KFZ Eigentum

16. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
FD196X
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
KFZ Eigentum

Meine ehemalige Freundin lebt im Trennungsjahr. Ihr Mann hatte ihr den Wagen aus deren Besitz nicht mehr zur Verfügung gestellt.
Ich hatte ein Auto und habe es ihr zur Nutzung überlassen. Der Wagen wurde auf ihren Namen angemeldet. Sie steht also auch im KFZ Brief.
Jetzt kam es zu unserer Trennung und sie behauptet, ich hätte ihr den Wagen geschenkt und will ihn nicht herrausgeben.
Den Kaufvertrag sowie den Ersatzschlüssel ist in meinem Besitz. Kann ich den Wagen einfach abholen lassen?

-- Editiert von FD196X am 16.11.2005 11:14:45

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Wenn Du nicht das Gegenteil beweisen kannst, gehört der Wagen Deiner Freundin.

Der Kaufvertrag und der Ersatzschlüssel ist kein Beweis gegen die Behauptung ist, dass Du Deiner Freundin den Wagen geschenkt hast.

Dass der Wagen auf ihren Namen angemeldet ist, ist andererseits mindestens ein starkes Indiz für eine Schenkung. Warum sollte der Wagen sonst auf ihren Namen angemeldet sein.

Unter diesen Umständen könnte eine Abholung des Wagens gegen den Willen Deiner Freundin als Diebstahl gewertet werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dany75
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 28x hilfreich)

Hi FD196X

Es ist doch gang und gäbe, daß viele Fahranfänger ihren Wagen auf den Namen ihrer Eltern anmelden, auch dann ist der Halter das Wagens nicht unbedingt auch der Eigentümer.

So einfach sehe ich die Sache also nicht. IMO, wenn es einen Kaufvertrag gibt, und in dem steht Ihr Name, dann stehen die Chancen nicht unbedingt schlecht für Sie. Ich denke mal, dann muß die Ex nachweisen, daß der Wagen wirklich an sie verschenkt worden ist.

Bevor die Sache aber nicht geklärt ist, würde ich den Wagen auch auf keinen Fall einfach zu abholen.

Da ich aber Laie bin, ist das meine eigene persönliche Meinung.

beste Grüße

Dany


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#3
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Alte Weisheit sagt: Hast Du den Brief, ist der Wagen Deiner!!!

Wenn sie den Brief hat, in diesen eingetragen ist, ist sie auch Halerin des Fahrzeugs und damt Eigentümerin.

Alles andere dürfte verdammt schwer zu beweisen sein.

Warum ist er überhaupt, wenn sie den Wagen nur nutzen sollte, auf ihren Namen eingetragen??

Beim zweiten Fahrzeug werden Sie wohl vorsichtiger sein. Ist dasselbe wenn ich jemandem den Code für meinen Tresor gebe und hinterher sage, er sollte aber nur Geld zählen und nicht mitnehmen.

Sory, aber Sie haben ganz schlechte Karten

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dany75
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 28x hilfreich)

Hi

Hier mal ein recht interessanter Link:

http://sfz-mainz.de/dateien/abhandlungen/fahrzeugbrief.htm

Nicht immer ist also im KFZ-Brief auch der "richtige" Eigentümer eingetragen. IMO ist hier der Kaufvertrag immer noch das bessere Indiz.

beste Grüße

Dany

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Vienna
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 66x hilfreich)

Das ist doch so einfach. Wer den Kfz-Brief hat ist der Eigentümer, egal wer als Halter eingetragen ist.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
FD196X
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Nochmal was allgemeines dazu.
1.)
Wenn ich ein Fahrzeug finanziere oder lease dann bin stehe ich doch auch im KFZ-Brief und der Wagen gehört erst mir wenn ich den Wagen komplett bezahlt habe. Den Brief hat jedoch die Bank bis dahin.
2.)
Umgemeldet wurde der Wagen wegen eines Wohnungwechsels und sie sollte wenigstens die Versicherung bezahlen ansonsten hätte ich den Wagen verkauft weil ich jetzt einen Firmenfahrzeug nutze.
3.)
Ich hatte schon einmal versucht einen Wagen umzumelden, so das nur der Versicherungsnehmer in Fahrzeugschein steht. Das war damals unmöglich (2004 in Dortmund).
4.)
Muß man nicht auch eine Schenkung schriftlich machen?

Letztlich sieht man mal zu was jemand fähig ist wenn man sich streitet.:(

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#11
 Von 
Tuma
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 12x hilfreich)

Der Fehler war klein aber verheerend. Er hätte den Fahrzeugbrief behalten können und auf seinem Namen belassen können. Die Freundin hätte mit einer Vollmacht von ihm und einer Deckungskarte ihrer Versicherung aber ein Fahrzeugschein bekommen indem sie eingetragen gewesen wäre.

-----------------
"Gruss Michael"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Dany75
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 28x hilfreich)

Hi

Und ich sehe es anders, nicht umsonste sollte man auch eine Schenkung schriftlich festhalten, oder zumindest diese unter Zeugen beweisen können.

Falls nichts schriftlich vorliegt, oder es keine Zeugen für diese "Schenkung" gibt, dann dürfte es es schwierig sein diese nachzuweisen. Und damit ist der Kaufvertrag die einzigste "Beweißkraft". Egal was im Fahrzeugbrief steht.

Ansonsten, einfach mal einen Anwalt fragen, der sollte hier doch schnell Auskunft geben können.

beste Grüße

Dany

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Vienna
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 66x hilfreich)

@Herr Roemer
...einfach FALSCH.
Na Sie kennen sich aber gut mit der STVZO aus :(

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Eine Schenkung ist übrigens entweder durch notariellen Vertrag oder durch den Vollzug der Schenkung gültig.

Die Schenkung ist hier zwar nicht notariell erfolgt, aber sie ist vollzogen worden.

Zum Vollzug der Schenkung eine KfZ gehört:
-Übergabe des KfZ
-Übergabe des KfZ-Briefes
-Anmeldung auf den Namen des Beschenkten

All das ist hier passiert. Der Besitz des Kaufvertrages ist da kein Gegenbeweis, sondern sogar Voraussetzung dafür, dass man das Fahrzeug anschließend verschenken kann.

Ich kann daher den Aussagen von HerrRoemer nur in vollem Umfang zustimmen und nicht nachvollziehen, was Vienna daran falsch findet.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Dany75
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 28x hilfreich)

Hi

Wie gesagt, ich würde hier einen Anwalt zu Rate ziehen, der sollte schlußendlich Gewissheit bringen.

Aber bitte mit Rückmeldung.

beste Grüße

Dany

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