Höchststrafe Kabel-Plombe entfernen

13. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
RichardEb
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 18x hilfreich)
Höchststrafe Kabel-Plombe entfernen

Moin

Was ist die höchstmögliche Strafe für das entfernen einer Kabelanschluss-Plombe bzw. Nutzung eines nicht verplombten Anschlusses?(im privaten bereich) Inkls. aller zivilrechtlichen Konsequenzen und Nachforderungen.

Danke

-- Editiert RichardEb am 13.09.2014 23:30

-- Editiert von Moderator am 14.09.2014 00:51

-- Thema wurde verschoben am 14.09.2014 00:51

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

da du dich nicht mal entscheiden kannst was es nun war ("Plombe entfernt" oder doch nur "unerlaubt genutzt"), ist es wohl ganz offensichtlich, dass du für die Zukunft fragst.

Hier gibt es keine Anleitungen zu Straftaten.

Stefan

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

§ 263 StGB spricht von Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder von Geldstrafe (orientiert sich am Einkomen)

Dazu noch Kosten für Schadenersatz, der notwendigen Rechtsverfolgung und der eigenen Verteidigung.


Dafür lässt sich schon einige Jahre legales Kabelfernsehen finanzieren ...





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
franz neumann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Es könnte aber auch von § 265a Abs. 1 StGB gebrauch gemacht werden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Meinst Du nicht, dass sich das alles nach ca. 9 Jahren erledigt hat? Du machst Dir hier mit Leichenschändung keine Freunde.

wirdwerden

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