Kabelfernsehen, ohne zu bezahlen. Was kann passieren ? Wie muss man reagieren ?

17. Dezember 2024 Thema abonnieren
 Von 
Markus1988
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 1x hilfreich)
Kabelfernsehen, ohne zu bezahlen. Was kann passieren ? Wie muss man reagieren ?

Hallo,

wohne in einem 20 Parteienhaus. Der Anschluss für Kabel-TV liegt im Keller. Seit geraumer Zeit muss der Mieter ja selbst für die Kosten aufkommen, bzw. kann auswählen.
Nun ist es so das ich aktuell nichts bezahle und trotzdem weiterhin Kabelfernsehen schauen kann. Ich bekomme zwar immer Post das ich einen Vertrag mit z.B. Vodafone machen soll um weiterhin TV schauen zu können. Allerdings passiert nichts. Ich kann einfach weiter schauen ohne zu bezahlen.

Ein Nachbar meinte das die einem gar nicht das Signal wegnehmen können da sie dazu in die Wohnung kommen müssten und es vor Ort abklemmen. Der Verteiler sitzt im Keller und da es im Haus einige Leute gibt die offiziell Kabel-TV bezahlen, kann deswegen nichts gemacht werden.

In wie weit kann mir da was passieren ? Wenn eine Aufforderung kommt das jemand in die Wohnung möchte, muss ich dieser nachkommen ?
Im Prinzip könnte ich einfach immer weiter kostenlos TV schauen !?

Was sagen die Experten ?

-- Editiert von Moderator topic am 17. Dezember 2024 21:15

-- Thema wurde verschoben am 17. Dezember 2024 21:15

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17963 Beiträge, 9786x hilfreich)

Zitat:
Ein Nachbar meinte das die einem gar nicht das Signal wegnehmen können da sie dazu in die Wohnung kommen müssten und es vor Ort abklemmen.

Das ist ziemlich sicher falsch. Zu 99% kann entweder vom Keller oder vom Treppenhaus aus abgeklemmt werden.
Dass zu Abklemmen jemand in die Wohnung muss, hat man eigentlich nur bei Ein- und Zweifamilienhäusern.
Vodafone hat nur keine Lust, jemanden vorbeizuschicken.

Ohne Vertrag kann man doch sowieso nur in SD-Qualität (kein HD) empfangen, oder?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(613 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Das ist ziemlich sicher falsch. Zu 99% kann entweder vom Keller oder vom Treppenhaus aus abgeklemmt werden.

Nur, wenn die Verkabelung eine Sternstruktur ist. Handelt es sich wie früher üblich um eine Baumstruktur, so sind an einem Strang mehrere Dosen in Reihe geschaltet und das Abklemmen einer Dose (insbesondere in der Mitte des Strangs) ist nicht möglich, ohne die Wohnung zu betreten.

Zitat (von drkabo):
Ohne Vertrag kann man doch sowieso nur in SD-Qualität (kein HD) empfangen, oder?

Gilt für die privaten Sender. Die öffentlichen rechtlichen Sender (und einige regionale Sender) bekommt man auch in HD und ab Anfang nächsten Jahres nur noch in HD.

----------------------

Zitat (von Markus1988):
Im Prinzip könnte ich einfach immer weiter kostenlos TV schauen !?

Das ist ein Erschleichen einer Leistung, die dir nicht zusteht. Darüber möchte ich mir eigentlich keine Gedanken machen, um dir hier zu helfen. Sorry.


Gruß

Uwe


-- Editiert von User am 18. Dezember 2024 11:08

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40500 Beiträge, 14364x hilfreich)

Du kannst doch nicht ernsthaft erwarten, dass wir Dir hier eine Anleitung zum Betrug geben?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49069 Beiträge, 17274x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
dass wir Dir hier eine Anleitung zum Betrug geben?

Welchen Irrtum erregt der Miete denn beim Kabelbetreiber?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40500 Beiträge, 14364x hilfreich)

Er will, dass ihm ein von unserer Rechtsordnung nicht zugewiesener Vermögensvorteil weiterhin herhält. Und dafür muss er irgendwann einen Irrtum erregen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(693 Beiträge, 458x hilfreich)

es kann ja auch durchaus sein, dass der alte 'Sammelvertrag' zwischen den Eigentümern und dem Kabelanbieter einfach weiter läuft...bei uns ist es wohl auch so, dass in der Versammlung die Mehrheit der Eigentümer dafür gestimmt hat den Vertrag beizubehalten...

Das sollte ja weiterhin möglich sein, nur können Vermieter dann halt die Kosten nicht mehr auf ihre Mieter umlegen...aber für Eigentümer, die ihre Wohnung selber bewohnen, dürfte es so halt günstiger als bei einem Einzelvertrag sein...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128152 Beiträge, 40939x hilfreich)

Zitat (von Markus1988):
Ein Nachbar meinte das die einem gar nicht das Signal wegnehmen können da sie dazu in die Wohnung kommen müssten und es vor Ort abklemmen. Der Verteiler sitzt im Keller und da es im Haus einige Leute gibt die offiziell Kabel-TV bezahlen, kann deswegen nichts gemacht werden.

Kommt ganz darauf an, wie die Leitungen verleget sind.



Zitat (von Markus1988):
In wie weit kann mir da was passieren ?

In wie weit da zivil- und / oder strafrechtliche Folgen eintreten würden, ist aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von Markus1988):
Wenn eine Aufforderung kommt das jemand in die Wohnung möchte, muss ich dieser nachkommen ?

Nö.

Mit etwas Pech gibt es dann einen Gerichtsbeschluss und die gehen rein ohne das man dabei ist.



Zitat (von Markus1988):
Im Prinzip könnte ich einfach immer weiter kostenlos TV schauen !?

Ja, man kann sich immer tiefer reinreiten.
Ob das erstrebenswert ist, sei mal dahingestellt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36449 Beiträge, 6150x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Er will, dass ihm ein von unserer Rechtsordnung nicht zugewiesener Vermögensvorteil weiterhin herhält. Und dafür muss er irgendwann einen Irrtum erregen.
Ich hörte und las im Frühjahr, dass Vermieter X den Vertrag vorerst nicht kündigt, sondern noch bis Ende September mit Vodafone weiterlaufen lässt...dies sogar auch jedem Mieter schriftlich schon im April 24 mitgeteilt hat.
Das war die so oft und heftig gescholtene *Vonovia...mit mehr als 20 Mietparteien.

... und wenn der Vermieter des TE das auch so und evtl. noch länger vereinbart hat...dann erschleicht sich der TE nichts und verschafft sich auch keinen Vermögensvorteil.
Ein Irrtum kann, wenn er erregt wurde, auch wieder gem. unserer Rechtsordnung beruhigt werden.

ODER der verunsicherte Mieter fragt bei seinem Vermieter mal an...??
bevor der allerschlimmste Fall für Verunsicherung der Bevölkerung sorgt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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