Ein hallo einmal an alle!
Ich habe ein Problem und zwar habe ich -angeblich- ein Abo am 6.9.2011 bei der Firma Libu ZET abgeschlossen. Die schicken viele Briefe und auch eine Zeitung nur, dort wo sie ankommt wohnt meine Mutter und ich schon lange nicht mehr. Im Dezember habe ich öfters versucht dort anzurufen aber es hebt nie jemand ab. Im Jänner habe ich dann eine E-Mail hingeschrieben, dass ich bei denen nie ein Abo abgeschlossen habe (was auch wahr ist, sonst würde ich ja meine eigene Adresse angeben und nicht die meiner Mutter.). Zurück kommt nur, dass ich ein Jahresabo habe und sie wollen Geld.
Im Februar wurde es dann aufregend:
Sie schickten mir (also auf die adresse meiner Mutter) einen Brief mit einer Zahlungsaufforderung (schon fast drohung ich solle zahlen mit dicken fetten Sticker eines Inkasso Büros) und eine Übergabe an ein Inkassobüro.
Da bin ich Fuchsig geworden und mach seit dem, einen Telefonterror dort und siehe da, heute hat jemand abgehoben! Ich habe sie ganz freundlich darum gebeten den Vertrag einzustellen, da ich NIE etwas bei denen abgeschlossen habe. Dann sagte sie "aber am 6.9.2011 war ein Werber einer anderen Firma..."
Als erstes habe ich einmal den Vertag verlangt den ich "unterschrieben" habe.
So, meine Frage(n) nun:
Was kann ich machen? Muss ich bezahlen?
Kann es sein, dass so ein Werber so dreist ist und Post durchwühlt?
Hoffe auf ein paar Antworten. Ich hab diese Firma schon satt.
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Jahresabo abgeschlossen! ...oder doch nicht?
19. März 2012
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Frage vom 19. März 2012 | 12:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Jahresabo abgeschlossen! ...oder doch nicht?
#1
Antwort vom 19. März 2012 | 14:05
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1344x hilfreich)
Hier im Forum wird immer wieder darauf hingewiesen, dass sich telefonisch nichts regeln läßt.
Wenn überhaupt, dann schriftlich per Einschreiben mit Rückschein.
Nun zur Sache selbst.Reagieren Sie auf nichts mehr.
Sollte tatsächlich ein Mahnbescheid zugestellt werden,
Widerspruch einlegen. Dann muß der Gegner seine Forderung begründen, und beweisen.
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