Hallo,
ich weiß nicht ob ich die richtige Sparte gewählt habe, bitte das zu entschuldigen!
Ich habe ein Problem und bin absolut am verzweifeln. 2007 musste ich eine Privatinsolvenz anmelden und 2013 habe ich die Restschuldbefreiung erhalten, das ist nicht das eigentliche Problem, das schildere ich jetzt.
Seit 2009 bin ich im öffentlichen Dienst unbefristet beschäftigt! In 2012 habe ich zusammen mit meinem Kollegen eine GbR gegründet, die Zusammenarbeit habe ich in 07/13 beendet da ich dahinter gekommen bin das mein Kollege mich betrogen hat.
Das Vertrauensverhältnis war zerstört!
Angeblich ist ihm die EC-Karte gestohlen worden mit der nach einmaliger Eingabe der PIN ein Geldbetrag entwendet wurde, dieser Betrag ist allerdings an unserer damaligen kontoführende Filiale abgehoben worden. Ich bin mehrmals belogen worden, Dinge sind nicht erledigt worden etc. - Das eigentliche Problem kommt jetzt, er hat mich mit 18.500,00 € hängen lassen, er hat nichts bezahlt, absolut gar nichts und ich bin jetzt der dumme. Bis vor einem Jahr ging es mir noch gut, jetzt bin ich ruiniert!
Dann bin ich dahinter gekommen das er Gelder mit unseren Auftraggebern ohne meines Wissen abgerechnet und auf sein Privatkonto überweisen lassen hat. Er hat einen Schaden ohne meines Wissen angerichtet den ich zur Hälfte bezahlen musste, der aber nicht entstanden wäre wenn ich davon gewusst hätte.
Das schlimmste kommt aber noch, er ist zum Ende August diesen Jahres fristlos aus dem öD entlassen worden! Die Kündigung ist aber anscheinend nicht gerechtfertigt gewesen und dieser "tolle Kollege" ist wieder im Dienst.
Die Rechtsform war die GbR! - Meine finanzielle Lage ist so extrem angespannt, ich weiss nicht mehr weiter. Mein Dispo, Kreditkarte usw. sind mir bereits gekündigt worden. Weiterhin habe ich ein Pfändungsschutzkonto eröffnen müssen und jeglicher Überschuss ist weg.
Könnte mir jemand einen Tipp geben?
Besten Dank im voraus.
vG Diescherik
Ich benötige dringend Hilfe
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hier empfiehlt es sich wohl eine Strafanzeige zu erstatten. Die Ermittlungsbehörden werden die Zahlungen auf das Konto wohl nachvollziehen können.
wobei dann noch die Steuerhinterziehung im Raum steht, da es fraglich ist, ob Zahlungen auf das Privatkonto des früheren Mitgesellschafters wohl in der Buchführung erfasst sind.
Von einer Strafanzeige hat @Diescherik aber gar nichts. BGB-Gesellschaft bedeutet, dass im Außenberhältnis uneingeschränkt gehaftet wird, und gegebenenfalls im Innenverhältnis zwischen den Gesellschaftern ein Ausgleich erfolgen kann, nicht muss. Das ist nun mal das System der GBR. Man muss keine Einlage leisten, aber man haftet bis auf die Unterhose. Offensichtlich hat @ Diescherik die Kontrollaufgaben in der Gesellschaft überhaupt nicht wahrgenommen. Das wird man ihm/ihr auch vorwerfen, und das völlig zu Recht.
Jetzt muss halt alles genau kontrolliert werden, die Ansprüche der Gesellschafter untereinander müssen auseinander dividiert werden, und dann kann @Diescherik gegen den Mitgesellschafter klagen.
wirdwerden
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ZitatOffensichtlich hat @ Diescherik die Kontrollaufgaben in der Gesellschaft überhaupt nicht wahrgenommen. Das wird man ihm/ihr auch vorwerfen, und das völlig zu Recht. :
wirdwerden
Danke zunächst für die Antworten. Diese habe ich sehr wohl wahr genommen. Ich habe ihn immer darauf hingewiesen und also Antwort bekam ich zu hören: " Was du mir sagst geht mir am Arsch vorbei!" - Mein Rechtsanwalt hatte ihn mehrfach angeschrieben, ohne Erfolg, der reagiert nicht!
Ich selbst bin hinter der Unterschlagung gekommen, ich hatte immer ein dummes Gefühl und habe dann einen bestimmten Aufraggeber angerufen der mir zum einen die Überweisung bestätigt und zum anderen die Rechnung mit Buchungsstempel in Form einer PDF zur Verfügung gestellt hatte.
Vielleicht bin ich gutgläubig gewesen nur die Erkenntnis kam zu spät! Leider nützt das heulen nicht....
Was blüht jemanden der Gelder unterschlagen hat und im öD tätig ist?
Diescherik
Existiert das Unternehmen denn noch?
Oder wurde das Gewerbe abgemeldet?
Als erstes sollte man doch mal schauen, was in den vertraglichen Vereinbarungen geregelt ist, bezüglich Vollmachten, Haftung etc.
Unteranderem daraus ergibt sich wie und womit man gegen den Gesellschafter vorgehen kann.
Mensch, Du bist Gesellschafterein, da ist ein Hinweis so überflüssig wie ein Kropf. Du hast doch selbst Deine Pflichten gröblichst verletzt.
wirdwerden
In Ergänzung. Dir geht es um Rache, die nichts hilft. Vielleicht mal darauf konzentrieren, was noch zu retten ist. Denn Du hängst auch ganz tief drinnen. Wie ist das organisiert gewesen? Einnahmen/Überschuss oder Bilanzierung? Wer hat das gemacht? Wie tauchen die fehlenden Beträge in der Buchhaltung auf? Das wären so die Einstiege, um das alles auf die Reihe zu bekommen.
wirdwerden
Abgesehen davon: Sofern es hier Ansprüche gegen den Mitgesellschafter geben sollte, wäre mir persönlich ein im öffentlichen Dienst beschäftigter Schuldner deutlich lieber als ein Arbeitsloser.
Nur so am Rande…
Gruß
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