Herausgabeklage PKW

5. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Mürpfelchen
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 0x hilfreich)
Herausgabeklage PKW

mein Bruder hat mir mein Auto gestohlen. Ich habe schon die Deckungszusage für eine Herausgabeklage und einen guten Anwalt gefunden. Im Moment hängt es aber daran, dass an die Adresse, in der mein Bruder wohnt, keine Zustellung möglich ist. Woran kann das liegen? Wie komme ich weiter?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126926 Beiträge, 40730x hilfreich)

Zitat (von Mürpfelchen):
Woran kann das liegen?

Unfähige Zusteller, es ist nicht seine ladungsfähige Anschrift, Zustellungsvereitelung, ...




Zitat (von Mürpfelchen):
Wie komme ich weiter?

A) Das Problem finden und lösen
B) jemanden beauftragen Problem zu finden und zu lösen


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mürpfelchen
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Das Problem finden und lösen


Ich vermute, dass eine Zustellungsvereitelung vorliegt. Wen kann ich in diesem Fall mit einer Lösung beaufttragen?



-- Editiert von User am 5. August 2023 07:25

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1601 Beiträge, 406x hilfreich)

Deinen Anwalt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mürpfelchen
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Anwalt hat mir gesagt, dass er eine Adresse braucht, an die die Herausgabeklage zugestellt werden kann.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35556 Beiträge, 6047x hilfreich)

Zitat (von Mürpfelchen):
Ich vermute, dass eine Zustellungsvereitelung vorliegt.
Was verstehst du denn darunter? Ich meine, dein Anwalt sollte für dich weiterarbeiten. Hier wird das eher nichts.
Dein Anwalt kennt die Zusammenhänge und dich und auch die Aussage/Zusagen der Versicherung.
Der Anwalt weiß auch, wie gegen Zustellungsvereitelung vorzugehen ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126926 Beiträge, 40730x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Deinen Anwalt?

Nun, in der Realität haben die wenigsten Anwälte einen veritablen Privatermittler in Rufweite der das Problem löst.
In der Realität wird der Anwalt sich nicht mit Ermittlungen beschäftigen, sondern das Problem an den Mandanten delegieren.



Zitat (von Mürpfelchen):
Wen kann ich in diesem Fall mit einer Lösung beaufttragen?

Man könnte den Anwalt fragen, ob er denn einen veritablen Privatermittler kennt, ansonsten würde man selber einen beauftragen müssen.
Ist dann nur fraglich, ob die Ermittlungskosten dann nicht den Wert des Kfz übersteigen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mürpfelchen
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man könnte den Anwalt fragen, ob er denn einen veritablen Privatermittler kennt, ansonsten würde man selber einen beauftragen müssen.
Ist dann nur fraglich, ob die Ermittlungskosten dann nicht den Wert des Kfz übersteigen.


Es geht mir gar nicht in erster Linie um den Pkw. Da ich noch als Halterin eingetragen bin, bekam ich bis vor kurzem sämtliche Strafzettel für Verkehrsverstöße meines Bruders, die ich dann abwehren musste (manchmal mehrere pro Tag, an einzelnen Tagen war auch mal keiner im Briefkasten). Ich habe einfach Sorge, dass das irgendwann wieder auftritt, wenn mein Bruder den PKW behält.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126926 Beiträge, 40730x hilfreich)

In dem Falle würde ich überlegen, den Pkw einfach abzumelden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mürpfelchen
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
In dem Falle würde ich überlegen, den Pkw einfach abzumelden.

Dazu brauche ich Kraftfahrzeugschein, Kraftfahrzeugbrief und Schilder. Kraftfahrzeugschein und -brief kann ich neu bekommen, wenn ich Anzeige erstatte; aber wie komme ich an die Schilder? Kann ich die auch neu bekommen? Hafte ich dann, wenn mein Bruder einen Unfall baut?




0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1601 Beiträge, 406x hilfreich)

@Harry, nur am Stänkern in letzter Zeit :D Man muss doch nur einen attraktiven Stundensatz bieten. Logisch aber, dass ich, wie von einigen anderen offensichtlich ebenfalls angedacht, mehr den Umgang mit dem "Problem" meinte, den der Anwalt zu beherrschen in der Lage sein sollte.

-- Editiert von User am 5. August 2023 15:58

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126926 Beiträge, 40730x hilfreich)

Zitat (von Mürpfelchen):
aber wie komme ich an die Schilder?

Wenn man weis wo der Bruder wohnt, sollte man den Standort des Pkw ermitteln können.
Dann benötigt man eigentlich nur noch einen Schraubenzieher ... und die Polizei informieren, das man die Schilder zwecks rechtskonformer Abmeldung beschlagnahmt hat.

Eventuell meldet sich das Brüderchen dann auch zeitnah, wenn die Schilder fehlen...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mürpfelchen
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn man weis wo der Bruder wohnt, sollte man den Standort des Pkw ermitteln können.


Ich habe noch eine Adresse; aber die an ihn gerichtete Post nimmt er nicht mehr an; deshalb weiß ich nicht, ob ich damit weiterkomme.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1601 Beiträge, 406x hilfreich)

Schau, so was zu beantworten sollte doch wohl absolut mitten rein in das übrige Mandat fallen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126926 Beiträge, 40730x hilfreich)

Zitat (von Mürpfelchen):
deshalb weiß ich nicht, ob ich damit weiterkomme.

Hinfahren und nachschauen wäre eine Möglichkeit
Abfrage beim Einwohnermeldeamt wäre eine andere.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1624 Beiträge, 194x hilfreich)

Zitat (von Mürpfelchen):
Dazu brauche ich Kraftfahrzeugschein, Kraftfahrzeugbrief und Schilder. Kraftfahrzeugschein und -brief kann ich neu bekommen, wenn ich Anzeige erstatte; aber wie komme ich an die Schilder?


Soll das heißen, dass du den Diebstahl gar nicht angezeigt hast?

Wäre das nicht sinnvoller (und vor allem kostengünstiger), als eine Herausgabeklage?

Wenn du weißt, wo dein Bruder wohnt oder arbeitet und der Zweitschlüssel vom Wagen bei dir ist, könntest du dein Auto auch einfach abholen.

-- Editiert von User am 6. August 2023 08:51

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126926 Beiträge, 40730x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Soll das heißen, dass du den Diebstahl gar nicht angezeigt hast?

Etwas anzuzeigen das es nicht gibt, das wäre nicht nur relativ sinnlos. Es kann sogar strafbar sein (§ 164 StGB)



Zitat (von Nana71):
Wäre das nicht sinnvoller (und vor allem kostengünstiger), als eine Herausgabeklage?

Nö.
Da Strafverfahren regelmäßig nur den Strafanspruch des Staates befriedigen, aber keine zivilrechtlichen Angelegenheiten klären.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1624 Beiträge, 194x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Etwas anzuzeigen das es nicht gibt, das wäre nicht nur relativ sinnlos. Es kann sogar strafbar sein (§ 164 StGB)


Ich kann dir nicht folgen.

Die TE schreibt in ihrem Eingangstext: Mein Bruder hat mir mein Auto gestohlen.

Was meinst du unter diesem Hintergrund mit "etwas anzuzeigen, das es nicht gibt"?

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Mürpfelchen
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Etwas anzuzeigen das es nicht gibt, das wäre nicht nur relativ sinnlos. Es kann sogar strafbar sein (§ 164 StGB)


Warum kann es strafbar sein, den Diebestahl des PKW´s anzuzeigen?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Mürpfelchen
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

inzwischen wurde der PKW in Berlin gefunden und sichergestellt. Mit der Polizei Berlin habe ich per E-Mail vereinbart, dass ich alle Besitzansprüche daran aufgebe und ihr das weitere Vorgehen überlasse. Meinen Anwalt habe ich sofort informiert, und er hat den Fall abgeschlossen und abgerechnet. (Der Fall lief über die Deckungszusage meiner Versicherung, 100 € Selbstbeteiligung:) Trotzdem bekam ich jetzt noch eine letzte Rechnung für die Umsetzung des Autos. Mein Bruder ist zahlungsunfähig und steht unter gesetzlicher Betreuung. Muss ich diese Rechnung noch bezahlen? Besteht die Möglichkeit, den Fall wieder aufzugreifen und wieder über meine Rechtsschutzversicherung laufen zu lassen, obwohl er bereits als abgeschlossen galt?

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11437 Beiträge, 4335x hilfreich)

Zitat (von Mürpfelchen):
Mit der Polizei Berlin habe ich per E-Mail vereinbart, dass ich alle Besitzansprüche daran aufgebe und ihr das weitere Vorgehen überlasse.

Es wäre mir neu, dass die Polizei nun unter die Autoverwerter gegangen sind, daher die Frage was hat man da vereinbart?
Oder ist es anstatt einer Vereinbarung doch eher nur eine Mitteilung?

Zitat (von Mürpfelchen):
Trotzdem bekam ich jetzt noch eine letzte Rechnung für die Umsetzung des Autos.
Zitat (von Mürpfelchen):
Muss ich diese Rechnung noch bezahlen?

Davon ist auszugehen, wer sollte sie sonst bezahlen?
Man kann sich nicht seinen Pflichten entziehen, nur weil man Besitzansprüche an etwas aufgibt.
Sollte das Fahrzeug "Schrott" sein und nicht anderweitig verwertet werden können, wird das auch nicht die letzte Rechnung gewesen sein, die Du bekommen hast.

Es sei denn Du hast entsprechendes mit der Berliner Polizei vereinbart.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40136 Beiträge, 14288x hilfreich)

Ich grübele über die Rechtsgrundlage, auf deren Basis die Polizei in Berlin tätig geworden ist. Das Einschleppen mag vielleicht die unter dem Gesichtspunkt der Beschlagnahme von Diebesgut erfolgt sein. Dafür ist dann aber im Ermittlungsverfahren die Staatsanwaltschaft zuständig. Die entscheidet, wie es weiter geht. Und wenn das Einschleppen aus anderen Gründen erfolgte, dann haftet in der Regel der Eigentümer. Allerdings steht der Wagen dann woanders, nicht auf dem Hof des Polizeipräsidiums, und das gratis.

Also, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte was genau?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 282.826 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
114.122 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen