Hallo liebe Ratsuchende und -gebende,
wie im Betreff beschrieben...
In einer Angelegenheit die einer Verjährung unterliegt, ist es fristwahrend die dafür nötige Klage am letzten Tag der Frist in den Fristbriefkasten einzuwerfen?
Ich müsste dies heute machen.
Der Punkt hier spezifisch entgegen vieler anderer Fristangelegenheite, dass man ja die nötigen Gerichtsgebühren für eine Klage auf diesem Wege noch nicht bezahlt hat.
Ist das relevant bezgl. der Frist?
Ist die Frist gewahrt und man bekommt anschließend vom Gericht Bescheid zur Zahlung der Gebühren?
Wenn dies so nicht möglich ist, was kann man sonst tun?
Mit Dank im Voraus und vielen Grüßen
-- Editiert von Rolfo123123 am 31.12.2021 16:04
Ist durch Einreichen von Klage in Fristbriefkasten ab dem Tag die Frist gewahrt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Falls es noch hilft:
https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/zustellung-demnaechst-und-der-gerichtskostenvorschuss-3107641
Die Verjährung wird gehemmt. Wenn man dann binnen sechs Monaten den Gerichtskostenvorschuss nicht einzahlt, greift sie wieder.
wirdwerden
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Hallo zusammen und vielen Dank für die Antworten.
ich hab die Klage am 31.12. abends in den Briefkasten eingeworfen. Dann ist dadurch die Verjährung also schon mal gehemmt.
Ab jetzt habe ich es aus verschiedenen Gründen eher nicht eilig mit der Klage.
Was gilt denn nun?
Wenn ich die Beschreibung unter dem Link richtig verstehe, kann nun nun bis zu 3 Wochen die Zahlungsaufforderung durch das Gericht abwarten und muss dann innerhalb von 2 Wochen den Gerichtskostenvorschuss einzahlen?
- Was, wenn es innerhalb von 3 Wochen keine Zahlungsaufforderung durch das Gericht gibt?
- Bis wann muss ich spätestens aktiv die Zahlung anstoßen.
Was hat es damit auf sich: Ich kann mir jetzt bis zu 6 Monate Zeit lassen um den Gerichtskostenvorschuss einzuzahlen?
Mit Bitte noch mal um Aufklärung und vielen Grüßen
Erst einmal musst Du den Briefumschlag in den richtigen Briefkasten werfen, nämlich in den Fristenbriekasten. Es gibt an größeren durchaus mehrere Briefkästen, ich hoffe, dass Du den richtigen erwischt hast.
So, weiter gehts. Fangen wir am Ende an, nach sechs Monaten ist die Hemmung ausgelaufen. Dann greift die Verjährung wieder. Du kannst jetzt also in Ruhe abwarten, bis eine Rechnung des Gerichts kommt. Und dann eben zahlen, dann wird dem Verfahren Fortgang gegeben, sonst eben nicht.
wirdwerden
Vielen Dank für die Antwort.
Ja, hab sehr drauf geachtet diesen Fristbriefkasten zu erwischen.
Sorry, dass ich um gaaanz sicher zu gehen noch eine Nachfrage hab...
So, weiter gehts. Fangen wir am Ende an, nach sechs Monaten ist die Hemmung ausgelaufen. Dann greift die Verjährung wieder.
Ok, das ist mir so jetzt klar.
Du kannst jetzt also in Ruhe abwarten, bis eine Rechnung des Gerichts kommt.
Ok, ist mir so jetzt auch klar.
Und dann eben zahlen, dann wird dem Verfahren Fortgang gegeben, sonst eben nicht.
Wenn die Rechnung vom Gericht kommt, habe ich dann bis 6 Monate nach dem 31.12.2021 Zeit zum zahlen oder MUSS ich dann innerhalb von 2 Wochen oder bis wann spätestens zahlen, um die Frist nicht ablaufen zu lassen und dem Verfahren Fortgang geben zu lassen?
Bitte noch mal um Aufklärung.
Viele Grüße
ZitatDu kannst jetzt also in Ruhe abwarten, bis eine Rechnung des Gerichts kommt. :
Den Optimismus teiel ich nicht.
Wenn nach 3 Wochen keine Rechnung da ist und man auch noch kein Geschäfts- / Aktenzeichen erhalten hat, würde ich mal nachforschen.
Zitathabe ich dann bis 6 Monate nach dem 31.12.2021 Zeit zum zahlen oder MUSS ich dann innerhalb von 2 Wochen oder bis wann spätestens zahlen, :
Die Zahlungsfrist sollte sich durch lesen der Rechnung erschließen.
In der Regel beträgt das Zahlungsziel 14 Tage bis 4 Wochen nach Zustellung der Rechnung.
Vielen Dank für die Antwort,
ok, dann weiß ich soweit Bescheid.
Werde dann mal rechtzeitig beim Gericht nachhaken.
Viele Grüße
Und jetzt?
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