Ist mein Rechtsanwalt unseriös?

8. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Emmersonfitipaldi
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 7x hilfreich)
Ist mein Rechtsanwalt unseriös?

Guten Tag in die Runde.
Ich habe eine grundsätzliche Frage in die Runde:
Hintergrund.
Ich habe mir 2019 einen Einachser mit Bürste gekauft, um den Winterdienst zu bewerkstelligen. Leider habe ich das Gerät nicht zum Laufen bekommen. Der Verkäufer verwies mich an den Hersteller. Der Hersteller holte das Gerät zu Reparatur ab und schickte es als fehlerlos zurück und berechnete 100€ für Transport und Prüfung. Der Verkäufer hat mir den Kaufpreis erstattet und das Gerät abgeholt.
Ich weigerte mich, die Prüfung zu zahlen und nach der 3. Mahnung ging ich mit meiner Rechtsschutzversicherung zum Anwalt. Nach einem Schreiben gab die Gegenseite nach und verzichtete auf das Geld.
Nun bekomme ich von meinem Rechtsanwalt die Mitteilung, dass meine Rechtsschutzversicherung gezahlt hat.
Und da liegt der Hase im Pfeffer.
Wieso rechnet der Rechtsanwalt mit meiner Rechtsschutzversicherung ab und nicht mit der Gegenseite.
Hätte ich jetzt nicht diese Versicherung, hätte ich das zahlen müssen. Dann wäre es egal, ob ich die 100€ an den Gerätehersteller zahle oder an den Rechtsanwalt.
Zumal mir der Rechtsanwalt anfangs erzählte, dass die Versicherung mich bei 2 bis 3 solchen Fällen kündigt, eine Belastung der Versicherung kontraproduktive wäre. Brauche ich also keinen Rechtsanwalt und keine Versicherung, weil ich so oder so i.. d.. A... gekniffen bin.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Emmersonfitipaldi):
Wieso rechnet der Rechtsanwalt mit meiner Rechtsschutzversicherung ab

Wohl weil man ihm diese als Zahlungsverpflichteten genannt hatte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Wobei die Frage ist, ob die Gegenseite den Rechtsanwalt überhaupt hätte bezahlen müssen. Außergerichtlich sind an die Erstattung der Kosten durch die Gegenseite doch recht strenge Maßstäbe gesetzt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Sehe ich auch so.
Die Gegenseite war nicht Auftraggeber des Anwalts.
Und eine Pflicht der Gegenseite, die Anwaltskosten zu übernehmen bestand wohl (noch) nicht.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass man sich in Kauf-Angelegeheiten ohne anwaltliche Hilfe selbst verteidigen kann, so lange die Sache noch nicht bei Gericht ist. D.h. wenn man einen Anwalt beauftragt, bevor(!) der Streit bei Gericht angekommen ist, bleibt man im Regelfall auf den Kosten sitzen (bzw. die eigene Rechtschutzversicherung zahlt).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
D.h. wenn man einen Anwalt beauftragt, bevor(!) der Streit bei Gericht angekommen ist, bleibt man im Regelfall auf den Kosten sitzen

Oder bevor der Gegner rechtskräftig in Verzug ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen