Meine Cousine hat bei jemandem in einem Laden als Verkäuferin als Selbständige gearbeitet.
Durch eine Betriebsprüfung wurde festgestellt das es sich um eine Scheinselbständigkeit handelt.
Der ehemalige Arbeitgeber wurde natürlich kräftig zur Kasse gebeten.
Leider war meine Cousine auch nicht so ganz ehrlich und hat als Selbständige bei der Krankenkasse nicht wahrheitsgemäß gesagt das Sie gearbeitet hat und hat immer nur den Mindestsatz bezahlt.
Das hat der ehemalige Arbeitgeber anhand der Abrechnung der Deutschen Rentenversicherung mitbekommen und auch durch Nachfrage bei der Krankenkasse.
Der ehemalige Arbeitgeber (bw. seine Anwälte) sagt wenn die Cousine ordnungsgemäß die Krankenkassenbeträge gezahlt hätte, dann wäre die Nachforderung (Krankenkassenbeiträge) der DRV nicht so hoch.
Nun möchte der ehemalige Arbeitgeber von meiner Cousine die Hälfte der Krankenkassenbeiträge zurück haben. Laut seiner Anwälte kann er die Forderung durch eine Zivilklage erstreiten.
Er schüchtert meine Cousine ein und übt psychischen druck aus. Sie soll einen Schuldschein unterschreiben.
Sie hat mündlich eingewilligt das sie die Schulden zurückzahlen will. Fühlte sich aber nicht wohl dabei. Vor allem ist der Schuldschein sehr unvorteihaft. Habe Ihr gesagt das Sie nichts unterschreiben soll und wir erst die Rechtslage prüfen.
Was meint Ihr dazu? Hat der ehemalige Arbeitgeber das Recht auf die Forderung?
Welche Anwälte würdet Ihr für so einen Fall empfehlen? Arbeitsrecht, Forderungsrecht, Sozialrecht?
Würden uns über Hilfe sehr freuen.
-- Editiert von Moderator am 19.04.2021 18:47
-- Thema wurde verschoben am 19.04.2021 18:47
Ist Forderung rechtens (Krankenbeiträge)?
19. April 2021
Thema abonnieren
Frage vom 19. April 2021 | 18:34
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 18x hilfreich)
Ist Forderung rechtens (Krankenbeiträge)?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 20. April 2021 | 00:25
Von
Status: Unbeschreiblich (120170 Beiträge, 39837x hilfreich)
ZitatHat der ehemalige Arbeitgeber das Recht auf die Forderung? :
Wird hier keiner sagen können ohne die Akten zu kennen.
ZitatHabe Ihr gesagt das Sie nichts unterschreiben soll und wir erst die Rechtslage prüfen. :
Das sie bereits eine vertragliche Vereinbarung über die Zahlung getroffen hat, wird das wohl nicht mehr sehr viel helfen.
ZitatVor allem ist der Schuldschein sehr unvorteihaft. :
Dann sollte man den nicht unterschreiben.
ZitatLeider war meine Cousine auch nicht so ganz ehrlich und hat als Selbständige bei der Krankenkasse nicht wahrheitsgemäß gesagt das Sie gearbeitet hat und hat immer nur den Mindestsatz bezahlt. :
Es wird also noch ein Strafverfahren und die Nachforderungen der Krankenkasse auf sie zukommen ...
ZitatWelche Anwälte würdet Ihr für so einen Fall empfehlen? Arbeitsrecht, Forderungsrecht, Sozialrecht? :
Der Anwalt sollte sich mit Sozialrecht auskennen.
#2
Antwort vom 20. April 2021 | 11:44
Von
Status: Unbeschreiblich (32201 Beiträge, 5658x hilfreich)
Die sprechen mit deiner Cousine? Oder nicht doch etwas geschrieben?? An deine Cousine?ZitatDer ehemalige Arbeitgeber (bw. seine Anwälte) sagt :
Was denn? Dort dürfte sich zumindest die Rechtslage finden, auf die der AG und sein Anwalt pocht...
nak-nak-- Wenn der AG seine Mitarbeiterin ordnungsgemäß angemeldet hätte, gäbe es den ganzen Schlamassel so nicht.Zitatwenn die Cousine ordnungsgemäß die Krankenkassenbeträge gezahlt hätte, dann wäre die Nachforderung (Krankenkassenbeiträge) der DRV nicht so hoch. :
Als Cousine würde ich zunächst NÖ sagen. Ich würde auch nichts unterschreiben.ZitatHat der ehemalige Arbeitgeber das Recht auf die Forderung? :
Was verlangt denn die KK deiner Cousine von ihr?
Beim Problem *Scheinselbständigkeit* spielen ja immer mind. 2 mit.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Generelle Themen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 20. April 2021 | 12:26
Von
Status: Praktikant (696 Beiträge, 109x hilfreich)
Hat der AG jetzt beideTeile der Sv Beiträge bezahlt und fordert jetzt den AN Teil zurück?
#4
Antwort vom 20. April 2021 | 14:15
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 18x hilfreich)
ZitatDie sprechen mit deiner Cousine? Oder nicht doch etwas geschrieben?? An deine Cousine? :
Was denn? Dort dürfte sich zumindest die Rechtslage finden, auf die der AG und sein Anwalt pocht...
Bis jetzt nichts schriftliches. Nur mündliche und auch Psychische Drohungen.
Zitatnak-nak-- Wenn der AG seine Mitarbeiterin ordnungsgemäß angemeldet hätte, gäbe es den ganzen Schlamassel so nicht. :
Das Stimmt.
ZitatWas verlangt denn die KK deiner Cousine von ihr? :
Die Krankenkasse meiner Cousine verlangt gar nichts. Sie hat ja alles vom ehemaligen Arbeitgeber bekommen.
ZitatHat der AG jetzt beideTeile der Sv Beiträge bezahlt und fordert jetzt den AN Teil zurück? :
Der AG hat beide Teile der SV Beiträge bezahlt. Er wollte von meiner Cousine auch von allen SV Beiträgen den AN Teil zurückfordern. Allerdings hat er kein Recht darauf.
Er will jetzt nur den AN Teil der KK von meiner Cousine.
ZitatEs wird also noch ein Strafverfahren und die Nachforderungen der Krankenkasse auf sie zukommen ... :
Es kommt keine Nachforderung da der ehemalige AG aufgrund des Bescheides der DRV alle Beiträge gezahlt hat. Die KK hat allso bereits das Geld.
ZitatDer Anwalt sollte sich mit Sozialrecht auskennen. :
Vielen Dank. Werden wir dann einen Anwalt mit Sozialrecht suchen.
#5
Antwort vom 20. April 2021 | 14:49
Von
Status: Unbeschreiblich (32201 Beiträge, 5658x hilfreich)
Also, wenn überhaupt, eine rein zivilrechtliche/strafrechtliche Angelegenheit. Deine Cousine könnte den AG anzeigen zB. wegen Bedrohung... wäre eine Straftat.ZitatBis jetzt nichts schriftliches. Nur mündliche und auch Psychische Drohungen. :
Und was soll der tun? Etwas gegen die mündlichen und psychischen Drohungen?ZitatWerden wir dann einen Anwalt mit Sozialrecht suchen. :
Da wäre ein Fachanwalt für Sozialrecht nicht geeignet.
#6
Antwort vom 22. April 2021 | 17:59
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 18x hilfreich)
Laut Anwalt (Sozial, Arbeits und Zivilrecht) scheint es so das der ehemalige Arbeitgeber durchaus das Recht hat die Forderung einzuklagen.
Er meint das §823 BGB und §263 StGB zur Anwendung kommen können.
Nicht jeder Anwalt muss Recht haben. Was meint Ihr?
#7
Antwort vom 22. April 2021 | 18:04
Von
Status: Unbeschreiblich (32882 Beiträge, 17268x hilfreich)
Deine Cousine könnte den AG anzeigen zB. wegen Bedrohung... wäre eine Straftat. Nö - mit der Begehung welchen Verbrechens wurde sie denn bedroht?
#8
Antwort vom 22. April 2021 | 18:11
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 18x hilfreich)
ZitatDeine Cousine könnte den AG anzeigen zB. wegen Bedrohung... wäre eine Straftat. Nö - mit der Begehung welchen Verbrechens wurde sie denn bedroht? :
Das wäre alles sehr schwer zu beweisen. Das verfolgen wir auch nicht weiter. Das war eine Idee von Anami.
Es ging ja auch darum ob der Ex Arbeitgeber das Recht auf die Forderung hat. Laut Anwalt Ja.
Da ja die Anwälte natürlich alle eine eigene Meinung haben und nur weuil man Anwalt ist, muss es ja nicht stimmen. Deswegen hier die Frage ob §823 BGB und §263 StGB in diesem Fall zur Anwendung kommen können.
Mas meint Ihr?
#9
Antwort vom 22. April 2021 | 18:41
Von
Status: Unbeschreiblich (120170 Beiträge, 39837x hilfreich)
ZitatDeswegen hier die Frage ob §823 BGB und §263 StGB in diesem Fall zur Anwendung kommen können. :
Ja, könnten sie.
Wobei ich mich gar nicht damit abmühen würde, hier über das Schadenersatzrecht zu gehen.
Ich würde einfach die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung über die Rückzahlung der Schulden einklagen, das dürfte viel einfacher sein.
#10
Antwort vom 22. April 2021 | 18:49
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 18x hilfreich)
ZitatJa, könnten sie. :
Wobei ich mich gar nicht damit abmühen würde, hier über das Schadenersatzrecht zu gehen.
Ich würde einfach die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung über die Rückzahlung der Schulden einklagen, das dürfte viel einfacher sein.
Welche Vertraglichen Vereinbarungen? Es gibt keine Vertragliche Vereinbarungen. Verstehe ich jetzt nicht. Kannst du das bitte etwas genauer Erklären?
#11
Antwort vom 22. April 2021 | 19:13
Von
Status: Unbeschreiblich (120170 Beiträge, 39837x hilfreich)
ZitatEs gibt keine Vertragliche Vereinbarungen. :
Aber sicher gibt es diese, hatte ich auch schon in #1 drauf hingewiesen:
ZitatSie hat mündlich eingewilligt das sie die Schulden zurückzahlen will. :
#12
Antwort vom 22. April 2021 | 20:09
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 18x hilfreich)
ZitatAber sicher gibt es diese, hatte ich auch schon in #1 drauf hingewiesen: :
Zitat (von Primax750):
Sie hat mündlich eingewilligt das sie die Schulden zurückzahlen will.
Ja, das stimmt. Allerdings: "Wenn eine Schriftformklausel nicht vereinbart wurde, ist die Rechtslage relativ klar. Mündliche Nebenabreden sind wirksam! In solchen Fällen besteht allerdings oft ein Beweisproblem. Denn wer sich auf eine mündliche Vereinbarung beruft, muss diese auch beweisen."
Es steht Aussage gegen Aussage. Das ist aber hier erstmal nicht relevant. Sie will ja zahlen. Jetzt wird erstmal um die Schuldvereinbarung gestritten. Dazu mache ich aber am besten einen eigenen Beitrag auf.
Und jetzt?
Schon
267.980
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
13 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten