Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe mit meinen damaligen Partner zusammen eine Immobilie gekauft.
Beide zu 50/50 im Grundbuch.
Kaufpreis 250.000 € Verkauf 310.000
A hat 80. 000 € Eigenkapital mitgebracht.
Beide haben Kredit unterschrieben.
B zahlt seit 3 Jahren alle Kosten alleine.
Kann A sein Eigenkapital zurück fordern?
Kommen Schenkungssteuer hinzu?
Kommen Spekulationssteuer hinzu da A seit 3 Jahren dort nicht mehr wohnt?
Es wurde kein Partnerschaftvertrag geschlossen.
Immobilieverkauf ohne Ehe
7. Januar 2023
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Frage vom 7. Januar 2023 | 20:23
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilieverkauf ohne Ehe
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#1
Antwort vom 7. Januar 2023 | 21:05
Von
Status: Unbeschreiblich (111408 Beiträge, 38585x hilfreich)
ZitatIch habe mit meinen damaligen Partner zusammen eine Immobilie gekauft. :
Beide zu 50/50 im Grundbuch.
Da kommt es ganz auf den Wortlaut der uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Nutzungsbedingungen zu dem Thema an.
Wenn wir diese Fakten kennen, können wir zielführend weiter diskutieren.
Klar. Fordern kann man, denn fordern kann man ja fast alles.ZitatKann A sein Eigenkapital zurück fordern? :
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.
Falls dann keine Rechtsgrundlage für das fordern erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.
#2
Antwort vom 7. Januar 2023 | 21:32
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDa kommt es ganz auf den Wortlaut der uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Nutzungsbedingungen zu dem Thema an. :
Wenn wir diese Fakten kennen, können wir zielführend weiter diskutieren
Keine Vereinbarung, keinen Vertrag. Nur Grundbucheintrag 50/50 und ein gemeinsamer Kredit für die Immobilie.
Und kann ich das eingesetzte Eigenkapital zurück verlangen wenn die Immobilie beide zur Hälfte gehört?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 7. Januar 2023 | 22:04
Von
Status: Unbeschreiblich (111408 Beiträge, 38585x hilfreich)
ZitatKeine Vereinbarung, keinen Vertrag. :
Das ist absolut unglaubwürdig.
Da man offenbar nicht mal in der Lage ist, relevante Vereinbarungen zu erkennen, geschweige denn widerzugeben, rate ich, dass man alle Unterlagen von Fachleuten prüfen lässt.
Das geht z.B. gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79
ZitatUnd kann ich das eingesetzte Eigenkapital zurück verlangen wenn die Immobilie beide zur Hälfte gehört? :
Verlangen ist wie fordern.
#4
Antwort vom 7. Januar 2023 | 23:34
Von
Status: Unbeschreiblich (45499 Beiträge, 16179x hilfreich)
ZitatKann A sein Eigenkapital zurück fordern? :
Nein, A kann seinen 50%-Anteil an B verkaufen oder A und B können die gesamte Immobilie verkaufen und den Verkaufserlös aufteilen. Zu beiden Varianten ist aber B nicht verpflichtet, zur Auszahlung des Eigenkapitals ohne Grundbuchänderung schon gar nicht.
ZitatKommen Schenkungssteuer hinzu? :
Wer hat denn wem irgendetwas geschenkt?
ZitatKommen Spekulationssteuer hinzu da A seit 3 Jahren dort nicht mehr wohnt? :
Wenn die Immobilie vor weniger als 10 Jahren gekauft wurde, dann kommt auf A Spekulationssteuer bei einem Verkauf zu.
#5
Antwort vom 8. Januar 2023 | 08:33
Von
Status: Beginner (134 Beiträge, 14x hilfreich)
Für mich fehlen da noch Angaben. Allem voran wieweit das (vermutete) Darlehen getilgt wurde.
B kann beispielsweise bei minimaler Tilgung nur die Zinsen bezahlt haben, oder bei maximaler Tilgung bereits die gesamte Summe von 170.000 Euro (250k-80k).
ZitatKann A sein Eigenkapital zurück fordern? :
Als erste Näherung schon. Immerhin bringt der Verkauf einen höheren Erlös als der Kauf.
Entweder freut sich B oder A. Um da die Waage zu halten, kann man weitere Faktoren berücksichtigen.
(Beispiel: Vergleichsmiete, falls B dort gewohnt hat; Zinsersparnis durch das Eigenkapital; ggf. Vorfälligkeitsentschädigung)
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