Hi,
ich bin weder pleite, noch blank und die Schufa kenne ich nur von deren besten Seite. Kurz: es liegt nicht an meiner Zahlungs-fähigkeit / -Moral.
Seit etlichen Jahren nutze ich einen (echten- also keinen Reseller) XYZ Prepaidtarif für mein Handy. Ich habe bei XYZ eine Kundennummer und ein Kundenkonto und bekomme fleissig Post von dem Anbieter: " Lieber Kunde von XYZ..." (dies nur zur Kenntnis!)
Da mein DSL- Versorger aus wirtschaftlichen Gründen zum 30.09.2025 seine Dienstleistung planmässig eingestellt hat und kein anderer Anbieter eintreten kann ( marodes, längeres Erdkabel) , suchte ich eine gute Alternative für den Internetzugang.
Ich erwarb Prepaidkarten von div. Anbietern mit einem G5- Angebot. Diese Karten nutzte ich zu Testzwecken in einem LTE/ G5- Router, welcher in meinem Eigentum ist.
Die Prepaidkarte von original XYZ ( also kein Reseller!) erschien mir vom Preis / Leistungsverhältnis am sinnvollsten. Schnelles Internet, zuverlässig --- passt!
Online versuchte ich nun, einen entsprechenden "Home"- Vertrag bei XYZ zu buchen, da dieser 1. unbegrenztes Datenvolumen hat und 2. wesentlich günstiger als ein Prepaidtarif ist. Eine der ersten Fragen im Bestellprozess war: " Sind Sie bereits Kunde bei XYZ ?" Diese Frage beantwortete ich wahrheitsgemäß mit "Ja". Weiter: "Glückwunsch: Sie erhalten das gewünschte Produkt dauerhaft um 10.- Euro günstiger", also für nur 29.xxEur. pro Monat. Toll, wenn man sparen kann, muss man ja nicht dagegen streiten.
Ich durchlebte die üblichen Dateneingaben, Kontonummer etc. und hatte innerlich den Drops bereits gelutscht.
Dann wurde ich gebeten: "bitte geben Sie Ihre XYZ- Rufnummer an". Ich gab meine Handynummer ein. Es erschien der Hinweis: " ungültige Telefonnummer; bitte geben Sie..."
Nachdem ich beide XYZ Prepaidrufnummern mehrfach vergeblich eingegeben hatte, kam ich zu der Vermutung, dass eine Störung in der Verarbeitung der Webeingabe vorliegen müsse.
Ich rief die Hotline an und führte dort den Bestellvorgang aus. " Selbstverständlich kommen Sie als XYZ- Kunde in den vollen Genuss unser Rabattaktion" erfreute mich die Dame am Telefon.
Alles lief reibungslos, Name, Adresse, Kontonummer... , bis zu der Frage: " Sie sind ja bereits Kunde bei XYZ, bitte geben Sie mir Ihre bisherige O2 Rufnummer an. Ich gab die Rufnummern meiner Prepaidverträge an.
" Tut mir leid", sagte die freundliche Dame am Telefon, " Prepaidkunden zählen nicht zu den XYZ Kunden und können daher die Rabattaktion nicht in Anspruch nehmen. Ich war zunächst baff und erfragte dann, wieso ich über Kundennummern und ein Kundenkonto bei XYZ verfüge, wenn ich ja kein Kunde bei XYZ sei!
Zudem, wieso wird dieser, nicht gänzlich unwichtige Umstand, nicht VOR! der Bestellung kommuniziert, bzw. online gar nicht? Antwort: " Das dürfen Sie mich nicht fragen".
Ich gab neben meinen persönlichen Daten auch meine Bankverbindung preis und erfuhr dann, dass der Vertrag zu den beworbenen Konditionen nicht geschlossen werden kann.
Und nun? Ich schloss den Vertrag ohne Rabatt, aber wohl war mich und mene "Koilia" dabei nicht!
Irgend etwas sagt mir: " So geht das nicht- so kann, und darf es nicht funktionieren- aber das ist ja nur mein Bauchgefühl)
Ich habe XYZ um eine rechtl. Stellungsnahme zu diesem Thema gebeten. Antwort steht aus!
Gimmerik am Rande: Die nette Dame am Telefon wollte mir den billigsten XYZ Telefontarif ( Postpaid) für 6,99 Euro verkaufen, weil ich damit in den Genuss der Rabattaktion käme, denn dann wäre ich ja Kunde bei XYZ. Toll. 3.01 Euro effektive Ersparnis und ein sinnloser, da überflüssiger, Telefonvertrag für 24 Monate.
Wie seht Ihr die Sache? Bin ich zu empfindlich und XYZ handelt völlig korrekt, oder ist der Busch es wert, etwas darauf rumzuklopfen?
( Ich weiss, Niemand muss mit Niemandem einen Vertrag schliessen. Aber, gilt das Prinzip auch pauschal für Vertragsrabatte?)
Gruss von Nullkommanichts
-- Editiert von User am 13. Oktober 2025 20:45
-- Editiert von User am 13. Oktober 2025 20:54
-- Editiert von User am 13. Oktober 2025 21:00
-- Editiert von User am 13. Oktober 2025 21:07
Ist die Vertragsverweigerung korrekt?
13. Oktober 2025
Thema abonnieren
Frage vom 13. Oktober 2025 | 20:31
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 2x hilfreich)
Ist die Vertragsverweigerung korrekt?
#1
Antwort vom 13. Oktober 2025 | 23:46
Von
Status: Junior-Partner (5903 Beiträge, 2602x hilfreich)
Wie du schon erkannt hast: niemand muss mit dir einen Vertrag schließen.
Ob die Werbung Irreführend ist, müssen dann andere entscheiden. Das du daraus einen Anspruch auf Vertragsabschluss ableiten kannst, halte ich für so gut wie ausgeschlossen.
Und jetzt?
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