Insolvenzverfahren - Leben im Ausland

19. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
voules
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)
Insolvenzverfahren - Leben im Ausland

Folgender Fall:

In Juli wurde ein Insolvenzvehrfahren in Deutschland geöffnet. Ich ziehe Anfang September nach Österreich. Welche Regeln bzw. Gesetze gelten in diesem Fall für Kontopfädung, Pfändungsfreibetrag. etc? Wäre es empfswählenswert ein Konto im Ausland (weder in Deutschland noch in Österreich) zu öffnen? Welcher Anwalt kann mich in diesem Fall beraten?




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130033 Beiträge, 41468x hilfreich)

Zitat (von voules):
Welcher Anwalt kann mich in diesem Fall beraten?

Ich empfehle einen mit Schwerpunkt Insolvenzrecht, besser noch grenzüberschreitendes Insolvenzrecht in der EU.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 2081x hilfreich)

Zitat (von voules):
Welcher Anwalt kann mich in diesem Fall beraten?


einer den du hier findest
https://www.frag-einen-anwalt.de

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
voules
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
einer den du hier findest
https://www.frag-einen-anwalt.de


Sicher, dass das ein deutscher Anwalt zuständig ist?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130033 Beiträge, 41468x hilfreich)

Zitat (von voules):
Sicher, dass das ein deutscher Anwalt zuständig ist?

Zuständig ist der Anwalt, den man beauftragt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
voules
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zuständig ist der Anwalt, den man beauftragt ...


Ich kann doch nicht irgendeinen Anwalt beauftragen, der sich damit nicht auskennt. Genau so gut kann ich einen Anwalt in Frankreich fragen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130033 Beiträge, 41468x hilfreich)

Zitat (von voules):
Ich kann doch nicht irgendeinen Anwalt beauftragen, der sich damit nicht auskennt.

Richtig, deshalb auch der Rat einen mit Schwerpunkt Insolvenzrecht, besser noch grenzüberschreitendes Insolvenzrecht in der EU zu wählen.



Zitat (von voules):
Genau so gut kann ich einen Anwalt in Frankreich fragen.

Oder einen aus Spanien, Indien, ...
Es entscheidet alleine die Kompetenz, nicht die Herkunft.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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