Hallo,
ich habe eine Frage wegen illegalen Sperrmüllentsorgung. Wir haben ein Haus gekauft, in dem Haus sind aber noch die ganzen Möbel und andere Dinge, zB Metall, Bücher, etc, von den alten Eigentümer. Jetzt wollen wir die ganzen entsorgen. Es ist für uns leider zu viele Arbeit, deshalb hat ein Mann uns angeboten, die ganzen Sperrmüll zu entsorgen und dafür bekommt er die ganzen Metallen (um wiederzuverkaufen).
Das Problem ist jetzt, er hat die Sperrmüll illegal entsorgt. Die Ordnungsamt hat dann rausgefunden, da in dem Sperrmüll noch die Unterlagen und Adresse von dem Haus sind.
Was sollen wir jetzt tun? Wie haben davon nicht gewusst, dass er die Sperrmüll einfach woanders abgelegt hat.
Vielen Dank schon mal im Voraus
Illegale Sperrmüllentsorgung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatWas sollen wir jetzt tun? :
Den Auftrag an den unbekannten Dritten dem Amt glaubhaft nachweisen.
Falls man den Namen des Mannes kennt: Der Behörde mitteilen. Ansonsten: In Zukunft Müll immer legal entsorgen lassen. Tante Google hilft dabei, Stichwort: Müllentsorgung+(Wohnort) eingeben.
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Dieser Mann ist euch bekannt. Teilt dem Ordnungsamt mit, dass ihr das nicht gemacht habt. Gebt dem Ordnungsamt den Namen des Mannes, und habt ihr auch eine Visitenkarte oder Tel-Nr. von ihm?Zitatdeshalb hat ein Mann uns angeboten, die ganzen Sperrmüll zu entsorgen und dafür bekommt er die ganzen Metallen (um wiederzuverkaufen). :
Na ja, eine Visitenkarte dürfte da nicht reichen. Er wird Euch ja eine Rechnung geschrieben haben, ob die reicht, muss man überprüfen.
wirdwerden
Zitat:Sperrmüll zu entsorgen und dafür bekommt er die ganzen Metallen
Wird keine Rechnung geben.
Wenn es denn überhaut einen schriftlichen Auftrag gegeben hat ...
Wenn ich meinte, er hätte das getan, hätte ich keine Visitenkarte erwähnt. Er wird keine Rechnung ausgestellt haben.ZitatEr wird Euch ja eine Rechnung geschrieben haben, :
Eigentlich ziemlich deutlich.Zitatdie ganzen Sperrmüll zu entsorgen und dafür bekommt er die ganzen Metallen (um wiederzuverkaufen). :
ZitatNa ja, eine Visitenkarte dürfte da nicht reichen. :
Korrekt, die reicht garantiert nicht. Da muss noch mehr kommen.
Für was denn eine Rechnung? Und über welchen Betrag?
Man muss kein Gewerbetreibender sein um für Jemanden geschenkten Sperrmüll zu entsorgen und die Metalle zu behalten.
ZitatMan muss kein Gewerbetreibender sein um für Jemanden geschenkten Sperrmüll zu entsorgen und die Metalle zu behalten. :
Richtig, man darf es nämlich ganz einfach nicht.
Doch, darf man. Beim örtlichen Abfallwirtschaftsbetrieb.
Klar darf jeder entsorgen, wieso auch nicht? Nur - wenn ich jemanden beauftrage, sich um meinen Müll zu kümmern, dann habe ich auch dafür Sorge zu tragen, dass dieses legal passiert. Und das ist ja hier nicht geschehen. Auch bei "Tauschgeschäften" kann man einen Vertrag aufsetzen, der die Bedingungen festzurrt.
Das Geschäft hier, das stinkt doch zum Himmel. Mit oder ohne Visitenkarte.
wirdwerden
ZitatBeim örtlichen Abfallwirtschaftsbetrieb. :
Widerspricht jetzt dieser Aussage....
ZitatMan muss kein Gewerbetreibender :
ZitatKlar darf jeder entsorgen, wieso auch nicht? :
ZitatDoch, darf man. :
Darf auch (rechtlich gesehen) jeder fahren, dem ich einen Autoschlüssel in die Hand drücke?
Wenn wir von Abfall sprechen darf ich eben nicht an jeden "Jupp umme Ecke" meinen Müll abgeben, sondern nur an Personen / Unternehmen, die die entsprechende behördliche Erlaubnis dazu haben.
Die Entsorgung von Abfällen ist gesetzlich geregelt, ebenso der Umstand, wer zur Annahme von Abfällen berechtigt ist.
-- Editiert von spatenklopper am 05.06.2019 15:16
Wir sprechen ja von Sperrmüll. Und den darf jede Privatperson beim entsprechenden Abfallwirtschaftsbetrieb entsorgen. Auch wenns nicht der eigene ist. Im übrigen auch Hausmüll, Bauschutt, etc..
Insofern sehe ich hier keinen Widerspruch.
ZitatWir sprechen ja von Sperrmüll. :
= Abfall
ZitatUnd den darf jede Privatperson beim entsprechenden Abfallwirtschaftsbetrieb entsorgen. :
Richtig und zwar nur dort!
ZitatAuch wenns nicht der eigene ist. :
Du darfst fremden Abfall auch ganz legal ordnungsgemäß ohne Probleme entsorgen, Du hättest ihn aber nicht annehmen dürfen, denn die (richtige) Entsorgung ist überhaupt nicht das Problem, das Problem ist die Abgabe des Mülls an unberechtigte Dritte.
Ich darf Abfälle eben nicht irgendwelchen Heiopeis geben, selbst wenn die diese fachgerecht entsorgen würden, sofern diese nicht gemäß KrWG zur Annahme von Abfällen im jeweiligen Bezirk berechtigt sind.
-- Editiert von spatenklopper am 05.06.2019 16:58
Ich persönlich habe schon häufiger ganz ruhigen Gewissens "meinen Sperrmüll" an Hans und Franz verschenkt oder gegen Marmelade getauscht oder so... Und wenn der Jugendverein die alljährliche Schrottsammlung durchführt, gebe ich denen auch "mein zu entsorgendes Metall". Das ist doch nicht verboten. Sollten diese Sachen dann allerdings illegal entsorgt werden und man kommt deswegen auf mich zu, muss ich wohl "einfach" nur beweisen können, dass ich nicht mehr der Besitzer bin/war oder die Rechnung zahlen...
Gruß von Frau Herrje
ZitatDas ist doch nicht verboten. :
Wenn es sich um Abfall handelt, ist es genau das.
Wer mag kann sich ja mal das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (kurz) KrWG zu Gemüte führen.6
Aber Achtung, schwere Kost.
-- Editiert von spatenklopper am 06.06.2019 09:11
Fakt ist:
Der Mann hat alles zu Geld zu machende verkauft (Metalle) und den ganzen Rest der beim entsorgen Arbeit macht in die Pampa geschmissen.
Ich würde Anamis Vorschlag annehmen und abwarten
ZitatEs ist für uns leider zu viele Arbeit, deshalb hat ein Mann uns angeboten, die ganzen Sperrmüll zu entsorgen und dafür bekommt er die ganzen Metallen (um wiederzuverkaufen). :
Und das kann man wie nachweisen?
Zitat:ZitatDas ist doch nicht verboten. :
Wenn es sich um Abfall handelt, ist es genau das.
Wer mag kann sich ja mal das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (kurz) KrWG zu Gemüte führen.6
Aber Achtung, schwere Kost.
Ich bleib dabei, es ist nicht verboten. Ich kann meinen Sperrmüll auch verkaufen. Auf jedem x-beliebigen Flohmarkt. Oder ich kann ihn nach belieben verschenken. Dann ist halt der neue Eigentümer für die Entsorgung verantwortlich.
Im Fall einer Beauftragung zur Beseitigung (d.h. ich bleibe Eigentümer) gilt §22 KrWG .
Zitat:
"Die zur Verwertung und Beseitigung Verpflichteten können Dritte mit der Erfüllung ihrer Pflichten beauftragen. Ihre Verantwortlichkeit für die Erfüllung der Pflichten bleibt hiervon unberührt und so lange bestehen, bis die Entsorgung endgültig und ordnungsgemäß abgeschlossen ist. Die beauftragten Dritten müssen über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügen."
Im vorliegenden Fall wäre demnach Interessant, ob der Sperrmüll nebst Altmetall im gesamten an den "Mann" verschenkt wurde, also ein Eigentumsübergang stattgefunden hat, oder ob der Mann tatsächlich nur mit der Verbringung zum Entsorger beauftragt wurde und die Dienstleistung mit Metallschrott bezahlt wurde.
Scheitert aber wohl alles an den Nachweisbarkeit.
ZitatIch kann meinen Sperrmüll auch verkaufen. Auf jedem x-beliebigen Flohmarkt. :
Dann ist es kein Abfall.
Tipp: Nach "Beginn der Abfalleigenschaft" suchen.
ZitatIm Fall einer Beauftragung zur Beseitigung (d.h. ich bleibe Eigentümer) gilt :§22 KrWG . Zitat:
"Die beauftragten Dritten müssen über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügen.
Tipp: Nach "Voraussetzungen der Unzuverlässigkeit / Zuverlässigkeit" suchen.
ZitatIch bleib dabei, es ist nicht verboten. :
Doch ist es, sofern der "Entrümpler" nicht die erforderliche Genehmigung hat.
Die Genehmigung brauchen nur gewerbliche Abfallentsorgungsunternehmen.
Mal ganz einfach:
Ich sitze mit einem gebrochenen Bein zuhause. Möchte aber eine Kommode, einen Tisch und mein altes Bett entsorgen (= Beginn der Abfalleigenschaft). Also ruf ich einen Kumpel an, der den Sperrmüll einläd, zum Abfallwirtschaftsbetrieb fährt und ihn dort abgibt.
Glaubst du jetzt ernsthaft, der dürfe das nicht, weil er nicht die erforderliche Genehmigung dazu hat?
Da hätte ich dann doch gerne eine Quelle, aus der genau das hervorgeht.
@Gewinde
Bitte noch mal lesen, um was es eigentlich ging.ZitatWie haben davon nicht gewusst, dass er die Sperrmüll einfach woanders abgelegt hat. :
ZitatGlaubst du jetzt ernsthaft, der dürfe das nicht, weil er nicht die erforderliche Genehmigung dazu hat? :
Da er mit entsprechender Vollmacht im Namen und Auftrag des Kranken handelt und nicht als Inhaber eines Gewerbes, fällt das noch unter die Erlaubnisfreiheit.
Und jetzt?
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