Hallo,
ich entschuldige mich erstmals für den Betreff mir ist leider nichts richtiges eingefallen.
Ich habe letztes Jahr mit einem bekannten ein Homestudio eingerichtet, wir haben vereinbart das jeder die hälfte zahlt so hat er und ich 200€ gezahlt. Da es nicht mehr genutzt wurde hat er gesagt das ich es zu mir nehmen soll bis wir wieder etwas machen. Wir sind nun gut 3 Monate sehr stark zerstritten und er vordert die einrichtung zurück. Ich schrieb ihm per mail das wenn der mir die 200€ gibt das er es dann gerne für sich haben kann und wenn er einfach nur aus wut alles wieder haben will (was ich sehr denke, da er mit der Technik nicht klar kommt) das ich die 200€ bezahle und es bei mir behalte. Er möchte es, aber er möchte erst die einrichtung und dann bezahlen, da es mir zu heikel ist habe ich gesagt das ich es behalten werde bis er mir eine lösung vorschlägt. Nun kommt das nächste problem das für mich sehr wahrscheinlich zum verhängniss werden kann,denn er hat die Rechnung. Wenn jeder die hälfte zahlt besteht das recht für beide die einrichtung zu benutzen, ich wäre bereit ihm das Geld zu geben aber er nicht. Wenn er jetzt wie er sagt eine Anzeige bzw. einen Rechtsanwalt einschalten sollte was könnte auf mich zu kommen und wie soll ich mich verhalten? Sieht es für mich nicht so gut aus weil er die Rechnung hat und ist unsere vereinbarung dann ungültig und ihm gehört es wenn es vor gericht gehen sollte?
Liebe Grüße.
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-- Editiert am 21.03.2010 13:42
Homestudio einrichtung zusammen gekauft...
Hallo Cr00sy,
ersteinmal habt Ihr ja einen mündlichen Vertrag, der bindend ist. Die Tatsache allein, daß er die Rechnung hat, heißt noch nicht, daß er es unbedingt alleine bezahlt hat. Hast Du irgendeinen Beweis, daß Du ihm die 200 € gegeben hast? Wenn es zum Zeitpunkt des Kaufes war, stellt sich ja zumindest die Frage, warum er sonst das Geld erhalten haben sollte. Ansonsten ist es auch eine offene Frage, warum das Equipment bei Dir und nicht bei ihm ist.
An Deiner Stelle würde ich versuchen, ihm den Kram zurückzugeben und dafür die 200 € zu bekommen. Alles andere kostet am Ende nur viel Geld, was den Streitwert wohl kaum rechtfertigt. Ist denn eine Einigung wie man es sonst von allen möglichen Geschäften kennt, nicht möglich? Ich meine damit, ich verkaufe mein Auto oder sonst etwas und der Betrag wird bei Abholung oder Lieferung fällig.
Hat er denn auf Deine Mail auch per Mail geantwortet (also daß er damit einverstanden ist, die Einrichtung zurück zu bekommen gegen Zahlung seinerseits)? Dann hättest Du ja schon was in der Hand.
Und jetzt?
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