Hallo zusammen,
ich frage mich gerade Folgendes und würde mich über eine Sichtweise dazu freuen:
Jemand hat einen Internetvertrag mit einem gemieteten Router abgeschlossen. Der Router bleibt während der gesamten Vertragsdauer Eigentum des Internetproviders und muss vereinbarungsgemäß bei Beendigung des Vertrages zurückgeschickt werden.
Nun ist der Vertrag gekündigt, und der Internetanbieter teilt mit, dass er den Router nicht zurückhaben möchte. Man solle ihn selbst fachgerecht entsorgen oder ihn zur Entsorgung zurückschicken. Der Weiterverkauf wird jedoch ausdrücklich verboten.
Meine Überlegung ist: Kann der Internetprovider das verbieten? Wenn er das Eigentum und den Herausgabeanspruch aufgibt, kann er dann einer Privatperson den Weiterverkauf untersagen, wenn diese den Router eben nicht entsorgen möchte?
Vielen Dank!
-- Editiert von User am 4. September 2023 22:11
Kann die Aufgabe des Eigentums an Bedingungen geknüpft werden (hier Router eines Internetproviders)?
4. September 2023
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Frage vom 4. September 2023 | 22:07
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann die Aufgabe des Eigentums an Bedingungen geknüpft werden (hier Router eines Internetproviders)?
#1
Antwort vom 4. September 2023 | 23:22
Von
Status: Unbeschreiblich (130335 Beiträge, 41515x hilfreich)
Zitat :Kann die Aufgabe des Eigentums an Bedingungen geknüpft werden
Ja, kann sie.
Zitat :wenn diese den Router eben nicht entsorgen möchte?
Dann kann sie ihn ja ebenfalls verschenken ...
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