THEMA HEU
Annahme:
Jemand liefert mir Heu, nach seinen Angaben gutes Heu.
Das Heu (HD-Ballen bzw. Rundballen a ca. 300kg) aber ist nicht ganz trocken, wird heiß und entflammt sich und der Stadel, Stall oder sonstiges brennt.
Frage:
Wer haftet für den Brandschaden?
Der Heulieferant – oder?
(Das Heu ist schließlich Schuld am Brand)
Die Frage ist aus aktuellem Anlaß:
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ulm/brand-pferdehof-deisenhausen-100.html
(Heu wurde vom Eigentümer selbst gemacht – selbst Schuld – Versicherung zahlt nichts)
Heu verursacht Brand
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatDer Heulieferant – oder? :
Genau ... eventuell oder ...
Mir fehlt die Schilderung des Vorganges der Anlieferung und der Einlagerung. Wie genau lief das ab?
Der Heulieferant wird einen Tieflader Heu (heute gemäht) anliefern und mit meinem Traktor die Heuballen in den Stadel einstapeln.
Daran ist nichts auszusetzen und ist auch nichts falsch zu machen.
Zur Erklärung:
Wenn das Heu nicht richtig trocken ist (das kann man von außen überhaupt nichts erkennen) wird nach einiger Zeit warm, dann heiß und schlußendlich fängt das Heu dann an zu brennen.
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ZitatDaran ist nichts auszusetzen :
Doch, das ist so ziemlich das letzte.
Wenn der Stallbesitzer das so zulässt, wird er voll haften. Die Gleichung ist recht einfach: 100% Inkompetenz = 100 Mitverschulden = 100% Haftung.
Da hilft es auch nichts, das der Lieferant genau so unfähig Stallbesitzer ist.
Zitatist auch nichts falsch zu machen. :
Bei der Methode kann man auch direkt ein brennendes Streichholz reinwerfen - das geht schneller
ZitatZur Erklärung: :
Das Prinzip ist mir bestens bekannt.
ZitatWenn das Heu nicht richtig trocken ist (das kann man von außen überhaupt nichts erkennen) :
Wenn dem so ist, dann ist der Brand ganz alleine deine Angelegenheit, da der Lieferant ja dann nichts falsch gemacht hat.
@ Harry van Sell
Wie sollte man Deiner Meinung nach Heu lagern???
@ hiphappy
Also nach Deiner Ansicht kann mir der Lieferant (=Heuerzeuger) Heu verkaufen, das nicht einmal richtig trocken ist. Das ist auf dem ersten Blick nicht erkennbar und ist ein minderwertiges Produkt und dieses Heu wird aufgrunddessen in Flammen aufgehen.
Kann ich mir nicht ganz vorstellen.
ZitatWie sollte man Deiner Meinung nach Heu lagern??? :
Schön in Ballen gepresst wenn man alle Vorbereitung korrekt gemacht hat (was hier ja in beiden Fällen nicht der Fall war)
Ansonsten einfach lose und locker lagern.
ZitatDas ist auf dem ersten Blick nicht erkennbar :
Mag sein.
Deshalb hat man als derjenige der es lagert ja auch sich nicht nur mit einem Blick zu begnügen, will man Haftung und Schuld entsprechend verringern.
In dem von Dir geschilderten Fall in #2 wäre es aber sogar auf den ersten Blick erkennbar gewesen.
Was war denn beim Kauf genau abgesprochen?
Wenn dieses Heu noch so frisch ist, kann man Pferden ja schon mal nicht verfüttern.
Wurdest Du darüber informiert?
Loses feuchtes Heu in der Scheune brennt ganz ausgezeichnet. Sogar besser als Gepresstes.
Das Herbeiführen einer Brandgefahr ist eine Straftat. Da zahlt dann auch die Feuerversicherung nicht.
Ich würde den Landwirt hier nicht außerhalb der Verantwortung sehen. Der hat nämlich Thermometer und kann und muss die Wärme im Ballen kontrollieren. Dazu ist er verpflichtet.
Ich wäre mir jetzt nicht sicher, ob da der ahnungslose Endverbraucher verpflichtet werden kann.
Wenn man beim Bäcker ein Brot kauft, muss das auch durch sein.
Der kann da nicht mit:"Das hätte ja erst noch fertig gebacken werden müssen." kommen.
-- Editiert von Besserweiß am 20.07.2021 16:49
ZitatWenn dem so ist, dann ist der Brand ganz alleine deine Angelegenheit, da der Lieferant ja dann nichts falsch gemacht hat. :
Aber sicher doch. Er darf das Heu so feucht gar nicht pressen.
ZitatEr darf das Heu so feucht gar nicht pressen. :
Abgesehen davon, das es so feucht noch gar kein Heu ist, tritt das Verschulden des Lieferanten hier zurück.
ZitatIch wäre mir jetzt nicht sicher, ob da der ahnungslose Endverbraucher verpflichtet werden kann. :
Wenn man "ahnungslose Endverbraucher" übersetzet mit "hilflose Person, welche an der Grenze zur Debilität verharrend, unmündig und umfassender Betreuung bedürftig ist" dann sicherlich.
Auch Endverbraucher haben die Pflicht sich entsprechend zu informieren, wollen sie der Haftung entgehen.
ZitatDer kann da nicht mit:"Das hätte ja erst noch fertig gebacken werden müssen." kommen. :
Doch, kann er - wenn das Brot noch erkennbar nicht fertig gebacken ist.
Wenn man am selben Tag geschnittenes Heu als Ballen einkauft, dann ist doch klar, dass das noch nicht getrocknet sein kann.
Aber, abgesehen davon, was hindert den Fragesteller daran, eine entsprechende Klausel in den Vertrag mit dem Lieferanten aufzunehmen?
wirdwerden
ZitatAbgesehen davon, das es so feucht noch gar kein Heu ist, tritt das Verschulden des Lieferanten hier zurück. :
Nein, dann ist es Heu mit einem hohen Wassergehalt. Das ist minderwertiges feuchtes Belüftungsheu. Lagerfähiges Heu darf nicht mehr als 14% Restfeuchte haben.
Das dürfte dem Landwirt bekannt sein.
ZitatDoch, kann er - wenn das Brot noch erkennbar nicht fertig gebacken ist. :
Das muss der Bäcker dann aber angeben, dass das nicht verzehrfertig ist.
Beim Heu hat man keine Chance zu erkennen, ob das Heu trocken ist oder nicht. Außen ist der Ballen trocken, das besagt nichts über das Innere.
Das ist genau, wie beim Brot. Das muss der Verkäufer sagen, dass es nicht verzehrfähig ist.
Feuchtes Heu ist auf alle Fälle ein Sachmangel.
Und von außen ist das nicht zu erkennen. Auch wenn man einen Ballen aufmacht, kann es passieren, dass man an einer trockenen Ecke aufmacht, 30cm weiter sieht es u.U. schon wieder ganz anders aus. Das weiß aber der Landwirt, der das Heu getrocknet und gepresst hat.
Und der Landwirt ist für die Qualität verantwortlich, nicht sein Kunde.
Und der Kunde ist auch nicht verpflichtet, jeden Ballen aufzumachen, ihn komplett auseinanderzunehmen und auf den Trocknungsgrad zu prüfen. Das ist im realen Leben nicht möglich.
Es nimmt auch niemand das neue Auto auseinander und schaut, ob auch alle Teile in Ordnung sind.
Ich kann leider nichts zur Haftung in diesem Fall finden, dass der Käufer zu feuchtes Heu bekommt und es die Scheune abfackelt.
Heu wird vor dem Verkauf abgelagert, dass es nicht mehr brennen kann. Nur wenn dem Landwirt selbst der Heuschober abfackelt, kann die Feuerversicherung die Zahlungen kürzen oder gar nicht erst leisten, wenn das Heu zu nass war und nicht kontrolliert wurde.
Ich finde nur Fälle über erkrankte Pferde. Und da ist es klar, dass der Landwirt für sein Produkt haften muss.
Ich würde jetzt vermuten, dass er dann auch für den abgebrannten Stall haftet, wenn der Brand auf das falsch abgelagerte Heu zurückzuführen ist.
ZitatDer Heulieferant wird einen Tieflader Heu (heute gemäht) :
Heute gemäht?
Das hatte ich nicht gesehen.
Das ist dann Gras und kein Heu. Das ist dann nicht mal angewelkt. Das würde kein Bauer pressen.
Das kannst Du auch sofort von außen erkennen und dem Bauern den Vogel zeigen und ihm sagen, dass er sein Gras doch bitte wieder mit nach Hause nimmt.
ZitatDas muss der Bäcker dann aber angeben, dass das nicht verzehrfertig ist. :
Nein, muss er ja eben nicht.
ZitatBeim Heu hat man keine Chance zu erkennen, ob das Heu trocken ist oder nicht. :
Komisch, da sind einige Leute im meiner Umgebung ganz anderer Meinung. Die bekommen das auch richtig gut hin. Und das sind Landwirte und Stallbesitzer, keine Juristen.
ZitatUnd von außen ist das nicht zu erkennen. :
In der Regel nicht, korrekt.
ZitatUnd der Kunde ist auch nicht verpflichtet, jeden Ballen aufzumachen, ihn komplett auseinanderzunehmen und auf den Trocknungsgrad zu prüfen. :
Richtig - das muss er ja auch nicht.
ZitatUnd der Landwirt ist für die Qualität verantwortlich, nicht sein Kunde. :
Der Kunde ist aber verantwortlich wenn er "Gefahrgut" unsachgemäß einlagert - da tritt dann das Versäumnis des Lieferanten zurück, sogar bis auf 0,0.
ZitatNein, muss er ja eben nicht. :
Du möchtest jetzt ernsthaft erzählen, dass es kein Mangel ist, wenn der Bäcker halbgares Brot verkauft?
Da müssen schon besondere Konstellationen zusammenkommen, dass das nicht als Mangel gewertet wird.
ZitatKomisch, da sind einige Leute im meiner Umgebung ganz anderer Meinung. Die bekommen das auch richtig gut hin. Und das sind Landwirte und Stallbesitzer, keine Juristen. :
Ich bin auch Stallbesitzer und mache mein Heu selbst.
Ich bekomme das hin. Ich sehe ja, ob es trocken ist, bevor ich es presse. Und die Restfeuchte wird mit dem Thermometer kontrolliert. Das kann ich nämlich auch nicht sehen. Vielleicht noch riechen. Aber dann ist es eh zu spät.
Der Kunde sieht das nicht, der muss es auseinandernehmen.
ZitatDer Kunde ist aber verantwortlich wenn er "Gefahrgut" unsachgemäß einlagert - da tritt dann das Versäumnis des Lieferanten zurück, sogar bis auf 0,0. :
Wenn das Heu vom Landwirt ordnungsgemäß 10 Wochen gelagert wurde, dann ist das kein Gefahrengut.
Wenn man sich, wie hier geschrieben, gepresstes Gras liefern lässt - wenn der Landwirt das als Heu verkauft, würde ich ihn durchaus noch in der Haftung sehen.
ZitatDer Kunde sieht das nicht, der muss es auseinandernehmen. :
Die von mir erwähnten Leute haben "Heusonden", die sticht man in die Ballen rein, dann wissen die was im inneren los ist. Je nach Ballengröße muss man das halt mehrfach machen, aber besser als wenn man dann später die 112 wählen muss.
Und ja, die prüfen tatsächlich jeden Ballen der reinkommt.
ZitatVielleicht noch riechen. Aber dann ist es eh zu spät. :
Da sind wir uns einig.
ZitatDu möchtest jetzt ernsthaft erzählen, dass es kein Mangel ist, wenn der Bäcker halbgares Brot verkauft? :
Nicht unter den von mir genannten Bedingungen. Dann ist es "vereinbarte Beschaffenheit"
Das sehen auch Gesetz und Rechtsprechung so.
Zitatwenn der Landwirt das als Heu verkauft, würde ich ihn durchaus noch in der Haftung sehen. :
Den Grad der Haftung würde am Ende ein Gericht bestimmen, da spielen ja viele Faktoren mit.
Wenn ich aber Heu bestelle und Gras bekomme und das dann auch noch akzeptiere, wird die Haftung des Lieferanten wohl gegen 0 gehen.
Wenn ich beim Metzger ein Steak bestelle und der mir dann einen Strick gibt an dessen Ende das Rind befindet, ich damit nach Hause gehe, kann ich auch nicht beim Metzger Schadenersatz durchsetzen, das das Rind sich gegen die Entnahme des Steaks gewehrt hat und Küche, Esszimmer und Wohnzimmer nun ruiniert sind und meine Versicherung nicht zahlen will.
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