Wurde von vor 2 tagen mit tabakwaren von der Polizei erwischt sie meinten ich bekomme wegen dem jugendschutzgesetz eine anzeige (bin 15 jahre alt) da rauchen ab achtzehn ist bekommen meine eltern davon etwas mit?
Ich habe eine anzeige bekommen merken es meine Eltern?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wurde von vor 2 tagen mit tabakwaren von der Polizei erwischt sie meinten ich bekomme wegen dem jugendschutzgesetz eine anzeige Unfug - eine Anzeige kann allenfalls der kriegen, der Dir die Tabakwaren verkauft oder geschenkt hat.
ZitatWurde von vor 2 tagen mit tabakwaren von der Polizei erwischt sie meinten ich bekomme wegen dem jugendschutzgesetz eine anzeige Unfug - eine Anzeige kann allenfalls der kriegen, der Dir die Tabakwaren verkauft oder geschenkt hat. :
Selbst wenn du keine Anzeige bekommst, ist es gut möglich, dass deine Eltern informiert werden.
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Die werden, bei solch einer Aussage der Polizisten, sogar ganz sicher informiert werden. Ich denke, der Fragesteller hat den Sachverhalt mit der "Anzeige" nur etwas missverstanden und hier seine eigene Interpretation niedergeschrieben.
Wenn auf Anzeigen rechtliche Schritte wie ein Vorladung (Beschuldigter oder Zeuge) erfolgt, gehen die bei Minderjährigen immer an die Erziehungsberechtigten.
Das Jugendschutzgesetz schützt den Jugendlichen, es kriminalisiert ihn nicht.
Der Jugendliche darf rauchen, saufen, bis 3 Uhr nachts feiern etc. Die Erwachsenen, die das unterstützen, u.U. nicht.
Hallo,
richtig, der Jugendliche hat sich nicht strafbar gemacht, absolut nicht. Entweder war die Aussage der Polizei eine andere, oder sie war schlichtweg falsch (was aber auch keine Folgen hat).
Ein Ermittlungsverfahren kann es aber trotzdem geben, mit zwei Auswirkungen:
1. kann der Täter bestraft werden (halt der der die Zigaretten gegeben hat)
2. ist der Jugendliche dann Zeuge, und das Erfahren die Eltern (das war ja die Frage) - es mag sogar genau diese Info an die Eltern das Ziel des Ganzen sein
Und da sich der Zeuge selbst nicht strafbar gemacht hat hat er auch kein Aussageverweigerungsrecht (außer er hat die Zigaretten von einem nahen Angehörigen, oder er hat sie geklaut).
Interessant ist dabei, dass von Freunden im besagten Alter die zusammen geraucht haben durchaus einer bestraft werden kann; das Alter schützt also nicht immer.
Stefan
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