Unsere Nachbarschaft kommt nicht mehr zur Ruhe seitdem ca. jeden zweiten Tag ein wohnungsloser psychisch gestörter Mann jede Nacht Lärmend durch unsere Straße rennt. In unserer Straße befindet sich eine Obdachlosenunterkunft wo der Mann rausgeflogen ist, weil er laut Antwort auf Nachfrage bei den städtischen Mitarbeitern vor Ort "nicht unterbringungsfähig ist". Um 23 Uhr geht es los. Er läuft grölend durch unsere Straße und hupt mit einer Gasdruckfanfare ohrenbeteubend rum wie man sie nur in Fußballstadien kennt. Polizei kommt natürlich auch fast jede Nacht und nimmt Ihn meist mit auf das Revier, wo er dann in der Ausnüchterungszelle nachts schläft. Wir hatten einige Gespräche mit den Polizeibeamten vor Ort. Die Polizei ist auch total angepisst von dem Mann, weil die meinten das die eigentlich kein Hotel sind. Auf meine Frage hin, ob denn nicht irgendwann mal ein Richter einen Deckel auf die ganze Sache legen kann um den Mann dauerhaft irgendwo anders unterzubringen meinten die Beamte, so lange der Mann keine Straftaten begeht und es sich "nur" um Ruhestörungen handelt haben die keine Handhabe. Es bestehe keine Eigen- oder Fremdgefährdung für die Einweisung in eine Psychaitrie. Die Polizei hat Ihm fast jedes mal die Gasdruckfanfare konfisziert, aber er scheint sich irgendwo immer wieder neue zu besorgen um uns gezielt in den Wahnsinn zu treiben. Für mich klingt das alles nach Vorsatz. Gibt es da wirklich keinen Ansatz dieses Verhalten als einen Straftatbestend wie z.B. Nötigung nach 240 § StgB zu werten? Oder ist hier der "§ 325a
Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen" anwendbar?
-- Editiert von Rolf-75 am 12.01.2021 10:04
Irrer terrorisiert nachts ganze Nachbarschaft mit Gasdruckfanfare wie im Fußballstadion
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
So unerfreulich das ist, Nötigung kann ich keine erkennen. Zu was werden Sie denn genötigt?
Auch die anderen Sache halte ich an den Haaren herbeigezogen.
Ich fürchte, hier wird man eine andere Lösung finden müssen, eher im sozialen Bereich.
ZitatIch fürchte, hier wird man eine andere Lösung finden müssen, eher im sozialen Bereich. :
Und die wäre?
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Zitat:Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
Quelle.: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__20.html
Zitat:Wer im Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt, ist für den Schaden nicht verantwortlich.
Quelle.: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__827.html Satz 1
Je nach Art u. Umfang der Straftat, wird man die Person auch nicht direkt wegsperren - Wobei sie dann so wie so in der sog. "forensischen Psychiatrie" landet...
-- Editiert von Heiserkeit am 12.01.2021 21:45
Es ist aber keine Straftat zu erkennen.
So lange weder Selbstgefährdung noch Fremdgefährdung vorliegt, besteht keine Möglichkeit zu einer zwangsweisen Unterbringung. Selbst wiederholte Straftaten reichen nicht aus, wenn durch die Straftaten niemand in Gefahr gebracht wird.
Belästigungen sind da deutlich(!) zu wenig.
Ein paar Verrückte muss das Land halt aushalten können - das ist das allgemeine Lebensrisiko.
ZitatEs ist aber keine Straftat zu erkennen. :
Wie sieht es mit Ordnungswidrigkeiten wegen der widerholten Ruhestörung aus? Eigentlich müssten sich doch die angesammelten OWI Bußgelder so hoch stapeln, das die Stadt die Erzwingungshaft zur Beitreibung der Bußgelder einleitet. Auch das scheint irgendwie nicht zu passieren. Oder werden solche Strafen generell nicht gegen mittellose vollstreckt?
Funktioniert bei Personen die offensichtlich Zahlungsunfähig sind und sein werden (obdachlos, Sprung in der Schüssel und was weiß ich was da bei diese rPerson aus deinem Fall noch zutrifft) nunmal nicht. QuelleZitatdas die Stadt die Erzwingungshaft zur Beitreibung der Bußgelder einleitet. :
ZitatFunktioniert bei Personen die offensichtlich Zahlungsunfähig sind und sein werden (obdachlos, Sprung in der Schüssel und was weiß ich was da bei diese rPerson aus deinem Fall noch zutrifft) nunmal nicht. Quelle :
Signatur:
Folglich können zahlungsunfähige Personen so viele Ordnungswidrigkeiten begehen wie sie wollen, ohne letztendlich dafür belangt zu werden? Quasi ein Freifahrtschein für Ruhestörung, Wildpinkeln, Müll abladen, Maskenpflicht und alles andere was noch keinen Straftatbestand erfüllt, aber das gesellschaftliche Zusammenleben stark beeinträchtigen kann.
Seit wann tut der arme Irre das? Bei etlichen solchen Personen legt sich das bestimmte, störende Verhalten schlagartig. Oder hier vielleicht, wenn die Fanfaren aus sind...Zitatseitdem ca. jeden zweiten Tag ein wohnungsloser psychisch gestörter Mann jede Nacht Lärmend durch unsere Straße rennt :
Ja, das hat die Gesellschaft eine Zeitlang auszuhalten. Ich weiß nicht, wie lange im jeweiligen Fall.ZitatFolglich können :
Du willst doch nicht wirklich mit solchen armen Irren zusammenleben, oder? Es stört dich und die Nachbarn gewaltig. Ja. Den Fanfarenhuper eher nicht.Zitataber das gesellschaftliche Zusammenleben stark beeinträchtigen kann. :
Zitat:Folglich können zahlungsunfähige Personen so viele Ordnungswidrigkeiten begehen wie sie wollen, ohne letztendlich dafür belangt zu werden? Quasi ein Freifahrtschein für Ruhestörung, Wildpinkeln, Müll abladen, Maskenpflicht und alles andere was noch keinen Straftatbestand erfüllt, aber das gesellschaftliche Zusammenleben stark beeinträchtigen kann.
Im Prinzip Ja.
Erzwingungshaft kann nur einmalig verhängt werden - und die wird nur verhängt, wenn man zahlungsunwillig ist, aber nicht dann, wenn man (selbst beim besten Willen) zahlungsunfähig ist.
Deshalb gibt es ja den Sozialstaat, der dafür sorgt, dass jeder zumindest etwas zahlungsfähig sein kann.
Aber wenn man den Soziallstaat nicht an sich heran lässt (und Hilfsangote ignoriert), dann ist eben Hopfen und Malz verloren.
Sehen Sie es mal so: Dadurch, dass der "Irre" auf teure (pyschologische) Behandlungen verzichtet, spart der Staat viel Geld. Da fällt die Nicht-Zahlung von Bußgeldern nicht ins Gewicht.
ZitatSeit wann tut der arme Irre das? Bei etlichen solchen Personen legt sich das bestimmte, störende Verhalten schlagartig. Oder hier vielleicht, wenn die Fanfaren aus sind... :
Seit Anfang Dezember letzten Jahres. Keine Ahnung wo er die ganzen Fanfaren her hat. Der Baumarkt um die Ecke wo es die Dinger für für 3 Euro das Stück gibt hat wegen Corona geschlossen.
ZitatDu willst doch nicht wirklich mit solchen armen Irren zusammenleben, oder? Es stört dich und die Nachbarn gewaltig. Ja. Den Fanfarenhuper eher nicht. :
Das Problem ist das der ganze Straßenzug Nachts nicht mehr schlafen kann, weil diese Fanfaren wirklich einen enormen Schalldruck erzeugen. Es gibt Menschen die morgens um 6 Uhr raus müssen zur Arbeit. Viele meiner Nachbarn stehen nachts fassungslos an der Haustüre und warten nur noch routinemäßig bis die Polizei kommt. Die berufliche und gesundheitliche Existenz vieler Menschen sehe ich dadurch in Gefahr, wenn der nächtliche Schlaf durch diese kontinuierliche Lärmbelastung so nachhaltig gestört wird. Schlaf ist für den Menschen von biologisch wichtiger Bedeutung.
ZitatAber wenn man den Soziallstaat nicht an sich heran lässt (und Hilfsangote ignoriert), dann ist eben Hopfen und Malz verloren. :
Die Stadt hat Ihm in der Notunterkunft Hausverbot erteilt, weil er nicht unterbringungsfähig ist. Betreute Wohneinrichtungen nehmen Ihn nicht auf, weil er nicht in das Wohnkonzept dieser Einrichtungen passt. Es gibt einfach keine passenden Hilfsangebote für Ihn, das ist das Problem.
ZitatEigentlich müssten sich doch die angesammelten OWI Bußgelder so hoch stapeln, :
Wie kommt man darauf, das da überhaupt welche verhängt werden?
ZitatEs gibt einfach keine passenden Hilfsangebote für Ihn, das ist das Problem. :
Nö, es gibt jede menge passende Hilfsangebote für Ihn - er will sie halt nur nicht. Und die Rechtsgrundlage für Zwangsmaßnahmen gibt es nicht.
Nun ja, das gesellschaftliche Zusammenleben eines ganzen Straßenzuges wird das aushalten müssen.ZitatSeit Anfang Dezember letzten Jahres. :
Es kann auch kein ganzer Straßenzug etwas dagegen unternehmen.
Es müsste jeweils der beeinträchtigte Anwohner dieser Straße selbst etwas unternehmen. Das wird offenbar bereits getan---es wird die Polizei gerufen.
Du bist aber weder der Blockwart noch der Gesundheitsbeauftragte der ganzen Straße.ZitatDie berufliche und gesundheitliche Existenz vieler Menschen sehe ich dadurch in Gefahr, wenn der nächtliche Schlaf durch diese kontinuierliche Lärmbelastung so nachhaltig gestört wird. :
Die schlafgestörten und -gefährdeten Personen sind selbst in der Lage, etwas zu tun.
Vielleicht ist wirklich Hopfen und Malz verloren, trotzdem gehen die Fanfaren irgendwann aus.
Wer nachts noch immer an der Haustür zuschauen kann, wenn der Mensch von der Polizei mitgenommen wird, hat evtl. andere Störungen als nur den Lärm des Irren...
...ich zB würde mich dann im Bett erleichtert auf die andere Seite drehen...und wieder tiefen erholsamen Schlaf genießen.
ZitatEs kann auch kein ganzer Straßenzug etwas dagegen unternehmen. :
Bei einer solchen Aussage muss man zwischen können und dürfen unterscheiden.
Hier gibt es quasi in jeder Stadt einen oder mehrere Staßenzüge, die das durchaus können.
Da wird dann auch nicht die Polizei gerufen, bzw. diese fährt ohne entsprechende Hundertschaft gar nicht erst in solche Gebiete...
Schon mal dran gedacht, dass er das mit Absicht tut, um in geheiztem Raum übernachten zu können? Oder weil er die Aufmerksamkeit genießt, wenn da alle auf der Gass stehen und sich über ihn aufregen?
wirdwerden
ZitatSchon mal dran gedacht, dass er das mit Absicht tut, um in geheiztem Raum übernachten zu können? Oder weil er die Aufmerksamkeit genießt, wenn da alle auf der Gass stehen und sich über ihn aufregen? :
Dann soll er das 10 Straßen weiter tun wo der Bürgermeister der Stadt wohnt. Der wäre mit Sicherheit persönlich irgendwann so genervt, das er alles in seiner Macht unternimmt, um den Mann von Amts wegen irgendwo anders unterzubringen. Ich muss dazu ehrlicher Weise sagen, das in unserer Stadt eine sehr große Wohnungsknappheit herrscht. Ja, es wird nicht einfach werden.
Rolf, ich wollte auf was anderes hinaus. In Eurer Straße hat er die Garantie, dass sofort die Polizei gerufen wird. Und er ins Warme kommt. Das war mein gedanklicher Ansatz.
Und nee, auch der Bürgermeister kann da nichts tun. Für eine Zwangseinweisung langt es nicht, er hat sich für so ein Leben entschieden und es gibt leider so Fälle. Aber vielleicht überlegt er sich es ja anders, wenn von Euch nicht mehr der Gratistransport ins Warme organisiert wird.
wirdwerden
ZitatUnd nee, auch der Bürgermeister kann da nichts tun. :
Gerade der Bürgermeister hat m.E. sehr viel Einfluss auf die Unterbringung Wohnungsloser. Er könnte entsprechende Anweisungen an das Ordnungsamt geben, das er irgendwo anders untergebracht wird, wo es besser funktioniert. Irgendetwas scheint in der Obdachlosenunterkunft schief gelaufen zu sein, sonst gäbe es dieses Hausverbot nicht.
ZitatAber vielleicht überlegt er sich es ja anders, wenn von Euch nicht mehr der Gratistransport ins Warme organisiert wird. :
wirdwerden
Ich weis auf was Sie hinaus wollen. Einfach nicht mehr die Polizei rufen und den Mann ignoieren. Da müssen natürlich alle aus der Straße mitspielen. Vielleicht zieht er dann weiter.
Mensch, es fing doch mit der Kältephase an. Für mich ist das ziemlich klar.
Und irgendwie irgendwo unterbringen, das geht gar nicht. Da bedarf es eines richterlichen Beschlusses. Und warum sollte es den geben? Rechtsbeugung - das macht kein Richter, weil der Bürgermeister so schöne blaue Augen hat. Auch hätte der Obdachlose einen beigeordneten Anwalt, und der würde die Beugung des Rechtssystems auch nicht mitmachen. Glaubst Du wirklich ernsthaft, ein Richter würde seinen Job wegen eines Obdachlosen riskieren?
wirdwerden
ZitatUnd irgendwie irgendwo unterbringen, das geht gar nicht. Da bedarf es eines richterlichen Beschlusses. :
Sie haben mich falsch verstanden. Ich meinte mit Unterbringen das anbieten einer anderen städtischen Unterkunft welche den Bedürfnissen des Mannes besser entspricht. Alles auf freiwilliger Basis. Vielleicht irgendeine Unterkunft mit Einzelzimmer statt 4 Mann Zimmer, wie in der Obdachlosenunterkunft unserer Straße. Mir hat mal jemand gesagt das viele Obdachlose nicht mit anderen Menschen im Zimmer schlafen können und deshalb solche Sammelunterkünfte meiden. Darauf hätte die Stadt und der Bürgermeister schon einen Einfluss.
-- Editiert von Rolf-75 am 13.01.2021 16:14
Irgendeine Unterkunft, ja wie viele sind denn davon da, und will der Mann es denn, und wo, und wieso nicht alle Obdachlose gleich behandeln? Man muss also nur laut genug sein, dann ..... Es gibt Menschen, die sind nicht integrierbar, nirgendwo, häufig wollen sie ja auch gar nicht. Und dann sind wir wieder im Bereich der gesetzeswidrigen Zwangsunterbringung, wie wir sie in unseliger Vergangenheit hatten.
wirdwerden
Du hast es doch selbst schon erkannt.Zitatweil er nicht unterbringungsfähig ist. Betreute Wohneinrichtungen nehmen Ihn nicht auf, weil er nicht in das Wohnkonzept dieser Einrichtungen passt. Es gibt einfach keine passenden Hilfsangebote für Ihn, das ist das Problem. :
Dann wird es umso schwerer. Der Bürgermeister kann also nicht für einen Ruhestörer ein Einzelzimmer beschaffen, ohne sich den berechtigten Zorn anderer wohnungssuchenden Einzelpersonen zuzuziehen, die auch nur ein Zimmer ... schon lange suchen und sich durchaus auch zu benehmen wissen.ZitatIch muss dazu ehrlicher Weise sagen, das in unserer Stadt eine sehr große Wohnungsknappheit herrscht. Ja, es wird nicht einfach werden. :
Wenn der Mann nicht unterbringungsfähig ist, dann liegt das nicht an der Notunterkunft mit 4-Bett-Zimmern.
ZitatDann wird es umso schwerer. Der Bürgermeister kann also nicht für einen Ruhestörer ein Einzelzimmer beschaffen, ohne sich den berechtigten Zorn anderer wohnungssuchenden Einzelpersonen zuzuziehen, die auch nur ein Zimmer ... schon lange suchen und sich durchaus auch zu benehmen wissen. :
Wenn der Mann nicht unterbringungsfähig ist, dann liegt das nicht an der Notunterkunft mit 4-Bett-Zimmern.
Sie haben natürlich Recht. Der Mann scheint einen Weg gefunden zu haben sein "Einzelzimmer" auf eine andere Art und Weise zu bekommen incl. Verpflegung durch die Polizei.
Ich warte nur noch auf den Moment das andere dieses Verhalten nachahmen, weil die Arrestzelle der Polizei scheint beliebter zu sein als diese 4 Bett Zimmer. Dann kann die Polizei bald gleich ein neues Dienstgebäude anbauen, wenn die eine verfügbare Zelle ständig belegt ist und dann noch mehr Obdachlose da rein wollen. Armes Deutschland sage ich nur.
In einer Stadt, in der ich viele Jahre lebte, hat man vor ca. 30 Jahren über die ev. Kirche und einen sehr rührigen Pfarrer eine tolle Initiative gegründet. Um solchen Menschen zu helfen. Es wurden ganze Wohnungen zur Verfügung gestellt, Sozialisierungsmodelle entwickelt, wirklich unglaublich viel getan, alles sehr vernünftig. Sehr individuell. Wir glaubten, das in den Griff zu bekommen für diese Stadt, soweit unser Geld halt reichte.
Die Überraschung für mich war, dass ein bestimmter Prozentsatz einfach nicht sozialisierbar/unterbringbar war. Weder in Einzelzimmer, kleinen Wohnungen, noch mit sachgerechter Betreuung, es funktionierte einfach nicht. Ich weiß seitdem, dass wir damit leben müssen. Es gibt eben Obdachlose, die nur als Obdachlose leben können. Nicht integrationsfähig, nicht dauerhaft unterbringbar, weil es einfach nicht geht. Und Euer Mensch hat ja einen Weg gefunden, zumindest die kalten Nächte eben woanders zu verbringen.
Ich würde mal versuchen, einfach den Transport nicht mehr zu organisieren. Sonst sehe ich da keinen Ansatzpunkt.
wirdwerden
Nur zur Info:
Wir wurden heute Nacht wieder bis 3 Uhr Nachts wach gehalten. Der blaue Taxibus hat Ihn dann wieder ins "Hotel" gefahren.
Tja, wenn Ihr ihm das immer organisiert ?
wirdwerden
Das sehe ich nicht so. Oben hast du ihn *Irrer* genannt. Dass er euch seit Anfang Dezember und etwa alle 2-3 Tage beglückt.ZitatDer Mann scheint einen Weg gefunden zu haben sein "Einzelzimmer" auf eine andere Art und Weise zu bekommen incl. Verpflegung durch die Polizei. :
Bei einem offenbar psychisch kranken Menschen daraus abzuleiten, er hätte seine *Strategie* gefunden, ist ja nur ---deine-- Interpretation. Du solltest seine *Denke* nicht mit deiner gleichsetzen. Denn selten entwickeln psychisch Kranke, die schon obdachlos und sowohl für Polizei und Sozialarbeiter lange auffällig sind, solche durchschaubaren Tricks, wie du sie dir *denkst*. Dass das gar nun noch mehr Personen täten...und das örtliche Bauunternehmen Aufträge bekäme...usw., das ist schon krass gedacht.
Daraus nun auch noch auf ein *armes Deutschland* zu schließen, ist schon eher voll krass.
In einer Stadt ein Gestörter seit ca einem Monat...
Deshalb: Was würde dieser Mensch tun, wenn mal keiner den *Fahrdienst* ruft?
Bring das doch mit deinem Hilfsgedanken für nachbarschaftliche Gesundheit und nächtlichen Erholungsschlaf und Rettung des ganzen Landes mal unter die Leute......einfach mal aushalten und schauen, wer *länger* kann?
Die Polizei tut (nur) ihre Pflicht. Die Sozialarbeiter tun (nur) ihre Pflicht. Merkst du was?
ZitatTja, wenn Ihr ihm das immer organisiert ? :
Es wohnen relativ viele Haushalte auf der Strasse. Irgendeiner ruft immer die Polizei.
Wir haben uns gestern mit 5 Nachbarn zusammengetan und nochmal das Gespräch mit dem Mann gesucht. Er meinte ganz frech zu uns was er denn davon hätte, wenn er damit aufhört. Nach langer endloser Diskussion haben wir dem Mann 500 Euro geboten, wenn er unsere Straße verlässt. 250 Euro hat er sofort von uns bekommen, den Rest von uns bekommt er in 3 Monaten. Das hat anscheinend gefruchtet. Heute Nacht war zumindest ruhe. Das waren mir die anteiligen 100 Euro definitiv wert.
Endlich wieder durchschlafen :-)
-- Editiert von Rolf-75 am 16.01.2021 11:30
Wow, gutes Konzept---
Ob es sich rumspricht und der Fanfarenhuper es seinen Kumpels sagt?
...Ich komm dann mal so etwa zu Ostern, o.k.?
Muss mir erst passende Instrumente (auf Vorrat) beschaffen, oder evtl. hilft auch Grölen?
ZitatWow, gutes Konzept--- :
Ob es sich rumspricht und der Fanfarenhuper es seinen Kumpels sagt?
...Ich komm dann mal so etwa zu Ostern, o.k.?
Muss mir erst passende Instrumente (auf Vorrat) beschaffen, oder evtl. hilft auch Grölen?
Auf der einen Seite gebe ich Ihnen Recht. Aber was will man sonst tun, wenn die Justiz einem nicht helfen kann und alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft sind? Versetzen Sie sich doch mal in unsere Laage. Diese Dinger sind von den Dezibel her fast so laut wie ein Düsenjet beim Start. Wenn man Tagelang deswegen nicht schlafen kann, dann ist dieses Geld gut und gerne investiert. Wegen dem andauerndem Schlafmangel sind mir auf der Arbeit in der letzten Zeit Fehler passiert, die mich fast meinen Job gekostet haben. Von einem reinem Luxus- und Wohlbefindlichkeitsproblem kann man hier nicht mehr sprechen, wenn auch wirtschaftliche Existenzen bedroht sind. Der hätte noch einen Monat weitergemacht und ich wäre dann am Ende meinen Job los, wenn ich durch den Schlafmangel total unkonzentriert auf der Arbeit bin.
Die Frage ist halt, ob es eine Dauerlösung ist. Wird er nicht wieder versuchen, diese Einnahmequelle anzuzapfen?
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