Interessenkollision Anwalt bei neuem Rechtsfall im Mietrecht

23. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Dsquare
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 14x hilfreich)
Interessenkollision Anwalt bei neuem Rechtsfall im Mietrecht

Guten Tag,

meine Vermieterin war bei einem Anwalt, den ich damals für meine Freundin recherchiert habe. Der Anwalt war echt gut, wir hatten uns gut aufgehoben und kompetent vertreten gefühlt.

Nun ging es um die Frage "besteht ein Mietvertrag". Auf diese Fragestellung war der Anwalt beratend in Form eines Telefonats und eines Briefs für meine Vermiererin (gegen mich) tätig. Es gab nie einen Rechtsstreit. Ich selbst habe nie einen Brief von der Gegenseite erhalten. Die Frage ist für beide Parteien inzwischen beantwortet. Es besteht ein mündlicher Mietvertrag. Das war im März.

Ich würde den Anwalt nun gerne für sämtliche Mietangelegenheiten beauftragen. Also nicht mehr für die Fragestellung, ob es einen Mietvertrag gibt, sondern für fortlaufende Streitfälle, z.B. wenn ich per Eigenbedarf gekündigt werden sollte, bzgl. Investitionen in den Garten mit mündlichen Absprachen (Verträgen), usw.

Dürfte der Anwalt – wenn er denn will – mich nun vertreten, weil es sich um einen gänzlich neuen Fall dreht, der nichts mit der ursprünglichen beratenden Tätigkeit zwecks "Mietvertrag ja/nein" zu tun hat? Oder besteht eine Interessenkollision auch Rechtsfall-übergreifend, weil meine Vermieterin schon einmal bei dem Anwalt war?

Vielen Dank.

-- Editiert von Dsquare am 23.05.2022 15:18

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Dsquare):
meine Vermieterin war bei einem Anwalt

Mit welchen Status?



Zitat (von Dsquare):
Oder besteht eine Interessenkollision auch Rechtsfall-übergreifend, weil meine Vermieterin schon einmal bei dem Anwalt war?

Das kann gut sein - man wird es erfahren, wenn man das dem Anwalt mitteilt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Dsquare
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Mit welchen Status?

Was heißt Status? Sie war als Eigentümerin des Hauses und/oder als Vermieterin dort.

Und wollte unseren mündlichen Mietvertrag (seit Auszug meiner Freundin) auflösen, weil es ihrer Ansicht nach keinen gültigen Mietvertrag gegeben habe. Da der mündliche Mietvertrag aber sehr wohl gilt, sie bereits eine Mietzahlung erhalten hat (die sie nach 4 Wochen einfach zurücküberwiesen hat um aus dem Vertrag rauszukommen) und es diverse Beweise (oder Indizien) per Whatsapp gab, hat der Anwalt ihr genau das mitgeteilt: Es besteht ein Mietverhältnis – da haben sie (außer ggf. durch Eigenbedarf oder aufgrund strafbaren Verhaltens durch den Mieter) keine Möglichkeit den Vertrag einseitig aufzulösen.

Daher gab es auch nie einen Rechtsstreit in dem Sinne. Ich habe lediglich einen handgeschriebenen Zettel von ihr bekommen: Nach anwaltlicher Beratung besteht ein Mietverhältnis, bitte die Miete wieder zurücküberweisen. Die Miete lag natürlich längst zur Hinterlegung beim Amtsgericht.

Zitat (von Harry van Sell):
Das kann gut sein - man wird es erfahren, wenn man das dem Anwalt mitteilt.


Ich rufe den Anwalt morgen mal an. Dann ziehe ich das bereits vor, auch wenn es akut noch keinen Fall gibt. Aber eine Erstberatung wäre ja bereits möglich – falls er mich denn annehmen darf oder moralisch "will".

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Dsquare):
Was heißt Status?

Mandantin, Bekannte, Lieferant, ...



Zitat (von Dsquare):
hat der Anwalt ihr genau das mitgeteilt: Es besteht ein Mietverhältnis

Also war sie Mandantin.
Dann kommt es darauf an, ob das Mandatsverhältnis noch aktuell ist.
Falls nicht, kann der Anwalt dennoch ablehnen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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