Unsere Nachbarschaft kommt nicht mehr zur Ruhe seitdem ca. jeden zweiten Tag ein wohnungsloser psychisch gestörter Mann jede Nacht Lärmend durch unsere Straße rennt. In unserer Straße befindet sich eine Obdachlosenunterkunft wo der Mann rausgeflogen ist, weil er laut Antwort auf Nachfrage bei den städtischen Mitarbeitern vor Ort "nicht unterbringungsfähig ist". Um 23 Uhr geht es los. Er läuft grölend durch unsere Straße und hupt mit einer Gasdruckfanfare ohrenbeteubend rum wie man sie nur in Fußballstadien kennt. Polizei kommt natürlich auch fast jede Nacht und nimmt Ihn meist mit auf das Revier, wo er dann in der Ausnüchterungszelle nachts schläft. Wir hatten einige Gespräche mit den Polizeibeamten vor Ort. Die Polizei ist auch total angepisst von dem Mann, weil die meinten das die eigentlich kein Hotel sind. Auf meine Frage hin, ob denn nicht irgendwann mal ein Richter einen Deckel auf die ganze Sache legen kann um den Mann dauerhaft irgendwo anders unterzubringen meinten die Beamte, so lange der Mann keine Straftaten begeht und es sich "nur" um Ruhestörungen handelt haben die keine Handhabe. Es bestehe keine Eigen- oder Fremdgefährdung für die Einweisung in eine Psychaitrie. Die Polizei hat Ihm fast jedes mal die Gasdruckfanfare konfisziert, aber er scheint sich irgendwo immer wieder neue zu besorgen um uns gezielt in den Wahnsinn zu treiben. Für mich klingt das alles nach Vorsatz. Gibt es da wirklich keinen Ansatz dieses Verhalten als einen Straftatbestend wie z.B. Nötigung nach 240 § StgB zu werten? Oder ist hier der "§ 325a
Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen" anwendbar?