Kann ein Gerichtsvollzieher auf ausländische Systeme gucken?

10. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.11.2024 10:53:47
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ein Gerichtsvollzieher auf ausländische Systeme gucken?

Hallo,

ich habe extrem hohe Schulden diese nicht durch die Privatinsolvenz gelöscht werden. Ich habe eine Ratenzahlung angeboten aber glücklich werden die damit nicht.

Ich habe jedoch im Drittstaat geerbt und entsprechende Vermögenswerte. Der Notar/Anwalt der das betreut meldet nichts nach Deutschland und das Land dort auch nichts. Da ich dort nichts verkaufen mag, ggf vermieten wird auch noch vom Anwalt her gewisse Firmierungen vorbereitet wo Deutschland kein Einblick erhält - und wenn doch irgendwann steht da eine Firma hinter.

Die Frage wäre aber: Wenn ich dem Gerichtsvollzieher das Verschweige (Unterlagen habe ich zuhause von nichts) kann er vorab was sehen? Ich müsste zwar dort meine Steuer und Wohnsitzdaten angeben kann man aber umgehen.

-- Editiert von User am 10. November 2024 10:53

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8741 Beiträge, 1851x hilfreich)

Zitat (von guest-12310.11.2024 10:53:47):
Die Frage wäre aber: Wenn ich dem Gerichtsvollzieher das Verschweige (Unterlagen habe ich zuhause von nichts) kann er vorab was sehen? Ich müsste zwar dort meine Steuer und Wohnsitzdaten angeben kann man aber umgehen.


Der Gerichtsvollzieher "sieht" solche Daten nicht
Man sollte aber immer wahrheitsgemässe Angaben machen
Es kann immer andere Stellen geben, die das können und dann kommen wir einem Betrugsverdacht recht nahe

Zitat (von guest-12310.11.2024 10:53:47):
Da ich dort nichts verkaufen mag, ggf vermieten wird auch noch vom Anwalt her gewisse Firmierungen vorbereitet wo Deutschland kein Einblick erhält - und wenn doch irgendwann steht da eine Firma hinter.


Und die, denen Sie Geld schulden bieten Sie Peanuts an...

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40536 Beiträge, 14368x hilfreich)

Vor drei Monaten war das ganze Geld noch durch kriminelle Handlungen ergaunert und man lebte schwerkrank in Kuba. Wollte sich auf Staatskosten (deutsch) hier behandeln lassen. Wie ist das denn ausgegangen? Und zum ergaunerten Geld kam jetzt noch eine Erbschaft? Abgesehen davon, Schulden, die durch Straftaten entstanden sind, werden nicht durch eine Insolvenz reguliert. Die bestehen weiter.

wirdwerden

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128204 Beiträge, 40952x hilfreich)

Zitat (von go554286-80):
Kann ein Gerichtsvollzieher auf ausländische Systeme gucken?

Nicht nur drauf, sondern auch reingucken geht - er kann alles gucken, das seine Augen erreicht.
Und wenn die Gläubiger entsprechend kompetente Ermittler beauftragen, die können sogar noch viel mehr sehen...



Zitat (von wirdwerden):
Und zum ergaunerten Geld kam jetzt noch eine Erbschaft?

Vermutlich nicht - eher eine Umwandlung auf dem Papier ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1743 Beiträge, 212x hilfreich)

Zitat (von guest-12310.11.2024 10:53:47):
Die Frage wäre aber: Wenn ich dem Gerichtsvollzieher das Verschweige (Unterlagen habe ich zuhause von nichts) kann er vorab was sehen?


Hier werden keine Tipps gegeben, wie man Straftaten begeht.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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