Hallo, weiß jemand genaueres über folgendes Problem:
Ich habe vor ein paar Wochen einen Anwalt per Beratungsschein aufgesucht, der überhaupt nichts in der Sache bisher gemacht hat. Weder beantwortet er eine Email , noch ruft er zurück. Die Anwaltsgehilfinnen lassen sich nur meine Telefonnummer geben und sagen, er würde zurück rufen, aber auch da passiert rein gar nichts.
Ich fühle mich verlassen und total unglücklich mit diesem Anwalt. Das Problem ist, ich kann keinen anderen Anwalt mehr in dieser Sache aufsuchen, weil man nur für einen Anwalt einen Beratungsschein bekommt. Das ist doch richtig, oder? Oder gibt es eine Lösung?
Vor diesem Anwalt war ich bereits einem anderen Anwalt, aber der hat die Sache abgelehnt, weil er befürchtete, er würde auf den Fahrtkosten zum entfernten Gericht sitzen bleiben, falls die Sache vors Gericht muss, da ich nur geringes Einkommen am Existenzminimum habe. Wenigstens war der so fair und hat mir den Beratungsschein wieder mitgegeben.
Ist mit Beratungshilfe /Beratungsschein Anwaltswechsel möglich?
13. November 2017
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Frage vom 13. November 2017 | 18:26
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist mit Beratungshilfe /Beratungsschein Anwaltswechsel möglich?
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#1
Antwort vom 13. November 2017 | 20:55
Von
Status: Schlichter (7427 Beiträge, 3069x hilfreich)
Der Beratungsschein gilt für eine einmalige Beratung, das war's. Danach muss er weder anrufen noch rückrufen oder sonstwie aktiv werden.
Wenn Sie sich haben beraten lassen, dann müssten Sie ja einen Überblick über Ihre Fragestellung bekommen haben. Danach gibt's dann nur, wenn es zum Verfahren kommt, Prozesskostenhilfe. Bei entsprechender Erfolgsaussicht.
-- Editiert von fb367463-2 am 13.11.2017 20:56
#2
Antwort vom 14. November 2017 | 18:29
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke, habe weitere Fragen hierzu, muss sie aber dann gesondert stellen, da es ein neues Thema ist
-- Editiert von Rudi1958 am 14.11.2017 18:32
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