Herrausgabe Möbel nach Trennung.

6. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Maddin74
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 16x hilfreich)
Herrausgabe Möbel nach Trennung.

Hi!

Bekannte von mir leben grade im Trennungsjahr, Scheidungstermin ist im August diesen Jahres.
Sie hat eine neue Wohnung gemietet und möchte jetzt Ihre Möbel aus dem früheren gemeinsammen Haushalt abholen. Diese Möbel hat Sie weit vor der Ehe gekauft, das diese Möbel Ihr Eigentum sind wird auch nicht weiter bestritten.

Sie möchte die Möbel so bald wie möglich abholen, aber der Ex stellt folgende Bedingungen:
1. Die Möbel "dürfen" am 1.Juni zwischen 13 und 15 Uhr abgeholt werden.
2. Es wird angelich ein Notar dabei sein, um festzustellen ob andere Sachen (Fliesen, Tapete, ...) beim abtransport beschädigt werden.

Tja, muß Sie sich diesen Bedingungen unterwerfen? Fraglich wäre hier der späte Termin, ist ja schließlich Ihr Eigentum und ob er nicht die Möbel bis zur Haustür selbst schleppen müsste, wenn er soviel Angst vor Beschädigungen der Einrichtung hat?

Wie sieht hier die Rechtliche Seite aus?
Wäre schön wenn jemand was dazu sagen könnte.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bad-homburger
Status:
Schüler
(318 Beiträge, 45x hilfreich)

@ Maddin74

Ich würde einen Anwalt bemühen! Der wird dann ein passendes Schreiben verfassen! Das iss kein Thema, wenn ein Notar dabei ist, noch besser, ...

Sie kann dem EX ja auch schreiben das sie auf herausgabe der Sachen klagt, das wird weit teurer als der Notar teuer ist.





-----------------
"Beste Grüsse
bad-homburger@arcor.de"

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#2
 Von 
latte99
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 29x hilfreich)

Wenn keine gütliche Einigung gelingt, nehmen/geben Sie zunächst nur die persönlichen Gegenstände mit.

Dann beantragen Sie beim Familiengericht eine Aufteilung des Hausrats. Das kann man jetzt tun oder am später zusammen mit der Ehescheidung. Aber man muss tätig werden und einen Antrag stellen.

(Eine sofortige Aufteilung wäre nur vorläufig und was dann bei wem bleibt wird bei der Scheidung entschieden.)


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