KDV-Antrag ... was nun?

25. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Libero33
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
KDV-Antrag ... was nun?

Hallo erstmal,
ich hoffe das ist richtige Forum. Ansonsten könnt ihr den Beitrag gerne verschieben.

Ich befinde mich momentan in einer kritischen Situation. Ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen.

Ich bin momentan in der 13.Klasse und mache mein Abitur(bis zum 31.06.2010). Ab dem 1. September 2010 beginne ich ein duales

Studium, welches 3 Jahre andauert.

Nun zu meinem Problem:
Ich habe bei meiner Musterung vor ziemlich genau 2 Wochen direkt einen Antrag auf Anerkennung als Kriegstdienstverweigerer gestellt.

(Dieser wurde mir quasi aufgebrummt, als ich gesagt habe, ich möchte wahrscheinlich Zivi machen. Und nun ärgere ich mich total)
Doch ich bin mir jetzt nicht mehr sicher, ob ich wirklich Zivi machen will oder doch zum Bund gehen soll. Oder ob sich meine Chancen

gezogen zu werden durch einen frühzeitigen KDV-Antrag drastisch erhöhen.( Ich möchte irgendwie um die Wehrpflicht vorbeikommen)

Meine Frage ist nun: Wie verfahre ich am besten weiter?

Ich habe mir schon ein paar Gedanken gemacht, jedoch fehlt mir das rechtliche Hintergrundwissen, sodass ich hier um Hilfe bitte.

Hier meine Lösungsansätze:

1.Kann ich den Antrag ohne weiteres zurückziehen und ohne weitere Probleme in Zukunft einen neuen stellen? oder werden mir dann

Steine in den Weg gelegt, da ich ja schon einmal einen Antrag zurückgezogen habe.

2.Soll ich den Antrag einfach laufen lassen und abwarten was passiert? wenn der Antrag durch Bescheid abgelehnt wird, weil ich ihn

nicht binnen Monatsfrist vervollständigt habe, d.h. wenn ich meine Gewissensbegründung nicht nachreiche, ist diese Entscheidung dann

wenn nicht Widerspruch eingelegt wird nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig und für immer unanfechtbar? kann ich also

später nicht nocheinmal einen neuen Antrag auf Anerkennung als Kriegstdienstverweigerer stellen?

3.Soll ich zunächst einmal verweigern und falls ich einberufen werde meine Verweigerung rückgängig machen? ( ich glaube das ist die

schlechteste Idee ... )

Vielleicht gibt es auch noch bessere Lösungen. Hier laufen ja einige pfiffige Juristen und Jurainteressierte rum.

Ich möchte mir beide Türen, also Zivi oder Bund noch offenen halten und meine Chancen überhaupt gezogen zu werden minimieren.

Für jede Idee und jeden Denkanstoß danke ich euch schonmal im Voraus.


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

zu 1: Selbstverständlich kann man den Antrag jederzeit zurücknehmen. Dann wird man wie jeder andere Wehrpflichtige behandelt und einberufen.

zu 2: Wenn der Antrag abgelehnt wird (auch aus formalen Gründen) wird man wie jeder andere Wehrpflichtige behandelt und einberufen. Einen Antrag auf KDV kann man jederzeit stellen, auch dann, wenn man sich bereits im Wehrdienst befindet.

zu 3: Das ist unverständlich. Wenn Sie verweigern, werden Sie zum Zivildienst "einberufen". So wie ich Sie verstanden habe, wollen Sie ja keins von beidem.

quote:
Ich möchte mir beide Türen, also Zivi oder Bund noch offenen halten


Das geht nicht. Sie müssen sich schon entscheiden. Wenn überhaupt dann sollten Sie sich zunächst zum Wehrdienst einberufen lassen und können dann jederzeit einen KDV-Antrag stellen. Ob das auch umgekehrt geht, weiß ich nicht. Theoretisch geht das sicher. Aber in der Praxis ist mir ein solcher Fall nicht bekannt.

quote:
und meine Chancen überhaupt gezogen zu werden minimieren.


Ob Sie gezogen werden oder nicht, hängt nicht davon ab, ob sie verweigern oder nicht. Wenn Sie keinen Wehrdienst ableisten wollen, gibt es nur noch folgende Möglichkeiten:

- ausmustern lassen, sofern es einen Grund dafür gibt
- heiraten
- Kind kriegen
- Wohnsitz ins Ausland verlegen
- Zurückstellen lassen (wobei dies bei einem Studienanfänger nicht klappen dürfte



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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Im Forum Verwaltungsrecht wärst Du besser aufgehoben...
Nun denn:

Du wirst auf Deinen Antrag hin sowohl vom Ersatzdienst als auch vom Wehrdienst zurückgestellt, wenn Du ein duales Studium machst.
Du reichst die Kopien der entsprechenden Unterlagen ein und bittest um Zurückstellung nach § 12 IV, 2 Nr. 3 lit c WPflG.

Du könntest noch gegen Dein Musterungsergebnis Widerspruch einlegen, soweit Du Dich noch in der Frist befindest. Der hätte nämlich, im Gegensatz zum widerspruch gegen die Einberufung, aufschiebende Wirkung.

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"Lukas 7,23"

-- Editiert am 26.02.2010 12:45

0x Hilfreiche Antwort

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