Hermes will Verlust dribbeln

20. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Mr.naim4436
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Hermes will Verlust dribbeln

Hallo zusammen,

Hiermit habe ich meine Geduld verloren ,
Als ich heute diese E-Mail erhalten habe.

Guten Tag, Herr Laouni,

vielen Dank für Ihre Unterlagen zur Sendung XXXxXxXXxXxXxXx.

Wir haben diese sorgfältig geprüft und dabei festgestellt, dass keine Wertnachweise vorliegen. Daher regulieren wir den Verlust nach dem Gewicht. Den Betrag in Höhe von 16,43 € überweisen wir in den kommenden Tagen auf das angegebene Konto.

Gern erklären wir Ihnen wie sich der Betrag zusammensetzt:

Die gesetzliche Haftung ist auf einen Wert von 8,33 Rechnungseinheiten/Kilogramm Sendungsgewicht begrenzt. Die genannte Rechnungseinheit ist das Sonderziehungsrecht (SZR) des Internationalen Währungsfonds (IWF) zur Zeit der Übernahme am 12.12.2023.

Wir gehen von einem Gewicht von 1 kg aus. Daher ergibt sich folgende Berechnung: 8,33 x 1,25753 x 1 kg.
Die Transportkosten sind im Endbetrag bereits enthalten.

Sie können die fehlenden Unterlagen nachreichen (z.B. Kontoauszug, Einkaufsrechnung oder andere Belege, die den Wert der verschickten Ware nachweisen). Sobald diese vorliegen, prüfen wir den Vorgang erneut.

Beim nächsten Mal machen wir es besser.



> Ich habe am 12.12.2022 ein Packet verschickt mit Versicherung bis zu 500€.

>Da drinne war ein Samsung Galaxy s22.

Ich habe es vom 1und1 Betreiber per Vertrag erworben.


Leider kam es beim Empfänger nie an.

Ich habe denen alle geforderten Unterlagen/Rechnungen/Beweise geschickt.

Sogar ein Foto als ich das Packet verschickt habe.

Und Hermes macht schon seit fast 1 Jahr solche Faxxen.

Und möchte mir nur 16,..€ erstatten das ist ja ein Witz..


Deswegen bräuchte ich unbedingt professionelle Hilfe.


Ich würde mich freuen auf eure Rückmeldung.

Bestimmt wird euch das Thema Spaß machen.




Mit freundlichen Grüßen
Laouni

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35945 Beiträge, 6101x hilfreich)

Zitat (von Mr.naim4436):
Wir haben diese sorgfältig geprüft und dabei festgestellt, dass keine Wertnachweise vorliegen.
Zitat (von Mr.naim4436):
Ich habe denen alle geforderten Unterlagen/Rechnungen/Beweise geschickt.
Zitat (von Mr.naim4436):
Sie können die fehlenden Unterlagen nachreichen (z.B. Kontoauszug, Einkaufsrechnung oder andere Belege, die den Wert der verschickten Ware nachweisen). Sobald diese vorliegen, prüfen wir den Vorgang erneut.
Also mach doch...

Zitat (von Mr.naim4436):
Deswegen bräuchte ich unbedingt professionelle Hilfe.
Die gäbe es beim Anwalt... nicht im Forum.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(481 Beiträge, 49x hilfreich)

Was kam denn als Antwort bzw warum regulieren die nicht, wie gewünscht?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.naim4436
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hier war die neueste Antwort.

Guten Tag, Herr Laouni,

vielen Dank für Ihre Unterlagen zur Sendung XXXxXxXXxXxXxXx.

Wir haben diese sorgfältig geprüft und dabei festgestellt, dass keine Wertnachweise vorliegen. Daher regulieren wir den Verlust nach dem Gewicht. Den Betrag in Höhe von 16,43 € überweisen wir in den kommenden Tagen auf das angegebene Konto.

Gern erklären wir Ihnen wie sich der Betrag zusammensetzt:

Die gesetzliche Haftung ist auf einen Wert von 8,33 Rechnungseinheiten/Kilogramm Sendungsgewicht begrenzt. Die genannte Rechnungseinheit ist das Sonderziehungsrecht (SZR) des Internationalen Währungsfonds (IWF) zur Zeit der Übernahme am 12.12.2023.

Wir gehen von einem Gewicht von 1 kg aus. Daher ergibt sich folgende Berechnung: 8,33 x 1,25753 x 1 kg.
Die Transportkosten sind im Endbetrag bereits enthalten.

Sie können die fehlenden Unterlagen nachreichen (z.B. Kontoauszug, Einkaufsrechnung oder andere Belege, die den Wert der verschickten Ware nachweisen). Sobald diese vorliegen, prüfen wir den Vorgang erneut.

Beim nächsten Mal machen wir es besser.


Ich habe aber denen jetzt gedroht mit juristische Seite aus.

Mal schaun was rauskommt…

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1573 Beiträge, 293x hilfreich)

Zitat (von Mr.naim4436):
Wir haben diese sorgfältig geprüft und dabei festgestellt, dass keine Wertnachweise vorliegen.
Zitat (von Mr.naim4436):
Ich habe denen alle geforderten Unterlagen/Rechnungen/Beweise geschickt.
Das ist ja nun ein Widerspruch. Auf der Rechnung stand Dein Name und der volle Rechnungsbetrag?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35945 Beiträge, 6101x hilfreich)

Zitat (von Mr.naim4436):
Ich habe aber denen jetzt gedroht mit juristische Seite aus.
Drohen kannst du gern.
Das lesen die vermutlich fast täglich. Das klingt meist wie: Wenn du jetzt nicht zahlst, ruf ich meinen großen Bruder...
Zitat (von Mr.naim4436):
Mal schaun was rauskommt…
Ja, richtig.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127520 Beiträge, 40828x hilfreich)

Zitat (von Mr.naim4436):
Deswegen bräuchte ich unbedingt professionelle Hilfe.



Zitat (von Mr.naim4436):
Ich habe denen alle geforderten Unterlagen/Rechnungen/Beweise geschickt.

Offenbar nicht ...
Zitat (von Mr.naim4436):
Wir haben diese sorgfältig geprüft und dabei festgestellt, dass keine Wertnachweise vorliegen.


Was konkret hat man denen denn geschickt?




Zitat (von Mr.naim4436):
Ich habe aber denen jetzt gedroht mit juristische Seite aus.

Mal schaun was rauskommt…

Um mal zu visualisieren, wie beindruckend auf diese Unternehmen solche Argumente in aller Regel wirken




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127520 Beiträge, 40828x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1157 Beiträge, 197x hilfreich)

Man schreibt seit einem Jahr mit Hermes E-Mails hin- und her? Was erwartet man, was da noch groß passieren soll? Irgendwann gibt es einfach immer die gleichen Standard-Antworten per Textbaustein, ohne das Irgendwas geprüft wird.

Also wie auch schon von anderen hier gefragt wurde: Hat man denn tatsächlich alle Unterlagen geschickt? Es wäre sinnvoll zu erfahren, was genau Sie denn an Hermes geschickt haben, dann kann man das besser beurteilen.


Sollte Hermes alle Unterlagen haben, sind sie auch zur Erstattung verpflichtet, notfalls muss man klagen.

Ob die sich allerdings von "Ich gehe morgen zum Anwalt" oder Ähnlichem beeindrucken lassen, davon würde ich nicht ausgehen, sowas lesen die sicher ständig.

Die werden das erst neu beurteilen, wenn tatsächlich Post vom Anwalt kommt, davor kann es aber finanziell sinnvoll sein, seine Erfolgsaussichten abzuschätzen, bevor man Geld investiert.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mr.naim4436
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo kommunizieren,

Ich habe eine Schadenmeldung/Verlustmeldung/Rechnung von 1und1 wo 0€ Summe drauf steht .

Und Foto vom Packet als ich es am verschicken war aber nur außerhalb leider.


Und diese Antwort habe ich vor kurzem bekommen:

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Der vorliegende Vertrag von 1&1 gibt uns keine Auskunft über den Wert des Handys.

Demnach haben wir mit der Gewichtsabrechnung in vollem Umfang gehaftet.

Eine Nachregulierung lehnen wir aus diesem Grund ab.


Ich brauche Hilfe!!!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Legalitätslevel100
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 63x hilfreich)

Sie haben also einen Wert von 0,00 € nachgewiesen und dafür 16,43 € bekommen. Das hätte schlechter laufen können.

Solange Sie den Wert nicht nachweisen können, werden Sie nicht mehr bekommen.

4x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1695 Beiträge, 208x hilfreich)

Zitat (von Mr.naim4436):
Der vorliegende Vertrag von 1&1 gibt uns keine Auskunft über den Wert des Handys.


Was genau hast du denn zum Nachweis des Warenwerts eingereicht?

Eine Rechnung des Handys scheint es ja nicht gewesen zu sein...

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mr.naim4436
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Auf der Rechnung steht dieser Inhalt

Position
1
2
Artikel
63959
92298
Bezeichnung
1&1 eSIM
NEn Sung Galaxy 522 1236B schwarz
Menge
1
1
Betrag MwSt.
0,00 EUR
19%
0,00 EUR 19%
Kein Eigentumsübergang ohne vollständige Bezahlung
Lieferzeitpunkt ist Monat der Rechnungsstellung
Nettobetrag:
+ 19% MwSt.:
Endbetrag:
0,00 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mr.naim4436
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Auf der Rechnung steht dieser Inhalt

Position
1
2
Artikel
63959
92298
Bezeichnung
1&1 eSIM
NEn Sung Galaxy 522 1236B schwarz
Menge
1
1
Betrag MwSt.
0,00 EUR
19%
0,00 EUR 19%
Kein Eigentumsübergang ohne vollständige Bezahlung
Lieferzeitpunkt ist Monat der Rechnungsstellung
Nettobetrag:
+ 19% MwSt.:
Endbetrag:
0,00 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8581 Beiträge, 4086x hilfreich)

Hallo,

Du hast also einen Wertnachweis von genau null Euro an Hermes gesendet. Was erwartest du nun?

Wieso hast du denen nie ein Kontoauszug mit der Zahlung deines Käufers gesendet? Du musst denen nicht die Rechnung zusenden, was du anscheinend mehrfach gemacht hast, sondern du musst ihnen den Beleg über die Summe die du dafür bekommen hast zusenden.

Bis jetzt ist Hermes absolut im Recht....

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127520 Beiträge, 40828x hilfreich)

Den Vorredner ist zuzustimmen, offenbar hat man bisher genau 0,00 EUR Schaden nachgewiesen - da muss man sich nicht wundern, wenn es nicht mehr Geld gibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Mr.naim4436
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

An dem Tag als ich es verkauft habe haben wir Verkäufer und Käufer ein Kaufvertrag gemacht

Wo drauf steht 490€

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Mr.naim4436
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Und diesen Kaufvertrag hat Hermes auch deswegen wundere ich mich

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1157 Beiträge, 197x hilfreich)

Naja, es ist dann allerdings etwas unlogisch, wenn auf der Rechnung ein Betrag von 0 Euro steht, damit macht man es Hermes natürlich ziemlich einfach. Ist das denn ein Kauvertrag zwischen Privatleuten? Vielleicht hat Hermes Zweifel an der Echtheit? Bzw. ich weiß nicht, ob die sowas überhaupt gelten lassen.

Also wenn Sie das Handy bspw. bei Media Markt gekauft haben und einen Nachweis über einen korrekten Betrag haben, dann müsste Hermes auch zahlen. Notfalls muss man eben klagen.


E: Ach so, Sie wollen den Nachweis über den Verkauf bringen, dann fordert Hermes dies:

bei privatem Versand: ursprüngliche Kaufbelege

bei Versand im Rahmen eines privaten Internetverkaufs Einen Screenshot der Verkaufs- bzw. Kaufbestätigung (aus dem Kaufpreis, Käufer und Verkäufer hervorgehen), der den Geldfluss dokumentiert

bei Versand im Rahmen eines gewerblichen Verkaufs: Die Einkaufsrechnung und die Kundenrechnung



-- Editiert von User am 22. November 2023 09:38

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17630 Beiträge, 5984x hilfreich)

Zitat (von Mr.naim4436):
>Da drinne war ein Samsung Galaxy s22.
Ich habe es vom 1und1 Betreiber per Vertrag erworben.

Zitat (von Mr.naim4436):
Und Foto vom Packet als ich es am verschicken war aber nur außerhalb leider.

Es geht also nicht um den Versand von 1&1 zu dir sondern um einen Versand von dir an eine andere Person X, richtig?

Zitat (von Mr.naim4436):
An dem Tag als ich es verkauft habe haben wir Verkäufer und Käufer ein Kaufvertrag gemacht Wo drauf steht 490€
Diesen Kaufvertrag hat Hermes auch erhalten? Warum wurde denn dann die 0€ Rechnung an Hermes gesendet? Das ist mir nicht ganz klar. Die Zahlung der 490€ an dich ist auch nachweisbar? Also eine Zahlung von 490€ an dich vor dem Versand an Person X von Person X?

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1695 Beiträge, 208x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
bei Versand im Rahmen eines privaten Internetverkaufs Einen Screenshot der Verkaufs- bzw. Kaufbestätigung (aus dem Kaufpreis, Käufer und Verkäufer hervorgehen), der den Geldfluss dokumentiert


Vermutlich hapert es am Nachweis des Geldflusses.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17630 Beiträge, 5984x hilfreich)

Nachtrag: Warum kümmert sich als privater Versender um diese Reklamation? Einfach alle Rechte aus dem Beförderungsvertrag an den Empfänger abtreten und fertig. Soll sich doch der Empfänger darum kümmern denn dieser trägt das Risiko des zufälligen Untergangs der Ware auf dem Versandweg.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Mr.naim4436
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja genau richtig es geht um einen Versand nicht von 1und1 zu mir , sonder von mir privat zu Person X.

Der Kaufvertrag liegt vor mit beiden Unterschriften.

Heute sind die 16,43€ eingetroffen und habe wieder Beschwerde eingereicht mit einer email.

Und das kam heute heraus.

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die erneut eingereichte Unterlage (Kaufvertrag) liegt uns nun in doppelter Ausführung vor.

Eine weitere Auszahlung wird nicht erfolgen.


Leider habe ich nicht viel Geld um Anwalt zu bezahlen wenn ich nicht weiß ob ich gewinne…

Freue mich über eure Meinungen

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Legalitätslevel100
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 63x hilfreich)

Beantworten Sie doch erstmal die Fragen. Sie verhalten sich hier wie bei Hermes, schreiben immer wieder das Gleiche und erwarten, dass sich die Antworten ändern.

Können Sie den erfolgten Geldfluss beweisen? Und warum treten Sie die Forderung nicht an den Käufer ab? Im Privatverkauf hat sich Ihre Haftung mit korrekter Versandaufgabe erledigt.

0x Hilfreiche Antwort



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