IBAN Fehlerhaft, wer haftet ?

2. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.08.2019 14:55:38
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
IBAN Fehlerhaft, wer haftet ?

Hallo zusammen,
Ich habe für meine Brille eine Versicherung abgeschlossen, der Beitrag sollte per Lastschrift abgebucht werden.
Ich habe auch eine neue Brille bestellen müssen (Durch einen Sturz ist die Brille Kaputt, in der Versicherung inbegriffen)
Der Mitarbeiter war ein Azubi im 1. Lehrjahr, dieser gab die IBAN von meiner Karte aus ein.
Nun habe ich eine Mahnung erhalten, dass der betrag nicht abgebucht werden konnte.
Wie sich herausstellte, schrieb selbst die Versicherung, das die IBANXXXXXX (Also die Flasche) von der Filiale eingetragen wurde.
Ich habe auch nichts zur Kontrolle der IBAN erhalten.
Die Iban weicht sogar um 8 Ziffern ab.

Also habe ich die Versicherung angeschrieben und den Vorfall erklärt, selbstverständlich den Jahresbeitrag direkt überweisen (Ohne Rücklastschrift gebühr)

Als ich meine Brille abholen wollte, wurde mir eine Rechnung von 90 € Vorgelegt, ich müsse die Brille selber zahlen, dass die Versicherung wegen Zahlungsverzug, Nicht in der Leistungspflicht ist. (Da die Bestellung 2 Tage nach der Rücklastschrift war)

Die Filiale meint keinen Fehler gemacht zu haben.

Trotz unzähliger anrufe etc. möchte die Versicherung die Kosten nicht übernehmen.

Haftet nun die Versicherung ? oder die Filiale ?
Bleibe ich auf den Kosten sitzen ?


-- Editiert von Darween1991 am 02.08.2019 19:29

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119581 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Darween1991):
Ich habe auch nichts zur Kontrolle der IBAN erhalten.

Was hat einen gehindert die Eintragung des Mitarbeiters zu kontrollieren?


Als keine Versicherungsbestätigung / kein Versicherungschein kam, hat man nicht nach gehört?



Zitat (von Darween1991):
Die Filiale meint keinen Fehler gemacht zu haben.

Der Mitarbeiter hat einen Fahler gemacht, das wird der Filiale zugerechnet. Die Frage ist jetzt nur, wer hat wie viel Verschulden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12323.08.2019 14:55:38
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja bezüglich der Geänderten IBAN hätte ich unterschreiben müssen (Wie ich JETZT erfahrten habe), dies wurde nicht verlangt.
Leider nur Mündlich vom MA wurde zugesichert, das alles in Ordnung wäre.

Die Versicherung hatte sich erst gemeldet, als die Zahlung wieder zurückgebucht wurde.

PS. Die Versicherung läuft Aktuell das 2. Jahr. Den schein im ersten Jahr habe ich erahlten, Da hatt die Iban noch gerstimmt. aber druch mein Neues Konto habe ich diese ändern lassen.

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#3
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Alles etwas wirr...
Du hast vor einem Jahr eine Versicherung für deine Brille abgeschlossen. Welche Rolle spielte hier der Optiker?
Hat dieser dir die Versicherung angeboten und mit Dir abgeschlossen?

Während der Vertragslaufzeit hat sich deine Bankverbindung geändert. Wem hast Du die Änderung mitgeteilt? Dem Optiker oder deinem eigentlichen Vertragspartner dem Versicherungsunternehmen?

Und last but not least: Wenn Deine Versicherung und der Versicherungsschutz bereits ein Jahr bestanden gilt es doch zu prüfen wann die versicherte Brille kaputt gegangen ist und du den Schaden Deiner Versicherung gemeldet hast. Der Optiker hat bis auf den Abschluss der Versicherung doch gar nichts mehr mit Dir und deiner Versicherung zu tun es sei denn er bietet es als Service-Dienstleistung an.

Wurde die IBAN irgendwo notiert, in ein Computersystem eingegeben oder wie kann man den Prozess verstehen?
Wie hat der Mitarbeiter vom Optiker die Informationen an die Versicherung weitergeleitet?

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

normalerweise ist eine falsche IBAN so gut wie unmöglich, daher gilt es zu klären warum sie dennoch eingegeben werden konnte und sogar von der Versicherung genutzt wurde. Ein Check der Prüfsumme sollte in jeder beteiligten Software implementiert sein.
Hast du die Prüfsumme schon mal selber überprüft?

Oder war es eine richtige IBAN, aber von einem anderen Konto? Wenn ja, woher kommt die?
Ist es vielleicht noch deine alte IBAN, oder eine von deinem Zweitkonto?

Zitat:
Der Mitarbeiter war ein Azubi im 1. Lehrjahr,
Und was hat das jetzt mit dem Problem zu tun? Das abtippen einer IBAN lernt man nicht in der Ausbildung, sondern bereits in der Grundschule.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Darween,

dein Beitrag ist in sich unstimmig. Es fehlt Wesentliches.

Der Vertrag besteht schon länger als ein Jahr, folglich kann es sich nicht um den Erstbeitrag handeln.

Die Versicherung kann nur ablehnen, wenn der Versicherungsfall in einem verzugsbelasteten Zeitraum eingetreten ist. Dazu schreibst Du nichts. Verzug tritt 14 Tage nach Zugang der Mahnung (§ 38 VVG ) ein.

Fazit, die Versicherung ist raus.
Es klingt unglaubwürdig, dass sich irgendeiner in acht Positionen einer iban verschreibt. Letztlich haftest aber Du, denn Du bist für die rechtzeitige Zahlung verantwortlich.

Auch mir ist nicht klar welche Rolle hier der Optikerazubi im Verhältnis zwischen Dir und Deiner Brillenversicherung spielen soll. Außer er wäre Dein Erfüllungsgeholfe für die Meldung an die Versicherung, aber auch dann wärst Du wieder in der Haftung und könntest ihn nur bei vorsätzlicher Fehlhandlung in Regress nehmen.

Zitat (von Darween1991):
Bleibe ich auf den Kosten sitzen ?


Es deutet einiges darauf hin.

Berry

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#6
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von Darween1991):

Haftet nun die Versicherung ? oder die Filiale ?
Bleibe ich auf den Kosten sitzen ?


Versicherung - Nein
Filiale - Nein
Bleibe ich - Ja

Dumm gelaufen.

Normalerweise hat man einen Vertrag, wo man die Daten findet. Zumindest einen Antrag dazu. Der Antragsteller ist in der Pflicht die Angaben korrekt zu machen. Dafür gibt es die Unterschrift. Also haftet der Antragsteller.

ERGO: Es bestand wegen Nichtzahlung beim Entritt des Versicherungsfalls kein Versicherungsschutz. Die Versicherung zahlt also logischerweise nicht. Und das ist - KORREKT.


-- Editiert von Spejbl am 06.08.2019 17:55

Signatur:

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Normalerweise hat man einen Vertrag, wo man die Daten findet. Zumindest einen Antrag dazu. Der Antragsteller ist in der Pflicht die Angaben korrekt zu machen. Dafür gibt es die Unterschrift. Also haftet der Antragsteller.
Lustig nur, dass das hier überhaupt nicht passt.

Stefan

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