Jahresgebühr Betreuung

27. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
vamp-one
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Jahresgebühr Betreuung

Habe einen Brief vom Gericht bekommen. Die fordern eine saftige Jahresgebühr. Verstehe ich das Richtig das diese Anhand des Vermögens berechnet wird?? Dann bin ich ja als Ehefrau noch doof dabei wenn ich das Geld gewinnbringend anlege ( mir Papiere freigeben lasse) anstatt es uns gut gehen zu lassen??
Das Vermögen wurde ja erst durch meine Arbeit angehäuft und die holen sich fürs nixtun, oder wie das Gericht in Ludwigshafen selbst sagt ( haben keine Ahnung von Geldanlage) noch einen schönen Batzen. Ich sitz stundenlang auf der Bank und such Geldanlagen raus die wenigstens noch was abwerfen damit die Kinder abgesichtert sind.
Wunderbar wie der Deutsche Staat am Unglück anderer mitverdient.
kann man da nix dran ändern, sie tun ja eigenlich nix, die Akte liegt da und gut. Hat jemand eine Lösung für mich. mit dem Geld wäre ne Woche Urlaub mit drei Kids dringewesen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Zitat (von vamp-one):
Hat jemand eine Lösung für mich.


Nein. Eine Betreuung ist kostet nunmal Geld (Gebühren abhängig vom Vermögen des Betreuten).

Man kann nur im voraus verhindern das eine Betreuung überhaupt notwendig wäre, durch entsprechende (Vorsorge-)Vollmachten. Das machen aber immernoch zu wenige. Aber dafür ist es nun wohl zu spät.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120197 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von vamp-one):
kann man da nix dran ändern, sie tun ja eigenlich nix, die Akte liegt da und gut.

Doch sie beaufsichtigen / kontrollieren die Betreuer, das die keinen Unfug anstellen.



Zitat (von vamp-one):
Dann bin ich ja als Ehefrau noch doof dabei wenn ich das Geld gewinnbringend anlege ( mir Papiere freigeben lasse) anstatt es uns gut gehen zu lassen??

Zitat (von vamp-one):
mit dem Geld wäre ne Woche Urlaub mit drei Kids dringewesen.

Mit dem Geld des Betreuten?
Dann könnte sich das mit dem "nixtun" des Gerichte recht schnell ändern und der Kontakt mit dem Gericht intensiver werden.
Also keine wirklich gute Idee.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

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