Inhalte aus Therapiegruppe öffentlich weiter verbreitet

11. Juli 2025 Thema abonnieren
 Von 
Helenenmarsch1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inhalte aus Therapiegruppe öffentlich weiter verbreitet

Hallo!
Was kann man rechtlich machen, wenn jemand sehr private Inhalte über einen anderen aus einer Therapiegruppe öffentlich ins Internet stellt?

In dem Fall hier ist es so, dass Herr A und Herr B (natürlich auch weitere Personen) in einer freiwiliigen Therapiegruppe zu häuslicher Gewalt waren.
Herr B wollte Herr A irgendwann um Geld anpumpen und als Herr A nichts rausgeben wollte, hat Herr B in lokalen Facebook Gruppen verbreitet, was Herr A in der Vergangenheit getan hat.

Kann man anzeigen wegen Verletzung der Schweigepflicht? So wie ich das Gesetz verstehe gilt die aber nur für Therapeuten usw.

Kennt sich jemand aus?

Schönes WE schonmal!

-- Editiert von Moderator topic am 12. Juli 2025 14:47

-- Thema wurde verschoben am 12. Juli 2025 14:47




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20182 Beiträge, 7308x hilfreich)

Wenn die Therapiegruppe noch besteht, sollte das dort thematisiert werden.
'Verletzung der Schweigepflicht' wird es nicht sein, wohl aber 'Verletzung allg. Persönlichkeitsrechte', wenn sehr Persönliches, ja Intimes in die Öffentlichkeit gezerrt wird - das wäre der Ansatz, dagegen vorzugehen.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19115 Beiträge, 10302x hilfreich)

Strafrechtlich ist da nichts zu machen - eben weil kein "Berufsgeheimnisträger" (z.B. der Therapeut) beteiligt ist.

Also reines Zivilrecht.
Herr A sollte also einen Anwalt beauftragen.

Zitat (von blaubär+):
wohl aber 'Verletzung allg. Persönlichkeitsrechte', wenn sehr Persönliches, ja Intimes in die Öffentlichkeit gezerrt wird - das wäre der Ansatz, dagegen vorzugehen.

So ist es. Man muss aber selbst vorgehen. Die Polizei wird da nicht helfen. Ohne Anwalt wird das nichts.


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40032 Beiträge, 6529x hilfreich)

Zitat (von Helenenmarsch1):
Was kann man rechtlich machen,
Was ganz viele machen... eine Anzeige erstatten. Häufig kommt nix bei raus, aber erhebliche Ressourcen werden verbraucht.
Alle Teilnehmer werden dort als Privatpersonen erschienen sein. Insofern unterliegen alle nicht einer Schweigepflicht.
Vielleicht hat Herr B den Herrn A ja verleumdet, beleidigt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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