Ist das rechtens vom Pflegedienst?

6. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
go617581-9
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)
Ist das rechtens vom Pflegedienst?

Hallo,
Zu meiner Oma kommt ein Pflegedienst. Immer morgens und abends. Morgens ist es so, dass sie Medikamente bekommt und Grundpflege gemacht wird...also waschen, Frühstück zubereiten und anziehen. Abends dann nur noch bettfertig machen.
Bisher kam meine Oma damit immer gut zurecht, aber seit Oktober sind die Kosten förmlich explodiert. Sie durfte ordentlich nachzahlen, einmal 1300 Euro, dann knapp 1000 und jetzt rund 850 Euro.
Wir fragen uns woher das kommt.

Durch Nachbarn haben wir herausgefunden, dass Morgens oft 2 Autos vor der Tür stehen und bis zu 3x Leute da sind, von denen 1x meistens nur vor der Tür steht, raucht und telefoniert. Auch abends kommen wohl oft 2x Leute, mal in einem, mal in 2 Autos.

Auch ist es wohl so, dass öfter mal was vergessen wird, weswegen 1 Kraft noch was abholen/vorbeibringen muss.

Kommt daher die Kostenexplosion?kann doch nicht sein, dass meine Oma neuerdings wo horrende Kosten hat, weil die Leistungen vom Pflegegrad 3 hinten und vorne nicht reichen

LG

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7205 Beiträge, 1514x hilfreich)

Zitat (von go617581-9):
Kommt daher die Kostenexplosion?kann doch nicht sein, dass meine Oma neuerdings wo horrende Kosten hat, weil die Leistungen vom Pflegegrad 3 hinten und vorne nicht reichen


Anstatt auf Nachbarn zu hören würde ich mal beim Pflegedienst direkt nachfragen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von go617581-9):
Ist das rechtens vom Pflegedienst?

Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von go617581-9):
Kommt daher die Kostenexplosion?

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen sowie die dazugehörigen Abrechnungen liest.

Kennt man die Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3527 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von go617581-9):
Sie durfte ordentlich nachzahlen, einmal 1300 Euro, dann knapp 1000 und jetzt rund 850 Euro.
Wir fragen uns woher das kommt.

Lassen sie sich die genaue Aufstellung des Pflegedienstes geben.
Allerdings muss seit September der Mindestlohn entrichtet werden, somit gab es Erhöhungen. Kann natürlich sein, dass der Pflegedienst noch mehr bezahlt, damit das Personal nicht kündigt.
Bei PG 3 werden 1363 € für Pflegesachleistungen bezahlt.
Wenn etwas vergessen wurde, kann das nicht zu Lasten der Oma gehen, deshalb genau überprüfen und evtl. einen anderen Pflegedienst suchen.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Allerdings muss seit September der Mindestlohn entrichtet werden, somit gab es Erhöhungen.
Der neue gesetzl. Mindestlohn gilt ab 1.10.22 und vor Oktober musste mindestens 10,45 gesetzl. ML gezahlt werden.
Die Erhöhung betrug 1,55€ pro Stunde.

Zitat (von go617581-9):
Sie durfte ordentlich nachzahlen, einmal 1300 Euro, dann knapp 1000 und jetzt rund 850 Euro. Wir fragen uns woher das kommt.
Für welchen Zeitraum und wofür genau?
Man fragt am besten und schriftlich beim Pflegedienst, falls man die Rechnung der Nachzahlung nicht versteht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3527 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die Erhöhung betrug 1,55€ pro Stunde.

Viele Pflegedienste bezahlen mittlerweile mehr um das Personal zu halten.
Dazu kommen höhere Benzinkosten und da jeder Pflegedienst auch einen Dienstsitz mit MA hat, welche für administrative Arbeiten zuständig sind, kommen auch diese Kosten dazu.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Viele Pflegedienste bezahlen mittlerweile mehr um das Personal zu halten.
Davon gehe ich auch aus. Trotzdem lag der gesetzl. ML bis 30.9.22 bei 10,45€/Std und ab 1.10.22 bei 12,00€/Std.
Gern können AG mehr als das Mindeste bezahlen, doch darum ging es hier gar nicht.

Höhere Benzinkosten und die Administration zahlen die AN eines Pflegedienstes doch hoffentlich nicht von ihrem Stundenlohn?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3527 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Höhere Benzinkosten und die Administration zahlen die AN eines Pflegedienstes doch hoffentlich nicht von ihrem Stundenlohn?

Wie kommt du auf den Blödsinn?
Die kommen zu den anderen Kosten dazu und bezahlen natürlich die Pflegepersonen.
Zitat (von Anami):
Gern können AG mehr als das Mindeste bezahlen, doch darum ging es hier gar nicht.

Es ging und die gestiegenen Pflegekosten und das kann an den Erhöhungen der Gehälter liegen, also kann es doch auch darum gehen. Auch wenn du das anders sehen magst.
Zitat (von Loni12):
Lassen sie sich die genaue Aufstellung des Pflegedienstes geben.

Dazu riet ich der TE, ob sie es macht, erfahren wir vielleicht noch.
Evtl. wurden mehr Leistungen dazu gebucht, es gibt da viele Möglichkeiten.

-- Editiert von User am 7. Januar 2023 18:56

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Wie kommt du auf den Blödsinn?

Logik ist nicht unbedingt ein ständiger Teil von Anamis Welt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Die kommen zu den anderen Kosten dazu und bezahlen natürlich die Pflegepersonen.
Ja, die Pflegepersonen, also hier die Oma.
Zitat (von Loni12):
Es ging und die gestiegenen Pflegekosten und das kann an den Erhöhungen der Gehälter liegen,
Selbstverständlich. Und/oder sicher auch an den höheren Spritkosten und den höheren Gehältern der Vorgesetzten uswusf.
Der ges. Mindestlohn stieg aber seit Oktober nur um 1,55€/Std. Und galt bereits seit 2017 mit schrittweiser Erhöhung.

Das ist auch recht logisch.

Dass der AG/Pflegedienst seinen AN/Pflegekräfte nun seit September den Mindestlohn zahlen muss, ist ganz einfach nicht richtig.

Zitat (von Anami):
Man fragt am besten und schriftlich beim Pflegedienst, falls man die Rechnung der Nachzahlung nicht versteht.
Auf jeden Fall wäre das kein Blödsinn, sondern eine logische Schlussfolgerung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
sonmischt
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 53x hilfreich)

Sinnvoll wäre es, zunächst die Rechnungen zu prüfen. Ich kenne die so, dass die einzelnen Verrichtungen und Kostenpositionen aufgeschlüsselt sind. Wenn man weiß, was sich erhöht hat, kann man ggfs auch herausfinden, wieso. Also konkret: wird mehr gemacht oder sind die einzelnen Verrichtungen/Positionen teurer geworden? Wenn ersteres, müsste man ggfs den Pflegebedarf prüfen und eine Höherstufung beantragen.
Unabhängig davon kann -bei ärztlicher Verordnung- die Medikamentengabe in bestimmten Fällen von der Krankenkasse übernommen werden. Dann bliebe von den Leistungen der Pflegekasse mehr für die eigentliche Pflege.

-- Editiert von User am 8. Januar 2023 13:32

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#11
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3527 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Der neue gesetzl. Mindestlohn gilt ab 1.10.22 und vor Oktober musste mindestens 10,45 gesetzl. ML gezahlt werden.
Die Erhöhung betrug 1,55€ pro Stunde.

Hier kannst du nachlesen, wie hoch der Mindestlohn in der Pflege ab 01.09.22 ist.
https://oeffentlicher-dienst-news.de/pflegemindestlohn-altenpflege-pflegehilfskraefte-ungelernte-pflegekraefte/
Der Mindestlohn liegt doch nicht bei allen Branchen bei 12 €.
Selbst Helfer lagen schon vor 01.09. höher als der von dir gen. Mindestlohn.
Und bei der ambulanten Pflege sind es immer Fachkräfte.
Zitat (von Anami):
Das ist auch recht logisch.

Anscheinend nicht, weil du unbrauchbare Zahlen nennst.
Den Blödsinn betraf u.st. Aussage von dir.
Zitat (von Anami):
Höhere Benzinkosten und die Administration zahlen die AN eines Pflegedienstes doch hoffentlich nicht von ihrem Stundenlohn?

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Hier kannst du nachlesen,
Ja, danke. Ich schrieb: Der gesetzliche Mindestlohn.
Du meinst den Branchenmindestlohn.
Also: Die Pflegefachkräfte, die bei der Oma anrücken, dürften von ihrem AG seit 09/22 mindestens den Branchenmindestlohn Pflege von 17,10 € brutto/Std. erhalten (oder mehr).
Und erhielten vorher auch den entspr. Branchenmindestlohn Pflege (oder mehr).

Der TE könnte also unabhängig von dieser Diskussion für seine Oma beim Pflegedienst nach den Ursachen der Kostenexplosion rückfragen--- oder gern auch hier die Aufschlüsselung der Kostenpositionen angeben.
Du kannst dann gewiss genau erklären, ob diese geforderten Nachzahlungen pro Monat in dieser Höhe rechtens sind.

Ausschließen können wir wohl, dass für die rauchenden und draußen wartenden Pflegekräfte zu Lasten der Oma nachgefordert wird.


Ich habe mal nach der gesetzl. Grundlage gesucht. Ist das diese?

https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/3VxT1J4K16qg4bdLOOL/content/3VxT1J4K16qg4bdLOOL/BAnz%20AT%2026.04.2022%20V1.pdf?inline

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Die ganzen Antworten sind doch für die Tonne, solange sich der Fragesteller nicht bemüßigt fühlt, mal die verschiedenen Rechnungen zu vergleichen und zu schauen, wie sich die Kosten zusammen setzen und was der Grund für Mehrkosten ist.

wirdwerden

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
solange sich der Fragesteller nicht bemüßigt fühlt,
Vielleicht macht er längst?

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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