Hallo,
in der E-Mail-Kommunikation (z.B. mit Banken) bekomme ich, vor allem bei ungewöhnlichen Anfragen, zunehmend Antworten in Form von inhaltlich völlig unpassenden Textbausteinen.
Es keimt der Verdacht, daß meine Anfragen überhaupt nicht mehr von Menschen, sondern Robotern beantwortet werden, die meine Anfrage nach einigen Stichworten durchsuchen und dann mit Hilfe einer (noch nicht ausgereiften) künstlichen Intelligenz beantworten.
Da telefonische Hotlines oft überfordert sind und dann darum beten, sein Anliegen schriftlich zu formulieren, kommt der Sache zunehmende Bedeutung zu.
Frage:
Hat man Anspruch auf eine Bearbeitung durch einen Menschen?
Gibt es eine Formulierung für die Anfrage, die dies erzwingt?
Viele Grüße
KI im Kundenverkehr
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatHat man Anspruch auf eine Bearbeitung durch einen Menschen? :
Nein.
Nicht bei jeder Anfrage hat der Anfrager darauf Anspruch, daß sie beantwortet wird. Die Anfrage muß selber ein inhaltliches Gewicht haben, das einen Beantwortungsanspruch begründet. In dem vorliegenden Fall wird der Anspruch berechtigt sein, weil die Anfrage zur Klärung eines vorher von der Bank gelieferten, objektiv nicht verständlichen Inhalts erforderlich ist. Verantwortlich für die Antwort ist sicherlich die Bank bzw. die sie vertretende Person, die sich zur Beantwortung auch eines Roboters bedienen kann, dafür aber, daß sie, die Antwort auch richtig und verständlich ist, die Verantwortung behält.
Dieser Beitrag soll nur dazu verhelfen, in die richtige Richtung zu denken und ist nicht wörtlich zu nehmen.
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In welchem Rechtssystem finde ich diese Aussage?ZitatDie Anfrage muß selber ein inhaltliches Gewicht haben, das einen Beantwortungsanspruch begründet. :
ZitatHat man Anspruch auf eine Bearbeitung durch einen Menschen? :
Sofern es nicht vertraglich vereinbart wurde, hat man es nicht.
Und grundsätzlich müsste man erst mal überhauüt einen Anspruch auf Beantwortung haben.
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