In der Realität verhängte Bußgelder – vs. Theoretisch Höhe

31. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Wesl
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
In der Realität verhängte Bußgelder – vs. Theoretisch Höhe

Hallo,

ich würde gerne wissen, wo man sich über die tatsächliche Höhe von verhängten Bussgeldern informieren kann, oder auch wie ernstfhaft bestimmte Verstöße, die ein Bußgeld theoretsich nach sich ziehen müssten verfolgt werden. Ganz stark ist es mir z. B. im Bereich Mietpreisbremse augefallen. Die Bussgelder für Vermieter die sich nicht an die Bremse halten sind in der Theorie hoch, aber in den Medien liest man immer wieder, dass die Bremse ins Leere läuft. Ich möchte also nicht nur wissen wie hoch das Bussgeld max. sein könnte, sondern viel mehr die Praxis, wie oft wird so etwas überhaupt verfolgt, und falls ja, wie oft kommt es tatsächlich zu einem Bussgeld, und falls ja, wie hoch sind die in der Praxis. Das mit der Mietpreisbremse war jetzt nur ein Beispiel. Ich möchte auch noch zu vielen anderen Bussgeldern (in der Praxis) recherchieren. Wie/ wo könnte man so etwas am besten machen? Gibt es so etwas wie ein zentrales Archiv für so etwas?

Danke, lg

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

ich würde gerne wissen, wo man sich über die tatsächliche Höhe von verhängten Bussgeldern informieren kann Nirgends, soweit die Betroffenen das nicht selbst irgendwo im Netz veröffentlichen.
Gibt es so etwas wie ein zentrales Archiv für so etwas? Nein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Wesl):
Wie/ wo könnte man so etwas am besten machen?

Bei den Stellen welche die Bußgelder verhängen.



Zitat (von Wesl):
Gibt es so etwas wie ein zentrales Archiv für so etwas?

Nicht das es mir bekannt wäre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Das kann man wohl nur durch eigene Recherche in der Presse herausfinden. Ich bezweifle, daß Behörden solche Informationen herausgeben (müssen).

Nur mal als Beispiel, weil die Formulierung "bis zu 250.000 EUR" bei OWis Laien gerne in Angst und Schrecken versetzt, wenn sie eine kleine OWi begangen haben: Das höchste mir bekannte Bußgeld war für eine massive vorsätzliche gewerbliche Flußverschmutzung durch eine große Industriefirma und betrug um die 210.000 EUR.

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#4
 Von 
Wesl
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

es gibt ja ein paar seiten, die systematisch Gerichtsurteile erfassen - um Bussgelder geht es dabei aber nicht? Geht wahrscheinlich nur um Strafprozesse und keine Ordnungswidrigkeiten, oder?

lg

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Bußgelder werden von unterschiedlichsten Behörden verhängt. Vom Park-Sheriff fürs Ordnungsamt bis zur Bundesbehörde. Man kann zumindest aus den örtlichen kommunalen Haushalten ersehen, wie viele Einnahmen voraussichtlich kommen, dasselbe gilt für die Landeshaushalte u.s.w.

wirdwerden

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Geht wahrscheinlich nur um Strafprozesse und keine Ordnungswidrigkeiten, oder?


Nein, man findet auch Gerichtsurteile zu Bußgeldern. Allerdings darf man keinen repräsentativen Überblick davon erwarten.

Grundsätzlich kommt es häufig vor, dass Bußgelder im 5-stelligen Bereich gesetzlich angedroht werden, dann aber bei einem leichten Verstoß nur in 2- oder 3-stelliger Höhe verhängt werden.

Zitat:
Ich möchte also nicht nur wissen wie hoch das Bussgeld max. sein könnte, sondern viel mehr die Praxis, wie oft wird so etwas überhaupt verfolgt, und falls ja, wie oft kommt es tatsächlich zu einem Bussgeld, und falls ja, wie hoch sind die in der Praxis.


Da gibt es doch jetzt mit Corona perfektes Material. In § 73 IfSG werden Bußgelder bis zu 25.000€ angedroht. Um eine einheitliche Anwendung zu erzielen, haben die Bundesländer auf dieser Basis Bußgeldkataloge erlassen. Erforderlich wäre diese Bußgeldkataloge nicht gewesen,

Die Umsetzung gibt aber ein Gefühl dafür, wie eine Bußgeldandrohung von 25.000€ in der Praxis angewendet wird.

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