Ich habe eine anzeige bekommen merken es meine Eltern?

25. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
luki_hall30
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich habe eine anzeige bekommen merken es meine Eltern?

Wurde von vor 2 tagen mit tabakwaren von der Polizei erwischt sie meinten ich bekomme wegen dem jugendschutzgesetz eine anzeige (bin 15 jahre alt) da rauchen ab achtzehn ist bekommen meine eltern davon etwas mit?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Wurde von vor 2 tagen mit tabakwaren von der Polizei erwischt sie meinten ich bekomme wegen dem jugendschutzgesetz eine anzeige Unfug - eine Anzeige kann allenfalls der kriegen, der Dir die Tabakwaren verkauft oder geschenkt hat.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(923 Beiträge, 225x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Wurde von vor 2 tagen mit tabakwaren von der Polizei erwischt sie meinten ich bekomme wegen dem jugendschutzgesetz eine anzeige Unfug - eine Anzeige kann allenfalls der kriegen, der Dir die Tabakwaren verkauft oder geschenkt hat.

Selbst wenn du keine Anzeige bekommst, ist es gut möglich, dass deine Eltern informiert werden.

Signatur:

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Die werden, bei solch einer Aussage der Polizisten, sogar ganz sicher informiert werden. Ich denke, der Fragesteller hat den Sachverhalt mit der "Anzeige" nur etwas missverstanden und hier seine eigene Interpretation niedergeschrieben.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120125 Beiträge, 39832x hilfreich)

Wenn auf Anzeigen rechtliche Schritte wie ein Vorladung (Beschuldigter oder Zeuge) erfolgt, gehen die bei Minderjährigen immer an die Erziehungsberechtigten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Das Jugendschutzgesetz schützt den Jugendlichen, es kriminalisiert ihn nicht. :)

Der Jugendliche darf rauchen, saufen, bis 3 Uhr nachts feiern etc. Die Erwachsenen, die das unterstützen, u.U. nicht.

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

richtig, der Jugendliche hat sich nicht strafbar gemacht, absolut nicht. Entweder war die Aussage der Polizei eine andere, oder sie war schlichtweg falsch (was aber auch keine Folgen hat).

Ein Ermittlungsverfahren kann es aber trotzdem geben, mit zwei Auswirkungen:

1. kann der Täter bestraft werden (halt der der die Zigaretten gegeben hat)
2. ist der Jugendliche dann Zeuge, und das Erfahren die Eltern (das war ja die Frage) - es mag sogar genau diese Info an die Eltern das Ziel des Ganzen sein

Und da sich der Zeuge selbst nicht strafbar gemacht hat hat er auch kein Aussageverweigerungsrecht (außer er hat die Zigaretten von einem nahen Angehörigen, oder er hat sie geklaut).

Interessant ist dabei, dass von Freunden im besagten Alter die zusammen geraucht haben durchaus einer bestraft werden kann; das Alter schützt also nicht immer.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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