Hinweispflicht Zahnriemenwechsel

21. Oktober 2025 Thema abonnieren
 Von 
123netty123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Hinweispflicht Zahnriemenwechsel

Hallo,
Wir bringen unseren Ford immer in die Ford-Werkstatt unseres Vertrauens. Vor zwei Monaten wurde eine Inspektion durchgeführt. Jetzt ist der Zahnriemen gerissen. Er hätte bei 180.000km gewechselt werden müssen und wir sind jetzt bei 195.000km. Hätte uns die Werkstatt auf den Wechsel hinweisen müssen? Natürlich ist es auch unsere eigene Schuld, dass wir daran nicht gedacht haben, aber trägt due Werkstatt auch eine Mitschuld?




14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2424 Beiträge, 835x hilfreich)

Wenn das eine Regel-Inspektion war und bei dieser der Zahnriemen eigentlich gewechselt hätte werden müssen, dann sehe ich die Werkstatt sogar in der Haftung.
Was sagt die denn dazu?
Was war genau beauftragt?

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#2
 Von 
123netty123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Es war die normale jährliche Inspektion. Ausgemacht wird da nichts, da wir ja schon seit Jahren dort sind. Sie hätten ihn ja nicht gleich wechseln müssen, aber uns zumindest drauf hinweisen, oder?

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13317 Beiträge, 4767x hilfreich)

Zitat (von 123netty123):
...aber trägt due Werkstatt auch eine Mitschuld?

Wenn die Werkstatt den Hinweis "verpennt", trägt sie keine Mitschuld, sondern die Alleinschuld.
Zitat (von 123netty123):
Sie hätten ihn ja nicht gleich wechseln müssen, aber uns zumindest drauf hinweisen, oder?

Da gibt es dann auch kein "oder". ;)

Genau so etwas ist bereits von einem OLG entschieden worden.
OLG Schleswig-Holstein – Az.: 4 U 171/09 – Urteil vom 17.12.2010

Tenor des Urteils:
Zu den Pflichten einer Kfz-Werkstatt im Rahmen einer Inspektion gehört es, auf solche Maßnahmen (hier: Austausch des Zahnriemens) hinzuweisen, deren Notwendigkeit unmittelbar bevorsteht. Unmittelbar bevor stehen Arbeiten, die in einem Zeitraum von weniger als drei Monaten oder innerhalb einer Laufleistung von weiteren 5.000 km anfallen. Versäumt die Werkstatt diesen Hinweis, ist sie zum Ersatz des daraus resultierenden Schadens (hier: kapitaler Motorschaden) verpflichtet.


Zitat (von 123netty123):
Er hätte bei 180.000km gewechselt werden müssen und wir sind jetzt bei 195.000km.

Wichtig wäre nicht der aktuelle Kilometerstand, sondern der zum Zeitpunkt der Inspektion.

P.s.
Wie alt ist das Fahrzeug überhaupt?
Hintergrund:
Eventuell hätte der Zahnriemen nicht vor 15.000 km (km Inspektion) gewechselt werden sollen, sondern bereits vor langer Zeit (Zeit Inspektion) hätte stattfinden müssen.

Der Fall, dass das Intervall bereits überschritten wurde, ist zwar nicht Inhalt des Urteils, ich würde aber behaupten, dass das übertragbar ist.



-- Editiert von User am 21. Oktober 2025 14:35

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#4
 Von 
123netty123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstzulassung 11/15. Vorgaben laut Hersteller sind wohl nach 10 Jahren oder 180.000km. Bei der Inspektion waren vielleicht 2000km weniger drauf, aber auf jeden Fall über 180.000.

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

Es geht hier also um eine Inspektion nach dem regulären Zahnriemenwechsel.
Wann und bei welcher km-Leistung wurde die letzte Inspektion durchgeführt?
Wurde eine Inspektion nach Lastenheft oder eine "Werkstatt eigene" Inspektion beauftragt?
Es gibt nämlich auch viele Werkstätten, die ein eigenes Inspektionspaket mit definierter Leistung anbieten.
Eine Werkstatt kann durchaus für die Nichtinformation haften müssen, aber es kommt immer auf den Einzelfall an.
Da hier viele relevanten Infos fehlen kann man sich hier noch keine Meinung bilden. Bitte mal die Historie des letzten Jahres und der beauftragten Werkstätten und der beauftragten Services nennen.
Es kommt natürlich auch darauf an, ob die Werkstatt hätte erkennen können, dass der ZR Wechsel noch nicht durchgeführt wurde.



-- Editiert von User am 21. Oktober 2025 15:06

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13317 Beiträge, 4767x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Es kommt natürlich auch darauf an, ob die Werkstatt hätte erkennen können, dass der ZR Wechsel noch nicht durchgeführt wurde.

Ich denke, das darf angenommen werden ->
Zitat (von 123netty123):
Wir bringen unseren Ford immer in die Ford-Werkstatt unseres Vertrauens.

Klingt für mich nach immer der gleichen Markenwerkstatt.

Und mal "grob" mit den nun bekannten Laufleistungs- und Altersangaben gerechnet, hätte vermutlich bereits bei der Inspektion im letzten Jahr der Hinweis auf die Fälligkeit kommen müssen. (KM Stand bei Inspektion im letzten Jahr?)

Es sieht beinahe so aus, als wäre es 2 mal versäumt worden den Fahrzeughalter auf den kommenden / überfälligen Wechsel hinzuweisen.

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#7
 Von 
9elfer
Status:
Praktikant
(626 Beiträge, 89x hilfreich)

Zitat (von 123netty123):
Jetzt ist der Zahnriemen gerissen.


Handelt es sich um einen EcoBoost Motor?

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14928 Beiträge, 4573x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Bei der Inspektion waren vielleicht 2000km weniger drauf, aber auf jeden Fall über 180.000.
Warum redest du so um den heißen Brei herum?
Anfangs hast du gar keine Angaben zu dem einzig wichtigen Punkt gemacht. Und jetzt ist es auch nur eine Schätzung.

Also: Wie war der Kilometerstand bei der Inspektion?
Eine ordentliche Werkstatt sollte das sogar auf der Rechnung vermerken.

War das mehr als 180.000, dann war die Inspektion mangelhaft, und die Werkstatt haftet voll (allenfalls muss man über Neu-für-Alt reden). Mindestens hätte die Werkstatt fragen müssen, ob auch der Zahnriemen getauscht werden soll (wirtschaftlich ist das nämlich nicht immer, und dann riskiert man es halt einfach).
Und falls es doch weniger Kilometer waren dann kommt es auf die Differenz an.

Stefan

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#9
 Von 
123netty123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Genaue Angaben konnte ich nicht machen, da ich nicht Zuhause war und in den Unterlagen nachsehen konnte.
Also: Inspektion fand im Juli statt, KM 192.482.
Es ist ein Ford Focus III Turnier, ohne Ecoboost.
2024 wurde der große Kundendienst gemacht bei 176.117km.

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#10
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14928 Beiträge, 4573x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Also: Inspektion fand im Juli statt, KM 192.482.
Dann ist die Sache ziemlich klar.
Außer das Fahrzeug ist in einem so schlechten Zustand, dass der Wechsel völlig unwirtschaftlich gewesen wäre (wobei ich auch dann eine Hinweispflicht sehen würde).

Für eine Werkstatt ist das schon ein Problem. Der eine Kunde möchte diese teure Sache eben gerade nicht mehr gemacht haben (und will dann nicht zahlen), und dann gibt es Fälle wie deinen.
Da gibt es eine einfach Lösung: Kommunizieren.

Zitat:
2024 wurde der große Kundendienst gemacht bei 176.117km.
Aich da hätte schon auf den Wechsel hingewiesen werden sollen, vielleicht müssen.
Aber egal, die letzte Inspektion ist noch klarer. Imho hast du gute Karten.

Was sagt denn eigentlich die Werstatt zu ihrem Fehler?

Übrigens kann neben einem Neu-für-Alt-Ausgleich auch schnell ein Totalschaden herauskommen.
Wenn das meine Werkstatt wäre dann würde ich dir anbieten, dass du dir ein vergleichbares Auto auf dem Hof aussuchst, eventuell etwas zuzahlst, und fertig.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
123netty123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Auto ist in einem super Zustand, deswegen ist das ja so ärgerlich. Die Werkstatt hat nicht gesagt, dass es ihr Fehler ist. Sie haben auch keine Autos da. Problem ist halt auch, dass wir da schon sehr lange hingehen und immer zufrieden waren und manche kleine Sachen auch mal kostenlos gemacht wurden. Deswegen weiß ich jetzt auch nicht genau wie wir das ansprechen sollen. Aber immerhin wissen wir jetzt, dass sie uns auf den fälligen Wechsel hätten hinweisen müssen, also vielen vielen Dank! Jetzt können wir ein bisschen besser argumentieren.

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#12
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14928 Beiträge, 4573x hilfreich)

Hallo,

betonen muss man denke ich, dass es nicht irgendeine Sache war die repariert wurde (etwa neue Reifen oder so), sondern eine Inspektion. Die hat in der Regel nach Herstellervorgaben zu erfolgen.
Und wenn der Hersteller vorschreibt, dass der Zahnriemen nach 180.000 km gewechselt werden muss, dann hat das auch zu erfolgen (Ausnahmen hatte ich schon angesprochen).

Ich würde auf eine kostenlose Behebung des Schadens bestehen, vielleicht würde ich den Regelsatz für einen Zahnriemenwechsel bezahlen (der wäre ja sonst in Rechnung gestellt worden).
Und falls die Werkstatt sich weigert würde ich einen Anwalt einschalten.

Zur Sicherhgeit solltest du aber noch überprüfen, ob der Wechsel wirklich anstand. Nicht, dass er beispielsweise bereits bei 100.000 gemacht wurde (sowas gibt es manchmal auf Kulanz, und dann weiß man vielleicht gar nichts davon). Oder das speziell bei diesem Motor 200.000 vorgeschrieben sind.
Ist schon blöd, wenn vor Gericht ein offenbar sicherer Fall doch noch scheitert.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
hätte vermutlich bereits bei der Inspektion im letzten Jahr der Hinweis auf die Fälligkeit kommen müssen.
Darauf wollte ich hinaus.

Zitat (von 123netty123):
2024 wurde der große Kundendienst gemacht bei 176.117km.
Zu diesem Zeitpunkt hätte die Werkstatt auf den anstehenden Wechsel aufmerksam machen müssen! Bitte mal die alte Rechnung checken ob diese nicht evtl. so auf der Rechnung vermerkt wurde.

Zitat (von 123netty123):
Deswegen weiß ich jetzt auch nicht genau wie wir das ansprechen sollen.
Ganz einfach: Erst einmal fragen warum ihr nicht auf den Wechsel aufmerksam gemacht wurdet ( wenn auf den Rechnungen aus 2024 und 2015 dies nicht vermerkt sein sollte!). Falls nichts auf den alten Rechnung steht, dann direkt die Werkstatt damit konfrontieren, dass man diese für den Schaden verantwortlich macht und fragen, wie sich die Werkstatt eine Lösung dazu vorstellt.

Zitat (von reckoner):
Nicht, dass er beispielsweise bereits bei 100.000 gemacht wurde....
Das ist ein gutes Argument! Bei vielen Fahrzeugen haben Hersteller nachträglich das Wechselintervall verkürzt.
180.000km oder 10 Jahre, das deutet auf einen 1.5TDCi hin, richtig?

https://www.ford.de/hilfe/anleitungen/weitere-fahrzeugthemen/motor-und-getriebe/wann-sollten-die-zahnriemen-von-ford-fahrzeugen-ausgetauscht-werden
Dort gibt Ford generell eine Empfehlung einen Zahnriemen nach 160.000km oder alle 6 Jahre zu tauschen.

Was laut Wartungsplan gemacht werden muss, das kann man sich hier anschauen.
@TE, dort kannst du das mit deinem Wagen ja mal durchspielen.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13317 Beiträge, 4767x hilfreich)

* Das alles jetzt natürlich unter der Voraussetzung, dass ihr zu keinem Zeitpunkt auf den 2024 in Kürze fälligen, bzw. 2025 auf den überfälligen Wechsel hingewiesen wurdet.

Zitat (von 123netty123):
Problem ist halt auch, dass wir da schon sehr lange hingehen und immer zufrieden waren und manche kleine Sachen auch mal kostenlos gemacht wurden. Deswegen weiß ich jetzt auch nicht genau wie wir das ansprechen sollen.

Mit klaren Worten. Höflichkeit ist eine wertvolle Tugend, aber falsche Bescheidenheit und Zurückhaltung ist hier fehl am Platze.

Und wenn die Werkstatt sich nicht vollkommen dämlich dabei anstellt, hat sie eine Versicherung die zumindest einen Teil der entstehenden Reparaturkosten abdeckt.

Oder eben die von reckoner genannte Alternative, falls das für EUCH interessant wäre ->
Zitat (von reckoner):
Wenn das meine Werkstatt wäre dann würde ich dir anbieten, dass du dir ein vergleichbares Auto auf dem Hof aussuchst, eventuell etwas zuzahlst, und fertig.

Das hier ->
Zitat (von 123netty123):
Sie haben auch keine Autos da.

ist nicht wirklich ein Argument dagegen.
Für einen Markenhändler / Werkstatt sollte es jetzt kein wirkliches Problem darstellen über seine Netzwerke ein entsprechendes Fahrzeug finden und organisieren zu können. ;)

0x Hilfreiche Antwort

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