Juristendeutsch - Tricks und Tipps - Lernen?

5. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Timo Lenz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Juristendeutsch - Tricks und Tipps - Lernen?

Hi zusammen,

irgendwie habe ich bisher noch keinen RA erlebt der in einem Schreiben, in welcher Art auch immer völlig professional schreibt, deshalb mal die Frage:

Ist dieses Juristendeutsch Bestandteil des Jura-Studiums?

Ich habe bei einem RA mal ein kleines Buch gesehen "Texte für Juristen" oder auch die Prozessformularhandbücher vom Beck' Verlag...

Aber mich interessiert trotzdem mal woher die RA an die Texte kommen, ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen das ein RA derartige Texte die so professional sind so aus dem Kopf schütteln kann oder ist das so?

Ich dachte immer das Jura-Studium geht meisstens mehr um solche Dinge wie § usw... aber was ist mit dem Juristendeutsch?

Wenn es dafür Bücher gibt, wo kann man die kaufen?

Ich würde gerne in Briefen auch mal so professional schreiben :o

thx

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Lenz,

in Beantwortung Ihrer Frage möchte ich Ihnen folgende Überlegungen meinerseits mitteilen und bitte Sie höflichst, dieses zur Kenntnis zu nehmen.

Der Rechtswissenschaft ist es immanent, den angehenden Juristen das natürliche Gespür für die einfache, schöne deutsche Sprache zu entreißen und diese durch verschachtelte Satzungetüme zu ersetzen, die sich durch Unmengen an Paragrafen, Nominalisierung, Konditionalsstil und einem Haufen Fremdwörtern auszeichnen, die die Rechtswissenschaft größtenteils selbst erfunden hat, worauf sie im Übrigen sehr stolz ist und dies auch sein kann, wenn nicht sogar könnte.

Glaubhaftmachung: Dieser Schriftsatz

Der im Studium durch unentwegtes Üben eingeimpfte so genannte Subsumtionsstil führt die Juristen in eine intellektuelle Sphäre, die

1. keiner außer ihre eigenen Kollegen versteht und
2. zum völligen Verlust der im normalen Leben anwendbaren Muttersprache führen könnte,

mit der Folge, dass spätestens im Referendariat, sodann der Subsumtionsstil ohne Übergangszeit durch den ebenso gewöhnungsbedürftigen Urteilsstil ersetzt wird, keiner der angehenden Volljuristen mehr in der Lage sein dürfte, einen normalen Brief an seine Erzeuger zu schreiben, ohne mit Konjunktiv oder Paragrafen und jede Menge Nebensätzen zu glänzen.

Glaubhaftmachung: Hausarbeiten, Klausuren, Vorlesungen, Rep, Ags, etc pp.

Diese Taktik dient zum einen der späteren Abschreckung und Einschüchterung von Mandantschaft und gegnerischem Anwalt gleichermaßen. Zum anderen kann man auf diese Art und Weise, sollte man den Werdegang eines Bundeskanzlers einschlagen, so herrlich viel reden, ohne überhaupt etwas zu sagen.

Glaubhaftmachung: Bundeskanzler

Für die Beantwortung Ihrer Frage berechne ich 27/10 Gebühren frei nach RVGBRAGOKOSTOG und verbleibe

hochachtungsvoll

~Hankinger ;) ;)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

@hank,

:) :):)

Und außerdem besteht die einzige Erfolgschance, eine aussichtslose Klage zu gewinnen, darin, die Gegenseite und das Gericht durch "schöne" Schriftsätze ala Thomas Mann zu verwirren. ;)



0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-76
Status:
Schüler
(266 Beiträge, 134x hilfreich)

@Hank: Nach dem ich Dein Posting gelesen habe, bin ich wieder beruhigt.
Es ist also völlig normal, dass man zu einem Brief von einem Anwalt, mindestens einen anderen, besser zwei, hinzuziehen muss.

Vorteil, man muss sich nicht dumm STELLEN.

0x Hilfreiche Antwort

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