Ist Rechtsanwalt erforderlich?

29. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Poldirecht123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist Rechtsanwalt erforderlich?

Hallo zusammen,
Ich habe von einem Landgericht ein Schreiben erhalten. Hierbei handelt es sich um die Anordnung eines schriftlichen Vorverfahrens. Hintergrund ist, dass ich die Kreditforderung einer Bank nicht bezahlt habe. In diesem Schreiben steht drin, dass alle Anträge und Erklärungen durch einen RA erfolgen müssen. Muss ich auch dann, wenn ich meine Schuld zugeben möchte und ich die offene Forderung bezahlen will, dieses Schreiben von einem RA aufsetzen lassen? Es steht leider außer Frage dass ich die Forderung bezahlen muss und ich möchte ein Gerichtsverhandlung vermeiden. Grüße Thomas




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2051 Beiträge, 285x hilfreich)

Zitat (von Poldirecht123):
In diesem Schreiben steht drin, dass alle Anträge und Erklärungen durch einen RA erfolgen müssen. Muss ich auch dann, wenn ich meine Schuld zugeben möchte und ich die offene Forderung bezahlen will, dieses Schreiben von einem RA aufsetzen lassen?


Das würde ich so interpretieren, aber es kommen sicher noch Antworten von Usern, die sich damit besser auskennen.

Zitat (von Poldirecht123):
Es steht leider außer Frage dass ich die Forderung bezahlen muss und ich möchte ein Gerichtsverhandlung vermeiden.


Warum hat man dann nicht einfach früher bezahlt, sondern es erst so weit kommen lassen?

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42485 Beiträge, 14738x hilfreich)

Thomas, man kann natürlich alles alleine machen, dann ergeht ein Versäumnisurteil gegen Dich mit allen Rechtsfolgen. Es kann sofort vollstreckt werden; Spielraum ist nicht mehr da. Man kann sich auch nicht gegen überhöhte Kosten oder was weiß ich wehren. Nichts geht mehr. Wenn Du bedürftig bist, hast Du einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe, d.h., der Staat geht erst einmal in Vorlage für Deine Verteidigungskosten. Und der Vorteil ist, so ein Anwalt kann ja vielleicht auch vor Gericht eine Ratenzahlung vereinbaren. Oder aber auch für eine sonstige Reduzierung sorgen bzw. sich darum bemühen.

Es ist letztlich Deine Entscheidung. Und, ob Du vor Gericht willst, das ist einerlei, Du bist schon vor Gericht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Poldirecht123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Versäumnisurteil würde ich gerne vermeiden. Ich möchte dem Gericht eigentlich nur mitteilen, das ich das Geld jetzt habe und die Forderung bezahlen werde. Muss ich für diese Erklärung einen Anwalt einschalten?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42485 Beiträge, 14738x hilfreich)

Immer toll, wenn die Infos so nach und nach kommen. Mensch, dann zahlst Du jetzt. Das ist der erste Schritt, und das teilst Du dem Gericht mit Nahweisen mit. Dann müsste die Gegenseite eigentlich die Sache für erledigt erklären; es kommt dann noch eine Kostenentscheidung, und die Rechnung musst Du auch noch bezahlen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129834 Beiträge, 41405x hilfreich)

Zitat (von Poldirecht123):
Ich möchte dem Gericht eigentlich nur mitteilen, das ich das Geld jetzt habe und die Forderung bezahlen werde.

Derart sinnfreie Mitteilungen kann man sich sparen.


Forderung schnellstens bezahlen, dem Gericht und dem Gläubiger entsprechende Nachweise zukommen lassen.
Dann sollte das Verfahren beendet werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 303.217 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.872 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.