Ist Forderung rechtens (Krankenbeiträge)?

19. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
Primax750
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 18x hilfreich)
Ist Forderung rechtens (Krankenbeiträge)?

Meine Cousine hat bei jemandem in einem Laden als Verkäuferin als Selbständige gearbeitet.
Durch eine Betriebsprüfung wurde festgestellt das es sich um eine Scheinselbständigkeit handelt.
Der ehemalige Arbeitgeber wurde natürlich kräftig zur Kasse gebeten.

Leider war meine Cousine auch nicht so ganz ehrlich und hat als Selbständige bei der Krankenkasse nicht wahrheitsgemäß gesagt das Sie gearbeitet hat und hat immer nur den Mindestsatz bezahlt.

Das hat der ehemalige Arbeitgeber anhand der Abrechnung der Deutschen Rentenversicherung mitbekommen und auch durch Nachfrage bei der Krankenkasse.

Der ehemalige Arbeitgeber (bw. seine Anwälte) sagt wenn die Cousine ordnungsgemäß die Krankenkassenbeträge gezahlt hätte, dann wäre die Nachforderung (Krankenkassenbeiträge) der DRV nicht so hoch.
Nun möchte der ehemalige Arbeitgeber von meiner Cousine die Hälfte der Krankenkassenbeiträge zurück haben. Laut seiner Anwälte kann er die Forderung durch eine Zivilklage erstreiten.
Er schüchtert meine Cousine ein und übt psychischen druck aus. Sie soll einen Schuldschein unterschreiben.
Sie hat mündlich eingewilligt das sie die Schulden zurückzahlen will. Fühlte sich aber nicht wohl dabei. Vor allem ist der Schuldschein sehr unvorteihaft. Habe Ihr gesagt das Sie nichts unterschreiben soll und wir erst die Rechtslage prüfen.

Was meint Ihr dazu? Hat der ehemalige Arbeitgeber das Recht auf die Forderung?
Welche Anwälte würdet Ihr für so einen Fall empfehlen? Arbeitsrecht, Forderungsrecht, Sozialrecht?
Würden uns über Hilfe sehr freuen.



-- Editiert von Moderator am 19.04.2021 18:47

-- Thema wurde verschoben am 19.04.2021 18:47

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120170 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Primax750):
Hat der ehemalige Arbeitgeber das Recht auf die Forderung?

Wird hier keiner sagen können ohne die Akten zu kennen.



Zitat (von Primax750):
Habe Ihr gesagt das Sie nichts unterschreiben soll und wir erst die Rechtslage prüfen.

Das sie bereits eine vertragliche Vereinbarung über die Zahlung getroffen hat, wird das wohl nicht mehr sehr viel helfen.



Zitat (von Primax750):
Vor allem ist der Schuldschein sehr unvorteihaft.

Dann sollte man den nicht unterschreiben.



Zitat (von Primax750):
Leider war meine Cousine auch nicht so ganz ehrlich und hat als Selbständige bei der Krankenkasse nicht wahrheitsgemäß gesagt das Sie gearbeitet hat und hat immer nur den Mindestsatz bezahlt.

Es wird also noch ein Strafverfahren und die Nachforderungen der Krankenkasse auf sie zukommen ...



Zitat (von Primax750):
Welche Anwälte würdet Ihr für so einen Fall empfehlen? Arbeitsrecht, Forderungsrecht, Sozialrecht?

Der Anwalt sollte sich mit Sozialrecht auskennen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Primax750):
Der ehemalige Arbeitgeber (bw. seine Anwälte) sagt
Die sprechen mit deiner Cousine? Oder nicht doch etwas geschrieben?? An deine Cousine?
Was denn? Dort dürfte sich zumindest die Rechtslage finden, auf die der AG und sein Anwalt pocht...

Zitat (von Primax750):
wenn die Cousine ordnungsgemäß die Krankenkassenbeträge gezahlt hätte, dann wäre die Nachforderung (Krankenkassenbeiträge) der DRV nicht so hoch.
nak-nak-- Wenn der AG seine Mitarbeiterin ordnungsgemäß angemeldet hätte, gäbe es den ganzen Schlamassel so nicht.

Zitat (von Primax750):
Hat der ehemalige Arbeitgeber das Recht auf die Forderung?
Als Cousine würde ich zunächst NÖ sagen. Ich würde auch nichts unterschreiben.

Was verlangt denn die KK deiner Cousine von ihr?

Beim Problem *Scheinselbständigkeit* spielen ja immer mind. 2 mit.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Hat der AG jetzt beideTeile der Sv Beiträge bezahlt und fordert jetzt den AN Teil zurück?

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#4
 Von 
Primax750
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die sprechen mit deiner Cousine? Oder nicht doch etwas geschrieben?? An deine Cousine?
Was denn? Dort dürfte sich zumindest die Rechtslage finden, auf die der AG und sein Anwalt pocht...


Bis jetzt nichts schriftliches. Nur mündliche und auch Psychische Drohungen.

Zitat (von Anami):
nak-nak-- Wenn der AG seine Mitarbeiterin ordnungsgemäß angemeldet hätte, gäbe es den ganzen Schlamassel so nicht.


Das Stimmt.

Zitat (von Anami):
Was verlangt denn die KK deiner Cousine von ihr?


Die Krankenkasse meiner Cousine verlangt gar nichts. Sie hat ja alles vom ehemaligen Arbeitgeber bekommen.

Zitat (von TidoZett):
Hat der AG jetzt beideTeile der Sv Beiträge bezahlt und fordert jetzt den AN Teil zurück?


Der AG hat beide Teile der SV Beiträge bezahlt. Er wollte von meiner Cousine auch von allen SV Beiträgen den AN Teil zurückfordern. Allerdings hat er kein Recht darauf.
Er will jetzt nur den AN Teil der KK von meiner Cousine.

Zitat (von Harry van Sell):
Es wird also noch ein Strafverfahren und die Nachforderungen der Krankenkasse auf sie zukommen ...


Es kommt keine Nachforderung da der ehemalige AG aufgrund des Bescheides der DRV alle Beiträge gezahlt hat. Die KK hat allso bereits das Geld.

Zitat (von Harry van Sell):
Der Anwalt sollte sich mit Sozialrecht auskennen.


Vielen Dank. Werden wir dann einen Anwalt mit Sozialrecht suchen.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Primax750):
Bis jetzt nichts schriftliches. Nur mündliche und auch Psychische Drohungen.
Also, wenn überhaupt, eine rein zivilrechtliche/strafrechtliche Angelegenheit. Deine Cousine könnte den AG anzeigen zB. wegen Bedrohung... wäre eine Straftat.
Zitat (von Primax750):
Werden wir dann einen Anwalt mit Sozialrecht suchen.
Und was soll der tun? Etwas gegen die mündlichen und psychischen Drohungen?
Da wäre ein Fachanwalt für Sozialrecht nicht geeignet.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Primax750
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 18x hilfreich)

Laut Anwalt (Sozial, Arbeits und Zivilrecht) scheint es so das der ehemalige Arbeitgeber durchaus das Recht hat die Forderung einzuklagen.
Er meint das §823 BGB und §263 StGB zur Anwendung kommen können.

Nicht jeder Anwalt muss Recht haben. Was meint Ihr?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17268x hilfreich)

Deine Cousine könnte den AG anzeigen zB. wegen Bedrohung... wäre eine Straftat. Nö - mit der Begehung welchen Verbrechens wurde sie denn bedroht?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
Primax750
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Deine Cousine könnte den AG anzeigen zB. wegen Bedrohung... wäre eine Straftat. Nö - mit der Begehung welchen Verbrechens wurde sie denn bedroht?


Das wäre alles sehr schwer zu beweisen. Das verfolgen wir auch nicht weiter. Das war eine Idee von Anami.
Es ging ja auch darum ob der Ex Arbeitgeber das Recht auf die Forderung hat. Laut Anwalt Ja.
Da ja die Anwälte natürlich alle eine eigene Meinung haben und nur weuil man Anwalt ist, muss es ja nicht stimmen. Deswegen hier die Frage ob §823 BGB und §263 StGB in diesem Fall zur Anwendung kommen können.

Mas meint Ihr?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120170 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Primax750):
Deswegen hier die Frage ob §823 BGB und §263 StGB in diesem Fall zur Anwendung kommen können.

Ja, könnten sie.
Wobei ich mich gar nicht damit abmühen würde, hier über das Schadenersatzrecht zu gehen.
Ich würde einfach die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung über die Rückzahlung der Schulden einklagen, das dürfte viel einfacher sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Primax750
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, könnten sie.
Wobei ich mich gar nicht damit abmühen würde, hier über das Schadenersatzrecht zu gehen.
Ich würde einfach die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung über die Rückzahlung der Schulden einklagen, das dürfte viel einfacher sein.


Welche Vertraglichen Vereinbarungen? Es gibt keine Vertragliche Vereinbarungen. Verstehe ich jetzt nicht. Kannst du das bitte etwas genauer Erklären?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120170 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Primax750):
Es gibt keine Vertragliche Vereinbarungen.

Aber sicher gibt es diese, hatte ich auch schon in #1 drauf hingewiesen:
Zitat (von Primax750):
Sie hat mündlich eingewilligt das sie die Schulden zurückzahlen will.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Primax750
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Aber sicher gibt es diese, hatte ich auch schon in #1 drauf hingewiesen:

Zitat (von Primax750):
Sie hat mündlich eingewilligt das sie die Schulden zurückzahlen will.


Ja, das stimmt. Allerdings: "Wenn eine Schriftformklausel nicht vereinbart wurde, ist die Rechtslage relativ klar. Mündliche Nebenabreden sind wirksam! In solchen Fällen besteht allerdings oft ein Beweisproblem. Denn wer sich auf eine mündliche Vereinbarung beruft, muss diese auch beweisen."

Es steht Aussage gegen Aussage. Das ist aber hier erstmal nicht relevant. Sie will ja zahlen. Jetzt wird erstmal um die Schuldvereinbarung gestritten. Dazu mache ich aber am besten einen eigenen Beitrag auf.

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