Jagdpächter stellte Bescheinigung 587 Tage zu spät aus, daraus entstand ca. 50.000 Euro Schaden.

26. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Herr Boehringer
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Jagdpächter stellte Bescheinigung 587 Tage zu spät aus, daraus entstand ca. 50.000 Euro Schaden.

Guten Tag,

vor 591 Tagen hatte ich einen Wildunfall. Dieser wurde von der Polizei jedoch aus Kommunikativen gründen leider nicht als Wildunfall aufgenommen. Meine Kaskoversicherung wollte den Schaden dennoch umgehend zu 100% regulieren, sofern ich Ihnen einen Nachweis über ein erhöhtes Wildaufkommen vorlege.

Sofort wurde ich tätig und nahm den Hörer in die Hand und lange rede kurzer Sinn, der Jagdpächter wollte mir die Bescheinigung nicht ausstellen und sagte ,,Hören Sie auf mich zu Nerven" und legte auf. Ich war zu jeder Zeit ruhig, höflich und nett.

Ich teilte diesen Vorfall meiner Versicherung mit und sie sagten mir, ich solle anwaltlich gegen den Jagdpächter vorgehen.

Nun, zwei Anwälte und 591 Tage nach dem Unfall später, stehe ich mit der Bescheinigung die ich vor vier Tagen bekommen habe und ca. 55.000,00 Euro Schulden und einer (fortlaufenden) PTBS da. Und ich weiß nicht so ganz was ich machen soll.
Ich hoffe, dass ich kommende Woche mit meiner Versicherung reden kann damit ich die Kosten des Kaputten Autos bezahlt bekomme. (Also den ursprünglichen Schaden in höhe von ca. 4.000 Euro.)

Aber die anderen über 50.000 Euro die mir fehlen, weiß ich nicht wie ich das machen soll und kann.

Ich habe meinen Unbefristeten Festvertrag verloren, etliche Vollstreckungsverfahren am laufen, einen Haftbefehl wo drinnen steht dass ich für 22 Tage in Erzwingungshaft soll, usw..

Mein jetziger Anwalt hat aber erst in 34 Tagen zeit für ein Telefonat.

Ich weiß nicht was ich machen soll.

Mit Freundlichen Grüßen


(Tut mir leid falls das hier nicht rein passt, wenn das so wäre bitte löschen)

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24 Antworten
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#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von Herr Boehringer):
Ich hoffe, dass ich kommende Woche mit meiner Versicherung reden kann damit ich die Kosten des Kaputten Autos bezahlt bekomme.


Das solltest du den Anwalt machen lassen.

Ansonsten ist mir völlig unklar, was dein Job und die 55000 EUR Schulden jetzt mit der Bescheinigung und dem Jagdpächter zu tun haben.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Herr Boehringer
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Ansonsten ist mir völlig unklar, was dein Job und die 55000 EUR Schulden jetzt mit der Bescheinigung und dem Jagdpächter zu tun haben.


Ich habe aufgrund der nicht erhaltenen Schadensregulierung meinen Job verloren. Und die Schadensregulierung habe ich nur nicht bekommen weil der Jagdpächter die Bescheinigung nicht ausstellte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Niemand verliert seinen Job, weil die Versicherung den Schaden nicht direkt reguliert.
Da fehlen also noch ein paar Zwischenschritte.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Herr Boehringer
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Da fehlen also noch ein paar Zwischenschritte.


Ja. Der Zwischenschritt war, dass ich aufgrund des fehlenden PKWs nicht mehr zur Arbeit kommen konnte.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119537 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von Herr Boehringer):
Jagdpächter stellte Bescheinigung 587 Tage zu spät aus, daraus entstand ca. 50.000 Euro Schaden.

Ich fürchte, dass auch ein Spitzenanwalt das nicht gerichtsfest verargumentiert bekommt.



Zitat (von Herr Boehringer):
der Jagdpächter wollte mir die Bescheinigung nicht ausstellen

Gab es dazu eine Gesetzliche Pflicht des Jagdpächters?



Zitat (von Herr Boehringer):
Dieser wurde von der Polizei jedoch aus Kommunikativen gründen leider nicht als Wildunfall aufgenommen.

Kommunikative Probleme sind das Problem der Kommunizierenden
Im übrigen lassen sich Kommunikative Probleme in aller Regel korrigieren.



Zitat (von Herr Boehringer):
sofern ich Ihnen einen Nachweis über ein erhöhtes Wildaufkommen vorlege.

Und die Rechtsgrundlage dafür wäre was genau?
Welche Sinn soll eine solche Bescheinigung haben? Wenn es ein Wildunfall war, dann wird es auch mit nicht erhöhtem Wildaufkommen ein Wildunfall bleiben.

Ich habe das Gefühl, dass man da auf eine der üblichen Abwehrmaschen der Versicherung aufgelaufen ist.



Zitat (von Herr Boehringer):
Der Zwischenschritt war, dass ich aufgrund des fehlenden PKWs nicht mehr zur Arbeit kommen konnte.

Sich nicht um Ersatzbeförderung zu kümmern, ist dann schlicht "selber schuld" und mindert den Schadenersatzanspruch um bis zu 100% (§ 254 BGB - Mitverschulden) - falls es denn überhaupt jemals einen Schadenersatzanspruch gab.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Herr Boehringer
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich fürchte, dass auch ein Spitzenanwalt das nicht gerichtsfest verargumentiert bekommt.


Wieso befürchten Sie das?

-

Der Jagdpächter arbeitet mit der Polizei zusammen und in sein Aufgabengebiet fallen unter anderem das ausstellen solcher Bescheinigungen auf nachfrage der Polizei und oder Burger. (Dafür wird er ja von der Polizei bezahlt, hinzu kommt, dass ich Ihm nach seiner Zahlungsaufforderung in höhe von 50 Euro auch direkt 50 Euro überwiesen habe.)

-

Bezüglich dem Kommunikativen Problem

Es geht hierbei um ein Polizeiliches Unfallaufnahme-Protokoll was im Nachhinein nicht verändert werden kann bzw. darf.

-

Bezüglich der Versicherungsmasche

Das habe ich diese Woche schon einmal von einem anderen Anwalt bzw. Berater gehört....

Aber auf folgende Frage bekam ich noch keine Antwort

(Das ist das schreiben von meiner Versicherung damals)

"Sie erhalten wichtige Informationen zu Ihrem Versicherungsschutz

Ein Zusammenstoß mit Haarwild erfolgte in Ihrem Fall nicht. Ein ersatzpflichtiger Wildschaden nach A.2.2.4
der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) liegt daher nicht vor. Zwar hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil entschieden, dass Versicherungsschutz auch dann besteht, wenn ein Zusammenstoß mit größerem Haarwild unmittelbar bevorsteht und der Unfall nur durch Bremsen und Ausweichen vermieden werden kann, diesen Sachverhalt muss der
Versicherungsnehmer allerdings konkret nachweisen.
Diese Nachweise konnten hier nicht erbracht werden. Zeugen sind nicht vorhanden und auch im Polizeiprotokoll ist nicht erwähnt, dass sich Tiere bzw. Rehe an der Fahrbahn befunden haben.
Eine Regulierung über die Teilkaskoversicherung ist daher nicht möglich.
Freundliche Grüße"

Frage: Stimmt es wenn ich sage, das mir eine Schadensregulierung zugegangen wäre, wenn ich diese Bescheinigung des Jagdpächters eingereicht hätte? Bzw. Bekomme ich mein Geld wenn ich die Bescheinigung einreiche?

Das war so für mich eine nachvollziehbare Rechtsgrundlage. Also soweit ich als Branchenfremder beurteilen kann versteht sich natürlich.


Bezüglich der Ersatzbeförderung

Schlicht und ergreifend, es gab keine Möglichkeit mehr verlässlich und kontinuierlich zu meinem Arbeitgeber zu gelangen. Es fehlten die Möglichkeiten aber am ehesten hat es am Geld gelegen.


Gilt beim Verhalten des Jagdpächters evtl. (§823 BGB Schadensersatzpflicht) ?



Und danke für die Kommentare zu dem Thema, egal ob Hilfreicher Tipp, eine persönliche Meinung oder Konstruktive Kritik. Da ich leider nur zu selten und zu kurz mit meinem Anwalt kommunizieren kann und ich sonst mit keinem in Kontakt stehe der sich dieses Thema anhören möchte, ist das sehr hilfreich für mich.

Was ich auch schon hörte, dass einige sagten, dass ich keine Chance und keine Erfolgsaussichten hätte bei dem Fall. Aber dieser Fall bzw. die gesamte Situation ist schreiende Ungerechtigkeit und ich werde wohl nie damit Abschließen können sofern ich da keinen Erfolg verzeichne.

Tut mir leid falls das für Ihr empfinden zu weit ausgeholt war aber das wollte ich so umfangreich und direkt schreiben.









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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119537 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von Herr Boehringer):
Tut mir leid falls das für Ihr empfinden zu weit ausgeholt war aber das wollte ich so umfangreich und direkt schreiben.

Nö, besser als wenn man tausendmal nachfragen muss ...

Wobei ich mich aktuell mal auf die meiner Meinung nach wichtigsten Punkte konzentriere. Und wir und dann langsam weiter vorarbeiten.



Zitat (von Herr Boehringer):
Wieso befürchten Sie das?

Bedauerlicherweise wegen der Erfahrung, das zu viele Fehler im Laufe der Zeit gemacht wurden die unter "selber schuld" fallen werden.



Zitat (von Herr Boehringer):
Was ich auch schon hörte, dass einige sagten, dass ich keine Chance und keine Erfolgsaussichten hätte bei dem Fall.

Nun, das wird nicht wirklich einfach werden. Aber eine seröse Einschätzung der Erfolgsaussichten kann man mit bisherigem Sachverhalt nicht vornehmen.



Zitat (von Herr Boehringer):
Es geht hierbei um ein Polizeiliches Unfallaufnahme-Protokoll was im Nachhinein nicht verändert werden kann bzw. darf.

Richtig, aber es darf ergänzt werden.



Zitat (von Herr Boehringer):
Stimmt es wenn ich sage, das mir eine Schadensregulierung zugegangen wäre, wenn ich diese Bescheinigung des Jagdpächters eingereicht hätte? Bzw. Bekomme ich mein Geld wenn ich die Bescheinigung einreiche?

Nein, denn das ist dem Schreiben nicht zu entnehmen. Da hätte es schon eine entsprechend verbindliche Zusicherung der Versicherung geben müssen.



Zitat (von Herr Boehringer):
Ein Zusammenstoß mit Haarwild erfolgte in Ihrem Fall nicht.

Es gab also gar keinen Wildunfall ... dann ist auch klar, das das nicht im Protokoll steht.
Das erklärt auch, weshalb die Versicherung die übliche Abwehrhaltung einnimmt und erst mal Beweise fordert.



Zitat (von Herr Boehringer):
Schlicht und ergreifend, es gab keine Möglichkeit mehr verlässlich und kontinuierlich zu meinem Arbeitgeber zu gelangen. Es fehlten die Möglichkeiten aber am ehesten hat es am Geld gelegen.

Da hat man gleich mehrere Probleme.
- Für ein "Backup" zu sorgen, ist Aufgabe des AN - hat er keines wären wir wieder im Bereich des § 254 BGB.
- Die Unmöglichkeit ein "Backup" zu haben, das würde man dann substantiiert darlegen müssen, insbesondere welche Möglichkeiten man ausgeschöpft hat.
. Man würde wohl auch erklären müssen, weshalb man keine Alternativen wie Fahrgemeinschaft, Mitfahrgelegenheit, HomeOffice oder schneller Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber gewählt hat.



Zitat (von Herr Boehringer):
einen Haftbefehl wo drinnen steht dass ich für 22 Tage in Erzwingungshaft soll

Gerade gesehen das ich das eben nicht kommentiert habe...

Die Haft soll wofür genau sein?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Herr Boehringer
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Richtig, aber es darf ergänzt werden.


Auf mehrfacher nachfrage bei der Polizei ob ich etwas ergänzen könnte / dürfte, hieß es ganz klar, Nein.
Damit war dieser Punkt auch schon abgehackt für mich.

(Ein Wildunfall ist auch dann ein Wildunfall, wenn ein Zusammenstoß mit größerem Haarwild unmittelbar bevorsteht und der Unfall nur durch Bremsen und Ausweichen vermieden werden kann und dadurch der PKW Schaden erleidet.)


Bezüglich der Zusicherung

Mein Ansprechpartner von der Versicherung hat mir versichert, dass wenn ich die Bescheinigung besorge, das ganze komplett reibungslos und zufriedenstellend über die Bühne geht. Sein Wort ist bindend und es gibt Zeugen aber diese Aussage könnte ich mir sicherlich problemlos auch schriftlich geben lassen falls das evtl. mal notwendig wäre..


Bezüglich dem Transport-Backup Das ist ein guter Punkt

Es gab und gibt keine Einzige Möglichkeit. Falls Ihnen noch etwas einfällt, bitte nur zu

3 Schichtbetrieb
70 km hin und zurück
Ich lebe in einem abgelegenen Dorf
und ohne Geld oder Kontakte die in frage kämen

Ich habe noch in der nacht des Unfalls nach Autos geguckt die ich mir hätte holen können um Mobil zu sein.

Zu der Zeit war ich Hypermotiviert und Energiegeladen und habe mich wirklich gefreut mein Leben leben zu können.
Das Problem war nur zu der Zeit, dass das Geld was ich hatte nicht für ein Auto gereicht hätte, das den kommenden Monat Problemlos überstanden hätte. Weil da kommen ja noch Kennzeichen evtl. TüV und An/ummeldung, Plaketten, Kfz-Steuer und ein Tank hinzu.

Das verunfallte Auto um was es sich hier handelt, habe ich mir quasi als ein Backup gekauft, weil mein erstes Auto nicht mehr Fahrtüchtig war und ich ja trotzdem meiner Pflicht nachkommen musste/ wollte auf die Arbeit zu gelangen. Das "Backup" für das Backup was ich dann nur noch übrig hatte waren diese paar hundert Euro und die Kaskoversicherung.
Das Backup mit der Kaskoversicherung hätte ja sogar wunderbar funktioniert, wenn ich direkt die Bescheinigung bekommen hätte.
Dann hätte mein Urlaub und Arbeitsstunden ausgereicht um die kurze Phase zu überbrücken und alles wäre traumhaft.


Bezüglich dem Haftbefehl

Ich wurde im April 2021 Geblitzt und ca. kurze zeit später nach dem Unfall (Ich hatte noch Einspruch eingelegt) wurde mir die Rechnung geschickt in höhe von 440 Euro. Diese kann ich ja ganz offensichtlich nicht bezahlen und meine Emails ab dem 15.05 an das zuständige Amtsgericht bleiben unbeantwortet. Das schreiben kam am 15.05..

Dort steht drinnen; Die Volstreckungsbehörde hat beantragt, Erzwingungshaft gegen Sie anzuordnen...
....Sie erhalten hiermit Gelegenheit, sich innerhalb von 2 Wochen nach Zugang dieses Schreibens hierzu zu äußern....
...Das Gericht beabsichtigt 22 Tage Erzwingungshaft festzusetzen...

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13982x hilfreich)

Grob gerechnet hast Du Deine Ordnungswidrigkeit etwa 170 Tage vor dem Unfall begangen. Es ist davon auszugehen, dass insoweit der Bescheid zum Unfallzeitpunkt längst vorlag, wurde einfach nicht bezahlt. Letztlich ist aber nicht der Unfall das Problem, sondern eine doch sehr "störanfällige" Lebensplanung. Letztlich muss doch jeder Arbeitnehmer einen Plan B dafür haben, wie er im Fall einer Störung des normalen Transports zum Arbeitsplatz managed. Und so ein Unfall, wie er hier beschrieben wurde, ist nun mal ein normales Lebensrisiko. Ich kann mir auch nur schwer vorstellen, dass niemand, wirklich niemand aus dem Dorf regelmäßig in den nächst größeren Ort fährt, von wo aus man mit Öffis dann zum Arbeitsplatz kommt. Und für diese Entfernung tut es dann auch ein einfacher preiswerter Roller. Außerdem - bei dem heutigen Benzinpreis dürfte Arbeitslosengeld sich kaum vom Netto-Lohn unterscheiden, der bei täglich 140 km ja aufzubringen ist.

Worauf ich hinaus will: Du kannst für Deine Lebensorganisation nicht wen auch immer verantwortlich machen. Es fehlt da bei vielen Punkten einfach an der Kausalität. Das Knöllchen hätte man längst mit Raten bezahlen können, den Arbeitsweg hätte man wie auch immer organisieren können, und wenn man einen eigenen PKW hat, dann sollte man immer in der Lage sein, diesen auch inkl. Reparaturen unterhalten zu können. Verzettle Dich nicht zu sehr, sonst kommt zu dem Schuldenberg noch ein weiterer erheblicher Posten dazu - nämlich Kosten für Rechtsanwalt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119537 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von Herr Boehringer):
Das "Backup" für das Backup was ich dann nur noch übrig hatte waren diese paar hundert Euro und die Kaskoversicherung.

Ok, das ist dann ein Detail mit dem ich nicht gerechnet habe, es war also das Backup, was zerstört wurde ...


Zitat (von Herr Boehringer):
Sie erhalten hiermit Gelegenheit, sich innerhalb von 2 Wochen nach Zugang dieses Schreibens hierzu zu äußern....

Dann sollte man das mal ganz schnell machen, die 14 Tage sind ja noch nicht um.
Schriftlich substantiiert darlegen, das man zahlungswillig aber nicht leistungsfähig ist, dann lässt sich die Erzwingungshaft noch abwenden.

Bevor so eine Erzwingungshaft kommt, passiert einiges an Kommunikation. Da hat man nicht drauf reagiert?




-- Editiert von User am 27. Mai 2023 14:24

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Herr Boehringer
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann sollte man das mal ganz schnell machen, die 14 Tage sind ja noch nicht um.
Schriftlich substantiiert darlegen, das man zahlungswillig aber nicht leistungsfähig ist, dann lässt sich die Erzwingungshaft noch abwenden.


Das Habe ich Bereits nach Zugang des ersten Schreibens getan und das letzte mal am 15.05 per email worauf ich aber noch keine Antwort bekommen habe.

Ich habe in der Vergangenheit viel und häufig mit dem damit beauftragten OGV geschrieben und es scheint mir auch so, dass meine bitte ernst genommen wurde bezüglich der Aufschiebung von der Rechnung.

Ich kann mich dran erinnern letztes Jahr zu ihm gesagt zu haben, dass ich voraussichtlich Mitte kommenden Jahres alles in einem bezahlen kann weil ich davon ausging, über die Finanziellen Möglichkeiten bis dahin wieder zu verfügen. Und das würde ja jetzt rein theoretisch von der Zeit her passen.
Über die bisherige Kommunikation können also beide Seiten nicht meckern. Nur ab dem 15.05 bekam ich wie gesagt keine Rückmeldung von dem Amtsgericht.

Ich werde aufgrund des fehlenden Feedbacks wohl am Dienstag versuchen müssen diese Angelegenheit telefonisch alleine zu lösen.

-- Editiert von User am 27. Mai 2023 15:05

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#12
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Zitat (von Herr Boehringer):
Ich wurde im April 2021 Geblitzt und ca. kurze zeit später nach dem Unfall (Ich hatte noch Einspruch eingelegt) wurde mir die Rechnung geschickt in höhe von 440 Euro


Das hört sich nach einem Bereich an, der auch ein zeitlich begrenztes Fahrverbot nach sich zieht. Wie hätte man denn ohne "Wildunfall" diese Zeit überbrückt? Oder anders gesagt, ist tatsächlich ein finanzieller Schaden entstanden, wenn man durch ein Fahrverbot den Job ja wohl auch verloren hätte.

Zitat (von Herr Boehringer):
Das Habe ich Bereits nach Zugang des ersten Schreibens getan und das letzte mal am 15.05 per email worauf ich aber noch keine Antwort bekommen habe.


bei uns weisen die Bußgeldstellen eplizit darauf hin, dass Einsprüche und andere Kommunikation nur schritlich erfolgten kann und nicht per email. Vielleicht ist das ja auch anderswo so und von daher deine emails gar nicht beachtet worden.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Herr Boehringer
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Oder anders gesagt, ist tatsächlich ein finanzieller Schaden entstanden, wenn man durch ein Fahrverbot den Job ja wohl auch verloren hätte.


Ein Fahrverbot hätte ich nicht antreten müssen, weil mein Führerschein notwendig ist um meine Existenz abzusichern und ein Fahrverbot gibt es in der Regel auch nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt. Und bei meinem verstoß war ich auch nicht mehr als 70 kmh zu schnell.
Ich hätte meinen Job deswegen also nicht verloren und außerdem hätte ich ja dann immer noch ein neues Auto gehabt das ich hätte zu Geld machen können um einen anderen Transport zu finanzieren.



Bezüglich der Kommunikation. Das ist ein guter Hinweis

Hier ist aber alles Digital und über die angegebene email Adresse auch zu erreichen. Es ginge sogar auch telefonisch aber das würde ich nur sehr ungerne machen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(932 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Herr Boehringer):
Ein Fahrverbot hätte ich nicht antreten müssen, weil mein Führerschein notwendig ist um meine Existenz abzusichern und ein Fahrverbot gibt es in der Regel auch nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt. Und bei meinem verstoß war ich auch nicht mehr als 70 kmh zu schnell.


Wo auch immer man diese Info her hat, sie ist völlig falsch. Innerorts gibts ab 31 km/h drüber und ausserorts ab 41 km/h drüber sofort ein einmonatiges Fahrverbot. Wenn man eine absolut weisse Weste hat was Verkehrssünden angeht kann man mit etwas Glück bei einer Verdopplung des Bußgeldes auf das Fahrverbot verzichtet werden. Genau ein mal.

Ergo Führerschein weg für einen Monat.

Zitat (von Herr Boehringer):
Hier ist aber alles Digital und über die angegebene email Adresse auch zu erreichen. Es ginge sogar auch telefonisch aber das würde ich nur sehr ungerne machen.


Auch wenn bei einem Widerspruch die Textform reicht - sprich eine E-Mail grundsätzlich zulässig wäre - sollte man auf die klassische Methode - das Einwurfeinschreiben zurückgreifen. Das macht die ganze Sache erheblich besser beweisbar. Eine E-Mail ist im Streitfall einfach nicht angekommen und man müsste beweisen, dass sie es ist.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7125 Beiträge, 1492x hilfreich)

Ein Gutachter hätte einen Wildschaden sicherlich feststellen können. Frage mich, warum hier auf dem Jagdpächter rumgeritten wird.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ein Gutachter hätte einen Wildschaden sicherlich feststellen können. Frage mich, warum hier auf dem Jagdpächter rumgeritten wird.


Laut der Aussage des TS gab es ja keinen Zusammenstoss, sondern es kam zu einem Unfall, weil er dem Wild ausweichen wollte.
Der Jagdpächter sollte ein Schreiben ausstellen, das erhöhtes Wildaufkommen bescheinigt (was auch immer das sein soll)
Ich lebe in einer Gegend, wo es schon mal Rehe im Garten oder Wild*******e auf dem Sportplatz gibt. Mir ist das noch nie untergekommen, dass irgendein Jäger erhöhtes Wildaufkommen bescheinigt hätte. Hier weiss man einfach, dass man zu bestimmten Jahreszeiten auf diversen Strassen/Gegenden einfach langsamer und sorgsamer fahren muss (und das auch ohne ständige Hinweisschilder). Allerdings wurden an besonders frequentierten Strqaßen gerade Schilder aufestellt, die ab eine bestimmen Geschwindigkeit zu blinken anfangen und auf Wild hinweisen

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Herr Boehringer
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Innerorts gibts ab 31 km/h drüber und ausserorts ab 41 km/h drüber sofort ein einmonatiges Fahrverbot.


Das stimmt nicht.
Aus meinem engeren Umfeld weiß ich, dass auch ein zweimonatiges Fahrverbot nicht zwingend angetreten werden muss und die Geldstrafe auch nicht automatisch verdoppelt werden muss. Je nach Einzelfall natürlich.
Ich hätte das zwei monatige Fahrverbot nicht antreten müssen weil ein sogenannter Härtefall vorlag. Durch meine wirtschaftlichen Verhältnisse hätte ich auch nicht das Doppelte zahlen müssen sondern nur etwa. 100Euro mehr. Vermutlich weil ich unter anderem eine ganz weiße Weste habe.

Aber das "vermeintliche" Fahrverbot ist ja sowieso egal. Weil dann hätte ich ja wie gesagt ein Auto gehabt das ich noch zu Geld hätte machen können.
Ich hoffe das ist verständlich.


Bezüglich der Nachweispflicht über das eingehen meiner Email

Ich bin mir sicher dass das Amtsgericht sozusagen verpflichtet ist, sein email Postfach genauso sorgsam zu überprüfen wie ihren Briefkasten. Gerade weil die Email variante vor der Schriftlichen variante von dem Amtsgericht selbst empfohlen wird.

Aber das ist auch eher Nebensache weil ich die Lesebestätigung aktiviert habe und sehen kann, dass die Email bereits gesichtet wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Herr Boehringer
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Hier weiss man einfach, dass man zu bestimmten Jahreszeiten auf diversen Strassen/Gegenden einfach langsamer und sorgsamer fahren muss (und das auch ohne ständige Hinweisschilder)


Das weiß man hier auch.
Ich war mit knapp ca. 60 Km/h unterwegs. Ich habe eine Gefahrenbremsung gemacht und dabei brach das Heck des Kombis aus und ich rutsche sehr unspektakulär von der Fahrbahn in eine aufsteigende Böschung. Es sah nicht so schlimm aus aber dennoch war es ein Totalschaden.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Herr Boehringer
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Gibt es weitere Ideen oder Anliegen?
Ich kam jetzt auf den Entschluss, mich mit der Verbraucherzentrale in Verbindung zu setzen und ggf. von dort Hilfe zu bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2404 Beiträge, 714x hilfreich)

Zitat (von Herr Boehringer):
Gibt es weitere Ideen oder Anliegen?
Ich kam jetzt auf den Entschluss, mich mit der Verbraucherzentrale in Verbindung zu setzen und ggf. von dort Hilfe zu bekommen.

Und was sollen die machen? Von deinen komischen Vorstellungen lässt du dich ja doch nicht abbringen. Und deine nicht vorhandene Planung und Organisation deines Lebens werden die auch nicht übernehmen.

Zitat (von Herr Boehringer):
Das stimmt nicht.
Aus meinem engeren Umfeld weiß ich, dass auch ein zweimonatiges Fahrverbot nicht zwingend angetreten werden muss und die Geldstrafe auch nicht automatisch verdoppelt werden muss. Je nach Einzelfall natürlich.
Ich hätte das zwei monatige Fahrverbot nicht antreten müssen weil ein sogenannter Härtefall vorlag. Durch meine wirtschaftlichen Verhältnisse hätte ich auch nicht das Doppelte zahlen müssen sondern nur etwa. 100Euro mehr. Vermutlich weil ich unter anderem eine ganz weiße Weste habe.

Das ist das beste Beispiel für Quatsch.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Herr Boehringer
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Und was sollen die machen? Von deinen komischen Vorstellungen lässt du dich ja doch nicht abbringen. Und deine nicht vorhandene Planung und Organisation deines Lebens werden die auch nicht übernehmen.


Zitat:
Das ist das beste Beispiel für Quatsch.


I
Eine bitte an alle die unter meinem Beitrag kommentieren möchten: Bitte unterlasst inhaltslose Kommentare wie wie zum Beispiel den Kommentar der hier zitiert wird.
Das bringt keinem was und lässt euch ziemlich Dumm aussehen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119537 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von Herr Boehringer):
Das bringt keinem was

Naja, es könnte einem der es liest, die Erkenntnis bringen, das er eventuell ein totes Pferd reiten will.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Herr Boehringer
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Naja, es könnte einem der es liest, die Erkenntnis bringen, das er eventuell ein totes Pferd reiten will.


Ja das ist ja das was ich meinte, es bringt ja eigentlich keinem etwas zu wissen das der Kommentar nichts bringt ausser zu wissen dass der Kommentar selbst keinem was nützt.
Die Erkenntnis die der Kommentar hervorruft wäre ja auch nicht relevant, wenn es den Kommentar nicht gäbe.
Das macht es halt nicht so Sinnvoll sowas zu kommentieren und macht den Antwortverlauf hier unübersichtlicher.


Aber in der Zwischenzeit sind sogar gleich zwei gute Nachrichten aufgetaucht.
1. Die Abteilung die für die Schadensregulierung bei meiner PKW-Versicherung zuständig ist, hat mir nach erhalt der besagten Bescheinigung endlich versichert, den Betrag bis zum 15.06.2023 auszuzahlen.
2. Ich habe Kontakt zu einem guten Anwalt herstellen können, der sich meinen Fall genauer angucken möchte.

Ich werde dem "guten" Anwalt heute meine Unterlagen zuschicken sodass wir morgen gemeinsam darüber sprechen können.
Nur glaube ich, dass ich den Schriftverkehr zwischen mir und meinen Anwälten nicht einfach ohne deren Einverständnis weiterleiten darf.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119537 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von Herr Boehringer):
Nur glaube ich, dass ich den Schriftverkehr zwischen mir und meinen Anwälten nicht einfach ohne deren Einverständnis weiterleiten darf.

Ja, das mögen die nicht wirklich. Muss auch nicht sein.

Aber man kann eventuell mal kurze Zitate bringen und auch die Rechtsgrundlagen benennen die der Anwalt da nutzen will.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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