Insolvenzverfahren Öger Tours / muss ich bezahlen?

26. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
YaMa1982
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenzverfahren Öger Tours / muss ich bezahlen?

Hallo zusammen,
ich bräuchte mal einen fachlichen Rat.
Vorgeschichte:
Angenommen man hat Ende August 2019 einen Türkei Familienurlaub ab dem 09.09.2019 über ein Reisebüro mit Lastschirft gebucht. Der Urlaub fand statt und es gab keine Probleme. Ein paar Tage später war der Reiseveranstalter pleite und hat Insolvenz beantragt. Das Geld wurde nicht von dem Konto eingezogen. Im Oktober 2019 kam ein "Infobrief" mit der bitte den offenen Betrag zu bezahlen, sogar mit 3 % Skonto. Das war damals schon sehr merkwürdig. Habe daraufhin im Internet recherchiert und dort stand, dass man nichts überweisen soll. Geld wurde auch nicht überwiesen
Gestern kam ein neuer Brief mit dem Betreff: Erste Mahnung
Was verwunderlich ist, dass in diesem Schreiben folgendes steht: Die Insolvenzverwalterin lehnt die Erfüllungbeiderseits nicht oder nicht vollständiger Verträge nach § 103 InsO ab. (kann man hier keinen Anhang mit hochladen?)
Jetzt ist halt die Frage ob die offene Rechnung bezahlt werden muss oder nicht?
Da die Leute die bezahlt haben und keinen Urlaub machen konnten, ja auch nicht ihr Geld zurück bekommen haben.
Vielen Dank schonmal.
Mit freundlichen Grüßen
Ben S.

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von YaMa1982):
Der Urlaub fand statt und es gab keine Probleme.

Aus welchem Grund sollte man also nicht bezahlen?

Signatur:

Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ich bin nur Laie in diesen Dingen.

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#2
 Von 
YaMa1982
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe kein Problem damit,dass du bezahlen. Will nur wissen ob es rechtens ist. Im Normalfall gibt es keine Diskussion, nur weil es sich hierbei um ein Insolvenzverfahren handelt eben die Frage ob das bezahlt werden muss.
Die Kunden die Urlaub gebucht hatten und diesen dann nicht machen konnten haben ihr Geld ja auch nicht zurück bekommen.
Zudem stand mal im Internet, dass man nichts überweisen soll.
Bin deswegen halt verunsichert.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120212 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von YaMa1982):
Jetzt ist halt die Frage ob die offene Rechnung bezahlt werden muss oder nicht?

Klar.



Zitat (von YaMa1982):
Gestern kam ein neuer Brief mit dem Betreff: Erste Mahnung

Von wem?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
YaMa1982
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Oben im Briefkopf steht der Reiseveranstalter und unten steht gez. die Insolvenzverwalterin

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Du hast das System nicht ganz verstanden. Ein Insolvenzverfahren ist nicht dazu da, bestehende Forderungen zu eliminieren, es ist dazu da, eine geregelte Abwicklung sicher zu stellen. Dazu gehört, dass die Forderungen geltend gemacht werden, um dann von dem eingehenden Geld eben die Gläubiger (Geschädigten) zu bezahlen, eben die, die ihre Reisekosten beglichen haben, die Reise aber nicht antreten konnten.

wirdwerden

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#6
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von YaMa1982):
Die Kunden die Urlaub gebucht hatten und diesen dann nicht machen konnten haben ihr Geld ja auch nicht zurück bekommen.
Was unter anderem an dir und deiner Zahlungsmoral liegen dürfte.

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#7
 Von 
YaMa1982
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von nyr):
Zitat (von YaMa1982):
Die Kunden die Urlaub gebucht hatten und diesen dann nicht machen konnten haben ihr Geld ja auch nicht zurück bekommen.
Was unter anderem an dir und deiner Zahlungsmoral liegen dürfte.


Naja du hast es wohl nicht richtig gelesen. Ich hatte Lastschrift also Abbuchung von meinem Konto über das Reisebüro gebucht. Da nicht eingezogen wurde und Öger Tour selber auf der Hompage geschrieben hatte, dass man nichts mehr überweisen soll, habe ich auch nicht überwiesen!

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#8
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von YaMa1982):
Ich hatte Lastschrift also Abbuchung von meinem Konto über das Reisebüro gebucht.


Das ist doch jetzt egal. Du hast eine Leistung erhalten also musst du auch die Rechnung dafür begleichen.

Du kannst es auch lassen, dürfte dann aber nur teurer werden.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#9
 Von 
YaMa1982
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich werde es auf jeden Fall bezahlen. War halt nur verunsichert wegen der ganzen Insolvenzthematik und die selber geschrieben hatten dass man nicht überweisen soll.

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#10
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Ich verstehe. Ja, die alte Aufforderung nicht mehr zu bezahlen erlischt mit der Aufforderung des Insolvenzverwalters, jetzt doch zu bezahlen.

Signatur:

Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ich bin nur Laie in diesen Dingen.

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#11
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Wobei ja auch immer noch die Gefahr besteht das irgendwelche Trittbrettfahrer unautorisierte Rechnungen verschicken und man am Ende (wenn sich der Berechtigte meldet) zweimal bezahlen muss.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120212 Beiträge, 39848x hilfreich)

Der Veranstalter findet sich derzeit im Annahmeverzug, da ein gültiges SEPA-Mandat existiert.
Von daher würde ich die Mahnung entsprechend beantworten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
YaMa1982
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Harry van Sell:
Was meinst du mit entsprechend beantworten?

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#14
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Der Veranstalter findet sich derzeit im Annahmeverzug, da ein gültiges SEPA-Mandat existiert.

Das SEPA-Mandat wird sich aber wohl nicht auf den Insolvenzverwalter beziehen.

Harry meint singemäß, dass man dem Insolvenzverwalter zurückschreiben soll, dass er immer noch per Lastschrift abbuchen kann und man deshalb nichts übeweisen wird. Halte ich aber weder für sinnvoll noch für zielführend.

Zitat:
... die selber geschrieben hatten dass man nicht überweisen soll.

Das bezog sich aber auf die Kunden, deren gebuchter Urlaub noch nicht stattgefunden hat.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120212 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Das SEPA-Mandat wird sich aber wohl nicht auf den Insolvenzverwalter beziehen.

Der Insolvenzverwalter vertritt die Firma / wickelt sie ab, von daher muss es nicht auf ihn lauten.



Zitat (von drkabo):
Halte ich aber weder für sinnvoll noch für zielführend.

Warum?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#16
 Von 
guest-12318.01.2022 23:59:51
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Ben,
ich habe den nahezu identischen Sachverhalt.
Ich konnte und kann jedoch nicht mehr nachvollziehen, ob der Veranstalter den Reisepreis nicht tatsächlich abgebucht hat.
Haben Sie mittlerweile die Reise (ggf. noch einmal) bezahlt?
Wenn nein, würde ich mich gerne mit Ihnen austauschen wollen.
Vielleicht lesen Sie ja noch einmal hier die Zeilen und können mir einen kurzen Bescheid geben.
Viele Grüße
Juerg.

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#17
 Von 
YaMa1982
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Juerg,
Ja wir haben die Reise bezahlt. Einmal.
Somit hat sich das Thema für uns erledigt.
Liebe Grüße Benni

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#18
 Von 
guest-12318.01.2022 23:59:51
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Benni,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Viele Grüße und einen guten Rutsch!
Juerg.
(PS: Mir ist aufgezwungen wurden, die Angelegenheit vor Gericht auszutragen. Da kam vor kurzem nach sehr sehr langer Pause ein Brief zugestellt jetzt über ein Gericht mit wieder einem neuen Absender. Ich werde mich dem stellen. Ich muss nach der Vorgeschichte einfach davon ausgehen, dass hier irgendetwas "faul" ist. Das Konto war vereinbarungsgemäß ausreichend gedeckt. Da hatte meine Frau damals glücklicherweise einen entsprechenden Kontoauszug in die Mappe zu den Buchungsunterlagen gelegt. Das Geld jedenfalls ist weg - entweder abgebucht vom Reiseveranstalter oder nach Reiserückkehr sukzessive von mir bzw. meiner Frau aufgebraucht. Wir haben noch so ein "konservatives" Konto mit Papierausdrucken, welche wir uns selbst in der Filiale am Kontoauszugsdrucker ziehen müssen. Oft werfe ich die gleich dort in den Papierkorb.)

Sofern hier jemand auf diesem Portal diese Zeilen liest und das vergleichbare Problem jetzt hat, wäre ich über Hinweise oder einen Austausch sehr dankbar.

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