Guten Tag!
Es handelt sich um folgende Sache:
Der Mandant hat einen schweren Unfall wegen eines defekten Geräts. Der Hersteller wird vom Anwalt des Mandanten kontaktiert, weigert sich aber, der Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderung des Anwalts nachzukommen.
Da eine Klage aus finanziellen Gründen nicht in Frage kommt, wendet sich der Mandant an die Presse. Der Hersteller wird von der Presse kontaktiert, er verweigert eine Stellungnahme. Stattdessen kontaktiert der Hersteller den Mandanten und bietet eine hohe Geldsumme, wenn der Mandant ab sofort über den Vorfall schweigt und es keine Berichtserstattung geben wird. Nach meiner Auffassung ist das Schweigegeld. Ist das strafbar?
-- Editiert von Betty1985 am 20.10.2021 17:34
Ist Schweigegeld in Deutschland strafbar?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Nicht mal ansatzweise. Freilich frage ich mich, wie der Mandant Berichterstattung verhindern soll - er kann sich verpflichten, zu schweigen, aber wohl kaum die Presse an der Berichterstattung hindern...
ZitatDa eine Klage aus finanziellen Gründen nicht in Frage kommt, wendet sich der Mandant an die Presse. :
Na man hat aber doch nun gesehen dass der Hersteller zahlungswillig ist. Dann sollte man das Verfahren auch durchziehen. Oder was muss man sich unter "finanziellen Gründen" vorstellen?
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ZitatNach meiner Auffassung ist das Schweigegeld. :
Schweigegeld, Motivationshilfe, ... wie man es nennt ist egal.
ZitatIst das strafbar? :
Im Gegenteil, das wird bei Prozessen sogar von Gerichten aktiv gefördert. Hätte man geklagt wäre ähnliches passiert, das Gericht hätte auf einen Vergleich hingewirkt.
Bestechung wäre strafbar, wenn ich mich nicht irre.
Die liegt hier aber nicht vor.
Man führt eine außergerichtliche Einigung herbei. Das ist doch der Klassiker, beide leisten etwas. Der eine schweigt, der andere zahlt. Wo sind da die Bedenken? Etwas anderes wäre es, wenn man den Geschädigten nötigt (entweder du schweigst, oder deiner Frau geht es schlecht). Aber so etwas ist ja nicht mal im Ansatz zu erkennen. Und man spart sich ein nerviges langes Gerichtsverfahren, ist doch in Ordnung. Ich würde den Vertrag allerdings vom Anwalt aufsetzen lassen. Es sollte klar draus hervorgehen, was von der Schweigepflicht ausgeschlossen ist. Das sind Behörden, Krankenkassen, die Berufsgenossenschaft, um mal die Beispiele zu nennen, die mir gerade so spontan einfallen. Oder man könnte es auch umgekehrt definieren. Also, wem gegenüber die Schweigepflicht gilt, etwa allen Privatversonen, Presse u.s.w.
Das wäre meine Empfehlung.
wirdwerden
ZitatDa eine Klage aus finanziellen Gründen nicht in Frage kommt, wendet sich der Mandant an die Presse. Der Hersteller wird von der Presse kontaktiert, er verweigert eine Stellungnahme. Stattdessen kontaktiert der Hersteller den Mandanten und bietet eine hohe Geldsumme, wenn der Mandant ab sofort über den Vorfall schweigt und es keine Berichtserstattung geben wird. Nach meiner Auffassung ist das Schweigegeld. Ist das strafbar? :
Nein.
Der Hersteller kann selbstverständlich eine freiwillige Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz von der Anerkennung einer Verschwiegenheitsverpflichtung abhängig machen.
Will der Kunde das nicht, kann er es ja ablehnen und seine Ansprüche einklagen. Wenn die berechtigt sind, wird ihm das gelingen und die Prozesskosten trägt der Hersteller.
Es kann aber für beide Seiten interessant sein, den Streit anders beizulegen.
Der Hersteller will keine schlechte Publicity - die er auch bekommt, wenn er einen Prozess gewinnt.
Der Kunde will Schmerzensgeld und Schadensersatz - scheut aber das Risiko eines Prozesses.
Also zahlt der Hersteller Geld "ohne Anerkennung rechtlicher Verpflichtung" und der Kunde verpflichtet sich, nicht länger mit Medien über den Unfall zu sprechen.
ZitatFreilich frage ich mich, wie der Mandant Berichterstattung verhindern soll - er kann sich verpflichten, zu schweigen, aber wohl kaum die Presse an der Berichterstattung hindern... :
Die weitere Berichterstattung wird schwierig, wenn der Betroffene nix mehr dazu sagt...
Sie beruht dann nur auf dem bisher gesagten.
ZitatIch würde den Vertrag allerdings vom Anwalt aufsetzen lassen. Es sollte klar draus hervorgehen, was von der Schweigepflicht ausgeschlossen ist. Das sind Behörden, Krankenkassen, die Berufsgenossenschaft, um mal die Beispiele zu nennen, die mir gerade so spontan einfallen. :
Eine "Verschwiegenheitspflicht" denen gegenüber wäre sowieso unwirksam, weil sittenwidrig. Oder sogar rechtswidrig.
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