Ich bin wirklich unschuldig !

12. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
guest123-780
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Beginner
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Ich bin wirklich unschuldig !

Ein Kunstschaffender ist in dieser unserer Gesellschaftsordnung das letzte Rad am Wagen.
Nicht nur, dass SIE/ER die soziale und Wirtschaftliche Umsonstrolle freiwillig ausübt und muss. Nein Sie/Er werden auch noch ( durch öffentliche Gewalt) aus dem Sinngehalt der Freiwilligkeit und Tätigkeit gedrängt.
Kunstschaffen mag durchaus ein idealisiertes Hobby sein, der Art, wie es ein Herr aus Ungar "M. Cicszentmihaly" einmal untersucht hat. Wieso sich Felskletterer, Chirurgen, Schachspieler und Künstler lange Zeit Tätigkeiten hingeben, die teilweise große gefahren bargen oder deren Gewinn in keinem Verhältnis zum Aufwand stand.

Was ich sagen will. Den höchsten Berg zu erklettern, der Beste Schachspieler oder Kunstmaler werden zu wollen, unterliegt in jeden Fall der Selbstbestimmung und einer Eigenverantwortlichen Freiheit.
Die einem Kunstschaffenten, in Spezialität, über Art.5 Abs.3 GG garantiert wird.
Wenn Sie/ER dann kein etablierter Kunstmaler wird, wird er halt freiwillig Wirt. Um sich dann auf diesen Weg, den sozialen und wirtschaftlichen Broterwerb zu sichern.
Ohne die politische und soziologische Zusammenhänge vertiefen zu wollen, Tatsache ist, dass nur 2% von Millionen, akademischen, autotidakte und Hobbykünstler, vom Kunstschaffen Leben können.
Zu diesen Backgrund, werde ich also von der Öffentlichen Gewalt gezwungen, keine Bilder verkaufen zu dürfen. Nein stimmt nicht ganz, natürlich darf ich Bilder wann immer und wie auch immer, in den Galerien oder auf gemachten Kunstausstellungen verkaufen. Geschäftsräume mieten oder auf einen Trödelmarkt eine Tapeziertischgroße Öffentlichkeit, für das Ausstellen und Verkaufen selbstgemalter Bilder bezahlen. Alles klar, alles Paletti!
Die Subtilität besteht, Verzeihung! Bestand darin, das man aus verwaltungspolitischen Gründen, einer Machtausübung, über jedes Verhältnismäßige hinaus, für die Absicht und Tätigkeit, Bilder in einer Fußgängerzone verkaufen zu dürfen keine Erlaubnis, erlauben wollte.
Was nicht nur zum Psychologischen Aspekt ein Unding ist, denn jeder andere hat einen Rechtsanspruch darauf, im straßen- (verkehrs-) rechtlichem Sinn, seine Gastronomie in eine Fußgängerzone ausdehnen, oder als Straßenhändler Socken, Obst und Gemüse Verkaufen zu dürfen. Sache einer Kommune dafür eine Regelung zu entscheiden.
Eine spezialisierte Erlaubnisverweigerung gegen einen Einzelnen, ist eine Entwürdigung. Oder?

Egal, Scheiß egal! sagt der Amtsrichter – Köln – Wer keine Erlaubnis hat handelt Ordnungswidrig und damit Schluß der Diskussion befiehlt/ beschließt das Oberlandesgericht-Köln. Wiederspruch, Rechtsbeschwerde Zwecklos. Eine Ordnunswidrigkeit, kann der Formalen Festlegung nicht weiter angegriffen werden.
Das Oberlandesgericht ist hier letzte Instanz.
Ausgenommen man hat einen Engagierten Anwalt, den sich ein Armer Kunstmaler nicht leisten kann.

Die Rechtsbeugung liegt aber nicht nur in der Machbarkeit einer Formalität. Auch in der absichtliche Verfälschung der Sache.
Deswegen hat es letztlich zwanzig Jahre gebraucht aus der Konstruktion der Formalen Vorbehalte raus zu kommen. Es war ein richtiger Gerichtszirkus bis hin nach Karlsruhe, bis endlich Klar war das man für das Verkaufen von selbstgemalten Bilder in einer Fußgängerzone keinem Erlaubnisvorbehalt unterliegt.
Damit habe ich einen Sieg errungen, die Schlacht aber verloren.
War das Ganze bis hier einer behördlichen Gewaltausübung anheimgestellt, wird das Verweigerungsrecht einer Erlaubniserteilung, zum Bilderverkaufen von allen wichtigen Institutionen und Ämter dieser Unsere Gesellschaftsordnung Unterstützt.

Du bist doch ein selten dummes Arschloch. Wird mir von den oberen Behörden, den ehemaligen Verkehrsminister Kniola und Clement, den Politischen Fraktionen und dem Petitionsausschuss des Landes NRW. Widersprochen.
Klar mit höflichen Worten, aber so ordinär wie oben gemeint.

Man versucht zu beweisen, das ich dem Erlaubnisvorbehalt keineswegs obsiegt habe. Sondern durch Abweisung der Verfassungsbeschwerde, noch immer in dem Bundesverwaltungsgerichtlichen Bann liege: „Das es der Kunst nicht erlaubt sein kann sich zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise zu betätigen.
Das stimmt, sagt die öffentliche Meinung. Das stimmt, sagt die Gewerkschaft Kunst, das stimmt sagt der Bundesverband bildender Künstler und schmeißt mich als geschäftsschädigend, aus dem Verein zur Sicherung der Kunstfreiheitsgarantie raus.

Ohnmächtig meiner Wut, lässt sich niemand überzeugen, Das gerade aus der Begründung zur Abweisung der Verfassungsbeschwerde, (-1-BvR-188-81-) die Weisung an diese unsere Gesellschaftsordnung ergeht.
Das auf den Scheiß Vorbehalt, der Bundesverwaltungsrichter-Berlin hier nicht weiter eingegangen werden muss.
Soweit die Vordergerichte bereits deutlich und im Ergebnis zutreffend, festgestellt haben das der Beschwerdeführer für die Absicht und Tätigkeit ( in einer Fußgängerzone) Bilder zu verkaufen, keiner Gewerbe- oder Straßenrechtliche Erlaubnis benötigt. Sind die Vordergerichte damit den Richtlinien gefolgt die die Verfassungsrechtsprechung in Folge. Zur Sicherheit der Kunstfreiheitsgarantie aufgestellt hat.
Du spinnst doch. Versucht die obere Behörde, der Verkehrsminister Clement und der Petitionsausschuss NRW mir weiter und weiter das Wasser abzugraben.
Deine Interpretation ist eine Absichtliche Verfälschung.

Zu der Abgewiesenen Verfassungsbeschwerde, versucht man zu beweisen, gehe nichts weiter hervor, dass die Kunstfreiheitsgarantie nicht gewährt werden muss. Und der Behörde generell das Recht zufalle eine Straßennutzung Erlaubnis oder Genehmigungspflichtig machen zu dürfen.
Einer solchen Frechheit bleibe ich isoliert. Gib endlich Ruhe du hast dich bemüht aber leider verloren. Damit ist doch klar, dass man dir keine Erlaubnis gewähren will, weil man nicht muss?

Dieser verwaltungspolitischen Vereinigung. Kann ich nur noch Ohnmächtig , wie ein Rumpelstilzchen mit dem Fuß aufstampfen. Der Königin Kind bekomme ich nicht.
10 Jahre später. Erscheint es mir wie ein Treppenwitz: was ich da in einer Randnotiz lese.

Das Bundesverwaltungsgericht hat einem anderen Straßenkünstler ohne Einschränkung der Kunstfreiheitsgarantie, die Erlaubnisfreistellung in einer Fußgängerzone bescheinigt. Ei gucke mal! Das haben die Herren Bundesrichter doch nicht nur dem Rechtsfrieden geändert. Da wird der geselschaftspolitische Druck. doch aus der Abgewiesene Verfassungsweisung gekommen sein.
Ich bin also all den Jahren, kulturpolitisch verarscht worden.
Dumm gelaufen versucht sich der Verursacher – Die Stadt.Köln - öffentlich zu Rehabilitieren. Der Vorbehalt war beim Ordnungsamt leider in falschen Händen.
Und wird über das Kulturamt, augenblicklich zu Gunsten der Straßenkünstler entschieden.
Jeder Straßenkünstler ist willkommen ohne Gewerbeschein oder einer Straßennutzungserlaubnis Kunst, Egal in welcher Art und Weise, in den Fußgängerzonen zu vermitteln.
30 Jahre hat es bis zu dieser Erkenntnisstand gedauert, Wo man meinen Widerstand, offensichtlich, exemplarisch und spezialpräventiv benutzt hat, gesellschaftspolitisch einen kunstfeindlichen Fuß in die Unangreifbarkeit der Kunstfreiheitsgarantie zu bekommen.
Ich habe mir hier nicht nur den Arsch für immaterielle Rechtsgüter aufgerissen, Sondern ich war der Formalen Kunstfreiheitsverweigerung auch einer formalen Arbeitsverbot unterstellt.
Wer oder was Rehabilitiert jetzt mich?
Oder habe ich mich hier immer noch nicht verständlich gemacht. Weil sich der Scheiß, von mir aus, nicht anders erklären lässt.
Lass mal Meinung rüberwachsen!
G.R.

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1 Antwort
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#1
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Mensch, Ruppig, du schreibst den Sermon in so ziemlich jedes Forum. Wenn dir nirgends Hilfe zuteil wird, solltest du mal in dich gehen und fragen, ob DU etwa eine falsche Rechtsauffassung hast.

Joh. 19, 22

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