Immobilieverkauf ohne Ehe

7. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
NA-SO
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilieverkauf ohne Ehe

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe mit meinen damaligen Partner zusammen eine Immobilie gekauft.
Beide zu 50/50 im Grundbuch.
Kaufpreis 250.000 € Verkauf 310.000
A hat 80. 000 € Eigenkapital mitgebracht.
Beide haben Kredit unterschrieben.
B zahlt seit 3 Jahren alle Kosten alleine.
Kann A sein Eigenkapital zurück fordern?
Kommen Schenkungssteuer hinzu?
Kommen Spekulationssteuer hinzu da A seit 3 Jahren dort nicht mehr wohnt?
Es wurde kein Partnerschaftvertrag geschlossen.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111408 Beiträge, 38585x hilfreich)

Zitat (von NA-SO):
Ich habe mit meinen damaligen Partner zusammen eine Immobilie gekauft.
Beide zu 50/50 im Grundbuch.

Da kommt es ganz auf den Wortlaut der uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Nutzungsbedingungen zu dem Thema an.

Wenn wir diese Fakten kennen, können wir zielführend weiter diskutieren.



Zitat (von NA-SO):
Kann A sein Eigenkapital zurück fordern?
Klar. Fordern kann man, denn fordern kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.

Falls dann keine Rechtsgrundlage für das fordern erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NA-SO
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da kommt es ganz auf den Wortlaut der uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Nutzungsbedingungen zu dem Thema an.

Wenn wir diese Fakten kennen, können wir zielführend weiter diskutieren


Keine Vereinbarung, keinen Vertrag. Nur Grundbucheintrag 50/50 und ein gemeinsamer Kredit für die Immobilie.
Und kann ich das eingesetzte Eigenkapital zurück verlangen wenn die Immobilie beide zur Hälfte gehört?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111408 Beiträge, 38585x hilfreich)

Zitat (von NA-SO):
Keine Vereinbarung, keinen Vertrag.

Das ist absolut unglaubwürdig.

Da man offenbar nicht mal in der Lage ist, relevante Vereinbarungen zu erkennen, geschweige denn widerzugeben, rate ich, dass man alle Unterlagen von Fachleuten prüfen lässt.

Das geht z.B. gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79



Zitat (von NA-SO):
Und kann ich das eingesetzte Eigenkapital zurück verlangen wenn die Immobilie beide zur Hälfte gehört?

Verlangen ist wie fordern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45499 Beiträge, 16179x hilfreich)

Zitat (von NA-SO):
Kann A sein Eigenkapital zurück fordern?


Nein, A kann seinen 50%-Anteil an B verkaufen oder A und B können die gesamte Immobilie verkaufen und den Verkaufserlös aufteilen. Zu beiden Varianten ist aber B nicht verpflichtet, zur Auszahlung des Eigenkapitals ohne Grundbuchänderung schon gar nicht.

Zitat (von NA-SO):
Kommen Schenkungssteuer hinzu?


Wer hat denn wem irgendetwas geschenkt?

Zitat (von NA-SO):
Kommen Spekulationssteuer hinzu da A seit 3 Jahren dort nicht mehr wohnt?


Wenn die Immobilie vor weniger als 10 Jahren gekauft wurde, dann kommt auf A Spekulationssteuer bei einem Verkauf zu.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.04.2023 19:11:50
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 14x hilfreich)

Für mich fehlen da noch Angaben. Allem voran wieweit das (vermutete) Darlehen getilgt wurde.
B kann beispielsweise bei minimaler Tilgung nur die Zinsen bezahlt haben, oder bei maximaler Tilgung bereits die gesamte Summe von 170.000 Euro (250k-80k).

Zitat (von NA-SO):
Kann A sein Eigenkapital zurück fordern?

Als erste Näherung schon. Immerhin bringt der Verkauf einen höheren Erlös als der Kauf.
Entweder freut sich B oder A. Um da die Waage zu halten, kann man weitere Faktoren berücksichtigen.
(Beispiel: Vergleichsmiete, falls B dort gewohnt hat; Zinsersparnis durch das Eigenkapital; ggf. Vorfälligkeitsentschädigung)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 249.008 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
101.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen