Illegale Sperrmüllentsorgung

29. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Dang123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Illegale Sperrmüllentsorgung

Hallo,
ich habe eine Frage wegen illegalen Sperrmüllentsorgung. Wir haben ein Haus gekauft, in dem Haus sind aber noch die ganzen Möbel und andere Dinge, zB Metall, Bücher, etc, von den alten Eigentümer. Jetzt wollen wir die ganzen entsorgen. Es ist für uns leider zu viele Arbeit, deshalb hat ein Mann uns angeboten, die ganzen Sperrmüll zu entsorgen und dafür bekommt er die ganzen Metallen (um wiederzuverkaufen).
Das Problem ist jetzt, er hat die Sperrmüll illegal entsorgt. Die Ordnungsamt hat dann rausgefunden, da in dem Sperrmüll noch die Unterlagen und Adresse von dem Haus sind.
Was sollen wir jetzt tun? Wie haben davon nicht gewusst, dass er die Sperrmüll einfach woanders abgelegt hat.
Vielen Dank schon mal im Voraus

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von Dang123):
Was sollen wir jetzt tun?

Den Auftrag an den unbekannten Dritten dem Amt glaubhaft nachweisen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Falls man den Namen des Mannes kennt: Der Behörde mitteilen. Ansonsten: In Zukunft Müll immer legal entsorgen lassen. Tante Google hilft dabei, Stichwort: Müllentsorgung+(Wohnort) eingeben.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Dang123):
deshalb hat ein Mann uns angeboten, die ganzen Sperrmüll zu entsorgen und dafür bekommt er die ganzen Metallen (um wiederzuverkaufen).
Dieser Mann ist euch bekannt. Teilt dem Ordnungsamt mit, dass ihr das nicht gemacht habt. Gebt dem Ordnungsamt den Namen des Mannes, und habt ihr auch eine Visitenkarte oder Tel-Nr. von ihm?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Na ja, eine Visitenkarte dürfte da nicht reichen. Er wird Euch ja eine Rechnung geschrieben haben, ob die reicht, muss man überprüfen.

wirdwerden

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#5
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Zitat:
Sperrmüll zu entsorgen und dafür bekommt er die ganzen Metallen


Wird keine Rechnung geben.

Signatur:

3113

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#6
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Wenn es denn überhaut einen schriftlichen Auftrag gegeben hat ...

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Er wird Euch ja eine Rechnung geschrieben haben,
Wenn ich meinte, er hätte das getan, hätte ich keine Visitenkarte erwähnt. Er wird keine Rechnung ausgestellt haben.
Zitat (von Dang123):
die ganzen Sperrmüll zu entsorgen und dafür bekommt er die ganzen Metallen (um wiederzuverkaufen).
Eigentlich ziemlich deutlich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Na ja, eine Visitenkarte dürfte da nicht reichen.

Korrekt, die reicht garantiert nicht. Da muss noch mehr kommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Gewinde
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 3x hilfreich)

Für was denn eine Rechnung? Und über welchen Betrag?

Man muss kein Gewerbetreibender sein um für Jemanden geschenkten Sperrmüll zu entsorgen und die Metalle zu behalten.

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#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Gewinde):
Man muss kein Gewerbetreibender sein um für Jemanden geschenkten Sperrmüll zu entsorgen und die Metalle zu behalten.


Richtig, man darf es nämlich ganz einfach nicht.

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#11
 Von 
Gewinde
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 3x hilfreich)

Doch, darf man. Beim örtlichen Abfallwirtschaftsbetrieb.

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Klar darf jeder entsorgen, wieso auch nicht? Nur - wenn ich jemanden beauftrage, sich um meinen Müll zu kümmern, dann habe ich auch dafür Sorge zu tragen, dass dieses legal passiert. Und das ist ja hier nicht geschehen. Auch bei "Tauschgeschäften" kann man einen Vertrag aufsetzen, der die Bedingungen festzurrt.

Das Geschäft hier, das stinkt doch zum Himmel. Mit oder ohne Visitenkarte.

wirdwerden

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#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Gewinde):
Beim örtlichen Abfallwirtschaftsbetrieb.

Widerspricht jetzt dieser Aussage....
Zitat (von Gewinde):
Man muss kein Gewerbetreibender


Zitat (von wirdwerden):
Klar darf jeder entsorgen, wieso auch nicht?

Zitat (von Gewinde):
Doch, darf man.


Darf auch (rechtlich gesehen) jeder fahren, dem ich einen Autoschlüssel in die Hand drücke?

Wenn wir von Abfall sprechen darf ich eben nicht an jeden "Jupp umme Ecke" meinen Müll abgeben, sondern nur an Personen / Unternehmen, die die entsprechende behördliche Erlaubnis dazu haben.
Die Entsorgung von Abfällen ist gesetzlich geregelt, ebenso der Umstand, wer zur Annahme von Abfällen berechtigt ist.

-- Editiert von spatenklopper am 05.06.2019 15:16

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#14
 Von 
Gewinde
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 3x hilfreich)

Wir sprechen ja von Sperrmüll. Und den darf jede Privatperson beim entsprechenden Abfallwirtschaftsbetrieb entsorgen. Auch wenns nicht der eigene ist. Im übrigen auch Hausmüll, Bauschutt, etc..

Insofern sehe ich hier keinen Widerspruch.

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#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Gewinde):
Wir sprechen ja von Sperrmüll.


= Abfall

Zitat (von Gewinde):
Und den darf jede Privatperson beim entsprechenden Abfallwirtschaftsbetrieb entsorgen.


Richtig und zwar nur dort!

Zitat (von Gewinde):
Auch wenns nicht der eigene ist.


Du darfst fremden Abfall auch ganz legal ordnungsgemäß ohne Probleme entsorgen, Du hättest ihn aber nicht annehmen dürfen, denn die (richtige) Entsorgung ist überhaupt nicht das Problem, das Problem ist die Abgabe des Mülls an unberechtigte Dritte.
Ich darf Abfälle eben nicht irgendwelchen Heiopeis geben, selbst wenn die diese fachgerecht entsorgen würden, sofern diese nicht gemäß KrWG zur Annahme von Abfällen im jeweiligen Bezirk berechtigt sind.




-- Editiert von spatenklopper am 05.06.2019 16:58

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#16
 Von 
Frau Herrje
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 16x hilfreich)

Ich persönlich habe schon häufiger ganz ruhigen Gewissens "meinen Sperrmüll" an Hans und Franz verschenkt oder gegen Marmelade getauscht oder so... Und wenn der Jugendverein die alljährliche Schrottsammlung durchführt, gebe ich denen auch "mein zu entsorgendes Metall". Das ist doch nicht verboten. Sollten diese Sachen dann allerdings illegal entsorgt werden und man kommt deswegen auf mich zu, muss ich wohl "einfach" nur beweisen können, dass ich nicht mehr der Besitzer bin/war oder die Rechnung zahlen...
Gruß von Frau Herrje

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#17
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Frau Herrje):
Das ist doch nicht verboten.


Wenn es sich um Abfall handelt, ist es genau das.

Wer mag kann sich ja mal das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (kurz) KrWG zu Gemüte führen.6
Aber Achtung, schwere Kost.

-- Editiert von spatenklopper am 06.06.2019 09:11

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#18
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7228 Beiträge, 1519x hilfreich)

Fakt ist:
Der Mann hat alles zu Geld zu machende verkauft (Metalle) und den ganzen Rest der beim entsorgen Arbeit macht in die Pampa geschmissen.

Ich würde Anamis Vorschlag annehmen und abwarten

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#19
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Dang123):
Es ist für uns leider zu viele Arbeit, deshalb hat ein Mann uns angeboten, die ganzen Sperrmüll zu entsorgen und dafür bekommt er die ganzen Metallen (um wiederzuverkaufen).


Und das kann man wie nachweisen?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Gewinde
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von Frau Herrje):
Das ist doch nicht verboten.


Wenn es sich um Abfall handelt, ist es genau das.

Wer mag kann sich ja mal das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (kurz) KrWG zu Gemüte führen.6
Aber Achtung, schwere Kost.


Ich bleib dabei, es ist nicht verboten. Ich kann meinen Sperrmüll auch verkaufen. Auf jedem x-beliebigen Flohmarkt. Oder ich kann ihn nach belieben verschenken. Dann ist halt der neue Eigentümer für die Entsorgung verantwortlich.

Im Fall einer Beauftragung zur Beseitigung (d.h. ich bleibe Eigentümer) gilt §22 KrWG .
Zitat:
"Die zur Verwertung und Beseitigung Verpflichteten können Dritte mit der Erfüllung ihrer Pflichten beauftragen. Ihre Verantwortlichkeit für die Erfüllung der Pflichten bleibt hiervon unberührt und so lange bestehen, bis die Entsorgung endgültig und ordnungsgemäß abgeschlossen ist. Die beauftragten Dritten müssen über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügen."

Im vorliegenden Fall wäre demnach Interessant, ob der Sperrmüll nebst Altmetall im gesamten an den "Mann" verschenkt wurde, also ein Eigentumsübergang stattgefunden hat, oder ob der Mann tatsächlich nur mit der Verbringung zum Entsorger beauftragt wurde und die Dienstleistung mit Metallschrott bezahlt wurde.

Scheitert aber wohl alles an den Nachweisbarkeit.

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#21
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Gewinde):
Ich kann meinen Sperrmüll auch verkaufen. Auf jedem x-beliebigen Flohmarkt.


Dann ist es kein Abfall.

Tipp: Nach "Beginn der Abfalleigenschaft" suchen.

Zitat (von Gewinde):
Im Fall einer Beauftragung zur Beseitigung (d.h. ich bleibe Eigentümer) gilt §22 KrWG . Zitat:
"Die beauftragten Dritten müssen über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügen.


Tipp: Nach "Voraussetzungen der Unzuverlässigkeit / Zuverlässigkeit" suchen.

Zitat (von Gewinde):
Ich bleib dabei, es ist nicht verboten.


Doch ist es, sofern der "Entrümpler" nicht die erforderliche Genehmigung hat.

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#22
 Von 
Gewinde
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Genehmigung brauchen nur gewerbliche Abfallentsorgungsunternehmen.

Mal ganz einfach:
Ich sitze mit einem gebrochenen Bein zuhause. Möchte aber eine Kommode, einen Tisch und mein altes Bett entsorgen (= Beginn der Abfalleigenschaft). Also ruf ich einen Kumpel an, der den Sperrmüll einläd, zum Abfallwirtschaftsbetrieb fährt und ihn dort abgibt.
Glaubst du jetzt ernsthaft, der dürfe das nicht, weil er nicht die erforderliche Genehmigung dazu hat?

Da hätte ich dann doch gerne eine Quelle, aus der genau das hervorgeht.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

@Gewinde

Zitat (von Dang123):
Wie haben davon nicht gewusst, dass er die Sperrmüll einfach woanders abgelegt hat.
Bitte noch mal lesen, um was es eigentlich ging.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von Gewinde):
Glaubst du jetzt ernsthaft, der dürfe das nicht, weil er nicht die erforderliche Genehmigung dazu hat?

Da er mit entsprechender Vollmacht im Namen und Auftrag des Kranken handelt und nicht als Inhaber eines Gewerbes, fällt das noch unter die Erlaubnisfreiheit.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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