strafverfahren regelmäßig nur den Strafanspruch des Staates befriedigen, aber keine zivilrechtlichen Angelegenheiten klären.
ZitatEtwas anzuzeigen das es nicht gibt, das wäre nicht nur relativ sinnlos. Es kann sogar strafbar sein (§ 164 StGB) :
Ich kann dir nicht folgen.
Die TE schreibt in ihrem Eingangstext: Mein Bruder hat mir mein Auto gestohlen.
Was meinst du unter diesem Hintergrund mit "etwas anzuzeigen, das es nicht gibt"?
Zitat:Etwas anzuzeigen das es nicht gibt, das wäre nicht nur relativ sinnlos. Es kann sogar strafbar sein (§ 164 StGB)
Warum kann es strafbar sein, den Diebestahl des PKW´s anzuzeigen?
Hallo,
inzwischen wurde der PKW in Berlin gefunden und sichergestellt. Mit der Polizei Berlin habe ich per E-Mail vereinbart, dass ich alle Besitzansprüche daran aufgebe und ihr das weitere Vorgehen überlasse. Meinen Anwalt habe ich sofort informiert, und er hat den Fall abgeschlossen und abgerechnet. (Der Fall lief über die Deckungszusage meiner Versicherung, 100 € Selbstbeteiligung:) Trotzdem bekam ich jetzt noch eine letzte Rechnung für die Umsetzung des Autos. Mein Bruder ist zahlungsunfähig und steht unter gesetzlicher Betreuung. Muss ich diese Rechnung noch bezahlen? Besteht die Möglichkeit, den Fall wieder aufzugreifen und wieder über meine Rechtsschutzversicherung laufen zu lassen, obwohl er bereits als abgeschlossen galt?
Viele Grüße
ZitatMit der Polizei Berlin habe ich per E-Mail vereinbart, dass ich alle Besitzansprüche daran aufgebe und ihr das weitere Vorgehen überlasse. :
Es wäre mir neu, dass die Polizei nun unter die Autoverwerter gegangen sind, daher die Frage was hat man da vereinbart?
Oder ist es anstatt einer Vereinbarung doch eher nur eine Mitteilung?
ZitatTrotzdem bekam ich jetzt noch eine letzte Rechnung für die Umsetzung des Autos. :
ZitatMuss ich diese Rechnung noch bezahlen? :
Davon ist auszugehen, wer sollte sie sonst bezahlen?
Man kann sich nicht seinen Pflichten entziehen, nur weil man Besitzansprüche an etwas aufgibt.
Sollte das Fahrzeug "Schrott" sein und nicht anderweitig verwertet werden können, wird das auch nicht die letzte Rechnung gewesen sein, die Du bekommen hast.
Es sei denn Du hast entsprechendes mit der Berliner Polizei vereinbart.
Ich grübele über die Rechtsgrundlage, auf deren Basis die Polizei in Berlin tätig geworden ist. Das Einschleppen mag vielleicht die unter dem Gesichtspunkt der Beschlagnahme von Diebesgut erfolgt sein. Dafür ist dann aber im Ermittlungsverfahren die Staatsanwaltschaft zuständig. Die entscheidet, wie es weiter geht. Und wenn das Einschleppen aus anderen Gründen erfolgte, dann haftet in der Regel der Eigentümer. Allerdings steht der Wagen dann woanders, nicht auf dem Hof des Polizeipräsidiums, und das gratis.
Also, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte was genau?
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