Hi!
Bekannte von mir leben grade im Trennungsjahr, Scheidungstermin ist im August diesen Jahres.
Sie hat eine neue Wohnung gemietet und möchte jetzt Ihre Möbel aus dem früheren gemeinsammen Haushalt abholen. Diese Möbel hat Sie weit vor der Ehe gekauft, das diese Möbel Ihr Eigentum sind wird auch nicht weiter bestritten.
Sie möchte die Möbel so bald wie möglich abholen, aber der Ex stellt folgende Bedingungen:
1. Die Möbel "dürfen" am 1.Juni zwischen 13 und 15 Uhr abgeholt werden.
2. Es wird angelich ein Notar dabei sein, um festzustellen ob andere Sachen (Fliesen, Tapete, ...) beim abtransport beschädigt werden.
Tja, muß Sie sich diesen Bedingungen unterwerfen? Fraglich wäre hier der späte Termin, ist ja schließlich Ihr Eigentum und ob er nicht die Möbel bis zur Haustür selbst schleppen müsste, wenn er soviel Angst vor Beschädigungen der Einrichtung hat?
Wie sieht hier die Rechtliche Seite aus?
Wäre schön wenn jemand was dazu sagen könnte.
Herrausgabe Möbel nach Trennung.
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



@ Maddin74
Ich würde einen Anwalt bemühen! Der wird dann ein passendes Schreiben verfassen! Das iss kein Thema, wenn ein Notar dabei ist, noch besser, ...
Sie kann dem EX ja auch schreiben das sie auf herausgabe der Sachen klagt, das wird weit teurer als der Notar teuer ist.
-----------------
"Beste Grüsse
bad-homburger@arcor.de"
Wenn keine gütliche Einigung gelingt, nehmen/geben Sie zunächst nur die persönlichen Gegenstände mit.
Dann beantragen Sie beim Familiengericht eine Aufteilung des Hausrats. Das kann man jetzt tun oder am später zusammen mit der Ehescheidung. Aber man muss tätig werden und einen Antrag stellen.
(Eine sofortige Aufteilung wäre nur vorläufig und was dann bei wem bleibt wird bei der Scheidung entschieden.)
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
17 Antworten
-
19 Antworten
-
3 Antworten