Instandsetzung Elektroverteilung

20. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
go371811-14
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 10x hilfreich)
Instandsetzung Elektroverteilung

Guten Abend,

es geht um folgenden Fall:

Eine große Gewerbeimmobilie wurde vor ca 8 Jahren von einem Investor errichtet.
Die gesamte Elektroanlage wurde seinerzeit von einer großen, in Polen ansässigen Firma errichtet.
Bei der Installation wurden sämtliche Vorschriften nicht eingehalten (falsche Leitungen, falsche Aderfarben, falsche Verteilungseinbauten), also komplett voller Mängel. Ein Abstellen der Mängel ist lediglich durch eine Kernsanierung möglich.
Die Sachverständigenabnahme des Projekts erfolgte offenbar am runden Tisch, da das Gebäude mangelfrei übergeben wurde.
Die bei der Abnahme involvierten Personen sind lt Aussage des Investors nicht mehr greifbar.

Der Investor verkaufte das Gebäude dann weiter.
Der neue Eigentümer beauftragte seinerseits einen Sachverständigen, der die gesamten Mängel aufdeckte.
Firma XY wurde mit dem Abstellen der sichtbaren Mängel in den Elektroverteilungen beauftragt.
Der Sachverständige verlangt in seinem Bericht die Ausstellung einer Bescheinigung über die ordnungsgemäße Errichtung der Elektroverteilungen sowie CE Kennzeichnungen.
Ist Fa XY in diesem Fall verpflichtet, diese Bescheinigungen zu erstellen?
Errichter der Anlage war ja seinerzeit die polnische Elektrofirma.

Vielen Dank

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go371811-14):
Ist Fa XY in diesem Fall verpflichtet, diese Bescheinigungen zu erstellen?

Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Das könnte sich einem erschließen, wenn man mal die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. liest.

Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.



Zitat (von go371811-14):
Firma XY wurde mit dem Abstellen der sichtbaren Mängel in den Elektroverteilungen beauftragt.

Zitat (von go371811-14):
r die ordnungsgemäße Errichtung der Elektroverteilungen sowie CE Kennzeichnungen

Finde den Widerspruch ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go371811-14
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antwort.

Beauftragt wurde die Mangelbeseitigung im Bezug auf den Sachverständigenbericht an Unterverteilern und der elektrischen Anlage.
Die elektrische Anlage klammern wir hier aus, da diese nicht instandzusetzen ist, ohne das Gebäude zu entkernen.
Es handelt sich nach meinem Ermessen bei den von XY ausgeführten Arbeiten an den Verteilern um Instandsetzungen der Anlage, also nicht um die Errichtung im eigentlichen Sinn.
Die oblag seinerzeit dem ausführenden E-Unternehmen aus dem Ausland, dieses hat allerdings keine Bescheinigung ausgestellt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zwischen

Zitat (von go371811-14):
Beauftragt wurde die Mangelbeseitigung im Bezug auf den Sachverständigenbericht an Unterverteilern und der elektrischen Anlage.

und
Zitat (von go371811-14):
Firma XY wurde mit dem Abstellen der sichtbaren Mängel in den Elektroverteilungen beauftragt.

liegen ja nun Welten...



Zitat (von go371811-14):
Die elektrische Anlage klammern wir hier aus

Dann wäre der Auftrag
Zitat (von go371811-14):
Mangelbeseitigung im Bezug auf den Sachverständigenbericht an Unterverteilern und der elektrischen Anlage.

durch Fa XY nicht erfüllt bzw. mangelhaft erfüllt.



Zitat (von go371811-14):
da diese nicht instandzusetzen ist, ohne das Gebäude zu entkernen.

Dann nimmt man diese halt außer Betrieb und ersetzt sie einfach.



Zitat (von go371811-14):
Es handelt sich nach meinem Ermessen bei den von XY ausgeführten Arbeiten an den Verteilern um Instandsetzungen der Anlage

Da müsste man mal prüfen, was tatsächlich alles gemacht wurde.
Jedenfalls könnte das
Zitat (von go371811-14):
Mangelbeseitigung im Bezug auf den Sachverständigenbericht an Unterverteilern und der elektrischen Anlage.

durchaus bedeuten, dass - bei ordnungsgemäßer Ausführung - eine Errichtung der Elektroverteilung


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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