Kann Schule Herausgabe med. Gutachtens verlangen

20. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
Ich-will-es-jetzt-wissen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)
Kann Schule Herausgabe med. Gutachtens verlangen

Ich weiss nicht, wo ich das Thema sonst hätte hinschreiben sollen, deshalb stelle ich meine Frage hier:

Folgendes Problem: Mein Sohn (8) geht in die 2. Klasse einer Grundschule bei uns im Dorf. Es gab von Anfang an Probleme mit der Klassenlehrerin. Der Kleine ist sehr lebhaft und deshalb kam natürlich umgehend die "Diagnose" der Lehrerein, er MUSS ADHS haben. Dieser Meinung war und sind wir nicht. Da aber weder mein Mann noch ich aber kein Arzt sind und wir die Lehrerin von Anfang an so eingeschätzt haben, dass man mit ihr nicht wirklich vernünftig reden kann, haben wir umgehend einen Psychiater aufgesucht, der untersuchen sollte, ob mein Sohn ADHS hat oder nicht oder evtl. ein anderes Problem. Das Gutachten, welches dabei heraus gekommen ist, besagt, dass sich der Verdacht auf ADHS NICHT bestätigt hat. Dies haben wir der Lehrerin mitgeteilt und dachten, jetzt kehrt Ruhe ein.

Dem ist nicht so: Alles was der Kleine macht, wird als "Problem" angesehen (Aussage der Lehrerin: wenn er kein ADHS hat, dann MUSS er ein anderes Problem haben, O-Ton), ich könnte jetzt viele Beispiele auflisten, aber die Dinge, die ihm vorgeworfen werden, sind "Kleinkram", teilweise einfach Unfug, den Jungs halt tun: sich mal schubsen/raufen oder mit Schneebällen schmeissen, sowas. Das Neueste: Wir sollen jetzt mit ihm eine Gruppentherapie beginnen (Ansage der Lehrein), weil mein Sohn nicht in "Gruppen zurecht kommt". Er will angeblich immer der "Bestimmer" sein und müsste lernen, dass er das auch mal nicht ist.

Der Hammer: Wir sollen 1. das Gutachten des Arztes herausgeben und 2. die Gruppentherapie machen, andernfalls würde die Schule eine Lehrerkonferenz einberufen.

Meine Fragen
1. Kann die Lehrerin die Herausgabe dieses Gutachtens verlangen?
2. Ist das, was die macht nicht Nötigung?
3. Gibt es irgendetwas, was ich gegen diese Vorgehensweise unternehmen kann?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kann die Lehrerin die Herausgabe dieses Gutachtens verlangen? <hr size=1 noshade>


Verlangen darf man viel. Ich sehe aber keine Rechtsgrundlage dafür, daß ihr das Gutachten aushändigen müßt.

quote:<hr size=1 noshade>Ist das, was die macht nicht Nötigung? <hr size=1 noshade>


Nein, §240 II StGB , es dürfte an der Verwerflichkeit fehlen.

quote:<hr size=1 noshade>Gibt es irgendetwas, was ich gegen diese Vorgehensweise unternehmen kann? <hr size=1 noshade>


Ich würde die Juristerei erst mal außen vor lassen. Vertrauenslehrer, Schulleitung, das wäre erst mal die Schiene, auf der man vorgehen sollte.

quote:<hr size=1 noshade>weil mein Sohn nicht in "Gruppen zurecht kommt". Er will angeblich immer der "Bestimmer" sein und müsste lernen, dass er das auch mal nicht ist. <hr size=1 noshade>


Das kann ja auch durchaus so sein. Mehr als "er hat kein ADHS" wißt ihr doch auch nicht.

Man könnte auch prüfen, ob das Kind evtl. hochbegabt und bloß unterfordert ist.

Gibt es einen Schulpsychologen?

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ich-will-es-jetzt-wissen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Also es ist eine kleine Dorfschule. Wir haben weder einen Vertrauenslehrer noch einen Schulpsychologen. Und die Lehrer dort fahren alle "die gleiche Schiene" einschl. der Direktorin. Kinder, die von deren gezogenen Linie abweichen, haben ein Problem. Es gibt ein paar andere Eltern, die sich vor allem über die Schulleitung und Klassenlehrerin ärgern.
Beim Psychologen wurde ein Intelligenztest gleich mitgemacht. Das Ergebnis war, dass er normal Intelligent ist mit ein Pik nach oben was Ausdrucksvermögen und Sprache angeht.

Der Kleine ist allerdings sehr lernbegierig (z.B. will er von sich aus Englisch lernen und lernt mit einer Compu-Software, ist KEINERLEI Druck durch uns, er findet das toll, kleine Sätze auf Englisch zu sagen...) und sehr sportlich und für sein Alter ziemlich selbstbewusst und selbstständig.

Beim letzten Elterngespräch war die Direktorin dabei und ist wie gesagt der gleichen Meinung. An der Stelle kommen wir leider nicht weiter. Die Direktorin will dieses Gutachten auch!

In der Klasse gibt es 24 Kinder und die Lehrerin ist der Meinung, das ganze 7 davon verhaltensauffällig seien!!!

Ich weiss einfach keinen rat, vor allem, wie wir noch 2,5 Jahre überstehen sollen.

Schulwechsel will der Kleene auf keinen Fall, er möchte seine Freunde behalten!

Mit reden kommen wir bei der Person nicht weiter, haben wir schon versucht.

Kann sie den Lütten von der Schule verweisen lassen, wenn das in der Klassenkonferenz beschlossen werden sollte?

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

quote:
Wir haben weder einen Vertrauenslehrer noch einen Schulpsychologen.


Einen zuständigen Schulpsychologen gibt es auf jeden Fall.
Einfach beim Schulamt nachfragen.

quote:
Kann die Lehrerin die Herausgabe dieses Gutachtens verlangen?


Nein, aber was spricht dagegen, es ihr zu geben, wenn es positiv für den Jungen ist?




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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Farnmausi
Status:
Schüler
(363 Beiträge, 192x hilfreich)

Hallo,

als Mama kann ich Dir sagen; Forderungen einer Lehrerin einfach so ... das Recht hat sie nicht. Ihr habt Euch aufgrund ihres Hinweises mit fachlicher Hilfe vergewissert; Euer Kind ist gesund!!! Die Anzahl angeblich auffälliger Kinder deutet für mich persönlich!!! eher auf Überforderung der Lehrerin hin als auf Gesundheitsprobleme der Kinder. Mein Rat wäre, außerhalb der Schule Kontakt mit anderen betroffenen Eltern aufzunehmen und erstmal Erfahrungen auszutauschen. Zusammen dann erstmal mit dem Schuldirektor sprechen ... einfachste Lösung für euer Kind wäre Schulwechsel aber weder für euer Kind schön - noch für andere Kinder die unter einer "vielleicht problematischer" Lehrerin leiden müssen.

Grüßele Farnmausi


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"Träume nicht vom Leben - lebe deinen Traum"

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38324 Beiträge, 13977x hilfreich)

Hier geht doch einiges durcheinander.

Das Kind ist auf eine Entwicklungsstörung geprüft worden, mehr nicht. Mit Gesundheit oder Krankheit hat das so ganz und gar nichts zu tun. Abgesehen davon: ich werde auf Sehschwäche getestet, ein Gutachten ergibt, dass meine Augen okay sind. Bin ich deshalb gesund und habe keinen Krebs?

Es gibt eine Fülle von Entwicklungsstörungen. Ob eine vorliegt, das wird in Fachzentren durchgetestet. Teilweise in Behindertenzentren, die Psychologen da haben, die wirklich fit sind. Teilweise gibt es auch spezielle Testzentren, das ist halt von Land zu Land unterschiedlich. Also, das große Programm starten.

Die weitere Frage ist natürlich, ob man den Erziehungsstil umstellen muss. Auch daran kann es liegen. Und nicht jede Lebhaftigkeit muss entschuldbar sein. Ein Kind in dem Alter sollte in der Lage sein, über einen überschaubaren Zeitraum seine persönlichen Bedürfnisse im Griff zu haben. Da sind sich die Fachleute also sei ziemlich einig. Eine Lehrerin muss nicht alles akzeptieren und so eine Klasse aus dem Ruder laufen lassen.

Also, an verschiedenen Fronten arbeiten, das ist gefragt.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38324 Beiträge, 13977x hilfreich)

[color=red]Doppelposting gelöscht![/color]

-- Editiert Moderator am 25.03.2014 05:56

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Farnmausi
Status:
Schüler
(363 Beiträge, 192x hilfreich)

... eine Lehrerin hat Probleme erkennen wollen - was sagen die anderen?

Die anderen Lehrer, die anderen betroffenen Eltern?

Erstmal alle hören und dann .... weiter sehen

Grüßele Farnmausi

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"Träume nicht vom Leben - lebe deinen Traum"

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ich-will-es-jetzt-wissen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Erst mal danke für die Antworten und Anregungen.

Noch mal ein paar Fakten:

Beim Psychiater habe ich vorab die Probs in der Schule geschildert und daraufhin wurden die Untersuchungen/Tests abgestimmt. ADHS war halt ein Bestandteil, genauso wie ein Intelligenztest. Ergebnis war halt kein auffälliger Befund, kein ADHS, auf keinen Fall Ritalin.

Körperlich ist der Kleine gesund und fir wie ein Turnschuh.

Habe gerade vorhin lange mit der Mutter eines Freundes telefoniert. Die nannte mir mal folgendes Beispiel: Vor einiger Zeit bekam der Lütte eine Strafaufgabe mit nach Hause, sollte ein Entschuldigungsbild für den anderen Jungen malen, weil er ihn gebissen hat. Die Schule sagte bei dem Vorfall sofort als die Mutter des anderen Jungen diesen abholte: Der A hat Ihren B gebissen. B gab aber dann vor seiner Mutter zu, dass er, also B, zuerst A gebissen hat. Und zwar weil C ihm gesagt, er solle das tun. Die Schule daraufhin: Oh, wie kann das sein, wir dachten dass kann nur A gewesen sein, doch nicht Ihr lieber B. Heisst Schule hat den Vorfall nicht hinterfragt, sondern sofort meinen Lütten hingestellt, dass er einfach mal so B gebissen hat. Sicher, Beide haben sich letzenden Endes nicht korrekt verhalten, aber wenn meiner derjenige gewesen wäre, der angefangen hätte, dann wäre die Hölle über uns hereingebrochen, bei dem anderen Kind wurde nichts weiter unternommen.

Weitere Beispiel: DIe Lehrerin war lange krank. Nach der Rückkehr ist es wohl üblich, dass alle Kinder die Lehrer stürmisch begrüssen und umarmenen. Ein Kind wollte das nicht. Die Lehrerin rief abends bei den Eltern an und beschwerte sich darüber, dass dieses Kind der EInzige, der sie nicht umarmt hätte!!! Ich erspare mir dazu einen Kommentar.

Die Lehrer sind sich alle einig. Wie gesagt, Dorfschule, Klassen sind einzügig, es gibt nicht viele Lehrkräfte.

Eine Mutter kennt die Lehrer von früher durch ein anderes älteres Kind. Diese wurde genauso behandelt wie meiner. Die Mutter sagte mir, sie bekommt Bacuschmerzen, sobald sie den Schulhof betritt.

Eine weitere Mutter sagte mir, sie findet das Verhalten und die Erwartungen der Lehrerin nicht gut, mag aber nichts sagen, aus Angst, sie könne sich bei dem Kind wegen der Beschwerde rächen (O-Ton)

Die Lehrerin "kürt" jeden Monat ein Kind als das "Kind des Monats". Sie sagt, alle kämen mal dran. !. fand das weder die Kinderärztin noch der Psychologe gut. 2. wäre der pädagogische Wert, wenn sie es tatsächlich so machte, gleich Null, wenn sowieso jeder das mal wird, ohne es vll zu sein. 3. ist meiner es noch nie gewesen (nach 1,5 jahren Schulzeit). 4. als sie dass das erste Mal machte, kam meiner weindend nach Haus und meinte, er würde das sowieso nie, weil er nicht so ist wie xyz.

Mein Sohn hat Freunde, geht in Sportvereine, spielt Tuniere, hat weder Schwierigkeiten in Mathe oder in Deutsch. Er ist einer der Besten im Lesen, so dass er (was mich bis heute wundert) letztes Jahr von der Lehrerin als eines von 2 Kindern aus der Klasse zum Lesewettbewerb ausgewählt wurde. Hausaufgaben erledigt er in höchstens 15 Minuten. Er schreibt gerne, er liest gerne Bücher (hat sich heute Harry Potter aus der Schulbibliothek ausgeliehen), bisweilen macht er am Computer Matheaufgaben.

Er ist ehrgeizig, kümmert sich um andere (wodurch er wiederum oft in Konflikte verwickelt ist).

Allerdings: Manchmal schiesst er über das Ziel hinaus, ist übermütig und "zu schnell" (z.B. bei Mathe-Tests, macht er dann Flüchtigkeitsfehler)

Alles in Allem sehe ich einfach nicht, dass ER ein Problem hat.

Zum Thema Gutachachten aushändigen: Wenn ich den Eindruck hätte, dass dann Ruhe wäre, würde ich es herausgeben. 1. finde ich aber den Ton (es war wie ein Befehl, keine Frage) nicht passend. 2. weiss ich, dass sicher irgendeine Formulierung gefunden/interpretiert wird, die sie in ihrer Ansicht bestätigt. 3. wenn ich ihr das Ergebnis mündlich sage, finde ich es irgendwie eine Frechheit, dieses anzuzweifeln. 4. finde ich es eine Nötigung zu sagen: wenn Sie es mir nicht gegen, berufe ich eine Lehrerkonferenz ein.

Dieser Person geht es Null um meinen Sohn. Sie möchte nur selber Bestätigung und RECHT BEHALTEN. Und ich möchte nicht ihr Spielball sein.

Diese Frau ist oft länger krank. Die für dieses Jahr geplante Klassenfahrt fällt aus angeblich wegen ihrer Krankheit. Ich könnte da ja auch mal hingehen und sagen: nennen Sie mir mal IHRE Diagnose, dann entscheide ICH, ob dieses Sache ausreicht, die Klassenfahrt ausfallen zu lassen. Würde ich das tun, würde die mir (zu Recht) sagen: Das geht Sie nichts an!"

Deshalb noch mal meine Frage, was ich hier tun könnte

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

quote:
Heisst Schule hat den Vorfall nicht hinterfragt


Wenn B das "Anfangen" nur vor seiner Mutter zugibt, was kann die Schule dafür?

quote:
Die Lehrerin "kürt" jeden Monat ein Kind als das "Kind des Monats" [...] ist meiner es noch nie gewesen (nach 1,5 jahren Schulzeit)


Solange nicht weniger als 16 Kinder in der Klasse sind, ist das ja rechnerisch auch durchaus normal.

Was ich damit sagen will: schon deine Beispiele zeigen, daß das Problem offenbar beidseitig besteht, sonst würdest du dich nicht an Fällen "aufhängen", die völlig harmlos sind.

quote:
Allerdings: Manchmal schiesst er über das Ziel hinaus, ist übermütig und "zu schnell" (z.B. bei Mathe-Tests, macht er dann Flüchtigkeitsfehler)


Das kenne ich auch von mir. ;)

quote:
finde ich es eine Nötigung zu sagen


Ist es aber nicht. Damit ist die rechtliche Betrachtung auch schon abgeschlossen; für alles weitere findest du vermutlich in entsprechenden Familienforen (wenn ich mal Werbung machen darf: urbia.de ;) ) bessere Ansprechpartner.



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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ich-will-es-jetzt-wissen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Das waren lediglich einige von vielen Beispielen.

Bei der Steingeschichte: die Schule WEISS dass es der andere war, hat aber nicht interessiert. Meiner ist IMMER der ungezogene Rotzlöffel und IMMER schuld.

Dennoch danke für Eure Antworten.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9278x hilfreich)


Ich denke auch, dass das ganze eher ein Fall für ein "Pädagogik & Erziehungs"-Forum ist.

Du bist nicht verpflichtet, das Gutachten zu zeigen.
Es liegt keine Nötigung im strafrechtlichen Sinne vor.
Auf juristischer Schiene ist nichts weiter zu machen.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
go589982-80
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist jetzt eine weile her, mich würde es interessieren, wie das ganze ausgegangen ist.

Unser Sohn passt laut Rektorin und Lehrerin wohl auch nicht ins System. Die fordern Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie.

Die Beratungslehrerin hat das Kind, was die Lehrerin ihr am Telefon beschrieben hat, nicht angetroffen. Stattdessen nur eine panische Lehrerin, dessen Alarmglocken geläutet haben, obwohl nichts passiert ist.
Kinderärztin, Pädaudiologe, Orthopäde und Kinderpsychiater sagen wir brauchen keine Therapie, mit unserem Kind ist alles OK. Der Kinderpsychiater hat aber gemeint das es an der Schule, an der wir sind, üblich ist so etwas zu behaupten und es ist egal, wie oft wir es abklären lassen und wie viele Atteste wir bringen, die werden nicht aufhöre. Das ist angeblich schon seit Jahren so. Die Schulleitung ist der Meinung das wir so lange Ärzte abklappern müssen bis uns einer eine Überweisung schreibt.
Wir haben uns beim Schulamt beschwert und die haben sofort einen Schulwechsel angeboten.
Ich frage mich, auf welcher Rechtsgrundlage eine Rektorin so etwas über Jahre hinweg ungestraft praktizieren kann.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39711x hilfreich)

Am besten eigenen Beitrag auf machen.



Zitat (von go589982-80):
Ich frage mich, auf welcher Rechtsgrundlage eine Rektorin so etwas über Jahre hinweg ungestraft praktizieren kann.

Grundlage sich die Schulgesetze der jeweiligen Länder - und Eltern die dagegen rechtlich nicht vorgehen weil es ihnen zu teuer ist dagegen zu klagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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