Import von Alkohol (Minderjähriger)

31. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
DerOBI
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Import von Alkohol (Minderjähriger)

Ich fahr bald nach Russland. Nun wollte ich fragen ob ich als 17 jähriger von dort Alkohol importieren darf (und wenn ja wie viel) ich mein in Deutschland ist zum Beispiel Branntwein nicht erlaubt, aber kann ich trotzdem Wodka z.b. für meine Eltern oder für Freunde mitbringen ohne dabei mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen?

Gruss Da IBO

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9532x hilfreich)

www.zoll.de

Abgabenfreie Einfuhr von Reisemitbringseln

Unter folgenden Voraussetzungen können Reisende Waren abgabenfrei aus einem Drittland nach Deutschland einführen:

Der Reisende führt die betreffenden Waren mit sich.

Als mitgeführt gelten auch auf dem gleichen Beförderungsweg des Reisenden z.B. per Bahn voraus- oder nachgeschickte Waren. Wird Ihr Reisegepäck per Post voraus- oder nachgesandt, so gilt es dagegen nicht als mitgeführt.

Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.
Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich.
Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein.

Sind diese beiden Bedingungen erfüllt, so gelten die folgenden Mengen- und Wertgrenzen:


Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

200 Zigaretten oder
100 Zigarillos oder
50 Zigarren oder
250 g Rauchtabak oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.


Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr oder
2 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Taffia, Sake oder ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22 % vol oder weniger
oder
2 Liter Schaumweine oder Likörweine oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
2 Liter nicht schäumende Weine.





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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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