Kann gegen deailierte wahre Google Bewertungen Gefahr für mich als Bewerter ausgehen?

2. Juli 2025 Thema abonnieren
 Von 
KarlF
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann gegen deailierte wahre Google Bewertungen Gefahr für mich als Bewerter ausgehen?

Kann man gegen eine ausführliche negative Google-Bewertung rechtlich vorgehen, oder fällt sie unter die Meinungsfreiheit, wenn sie mit "nach meiner Erfahrung/Meinung" beginnt, oder kann die andere Partei dagegen vorgehen, insbesondere wenn sie fälschlicherweise behauptet, es handele sich um eine falsche Bewertung. Ich könnte ohnehin ein anonymes Google-Konto und eine anonyme SIM-Karte verwenden.


-- Editiert von Moderator topic am 2. Juli 2025 19:17

-- Thema wurde verschoben am 2. Juli 2025 19:17

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18097 Beiträge, 6061x hilfreich)

Zitat (von go709058-53):
Kann gegen deailierte wahre Google Bewertungen Gefahr für mich als Bewerter ausgehen?
Ja klar, natürlich.

Zitat (von go709058-53):
oder kann die andere Partei dagegen vorgehen
Selbstverständlich

Signatur:

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19765 Beiträge, 7186x hilfreich)

Erfahrung ist etwas anderes als Meinung und eine Bewertung ist nochmal was anderes.
So, wie du fragst, kann die Antwort nur sein: kann sein oder auch nicht.
Und: welche Gefahr fürchtest du, wenn du schreibst, wie du im Sinn hast?

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#3
 Von 
KarlF
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
welche Gefahr fürchtest du, wenn du schreibst, wie du im Sinn hast?


Dass die Genseite einfach fälschlicherweise behauptet. dass ist eine Falschbehauptung und damit üble Nachrede

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
KarlF
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht u. A. übrigens um ein Krankehaus, dass mir keine Überlebenschance gab und ich dreimal fast gestorben wäre und auch einmal reanimiert werden musste und wo mein Tod billigend in Kauf genommen wurde. Könnte ich dieses Kh. ggf. auf Schmerzensgeld verklagen?

Beim anderen handelt sich um ein Altersheim, dass den Tod von Senioren billigend in kauf nimmt, ja gar provoziert und wo die Senioren u. A. wundgelegen sind.

Und dass sind nur die zwei schlimmsten Fälle.

-- Editiert von User am 4. Juli 2025 19:52

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19765 Beiträge, 7186x hilfreich)

Da begibst du dich freilich auf dünnes Eis.
Wenn man solche Sachen behauptet, sollten sie gut dokumentiert sein; Dekubitus z.B. ist klar ein Pflegefehler.
Eine weitere Ebene ist dann die Schlussfolgerung a la billigend in Kauf genommen, eher Unterstellung als Schlussfolgerung.
Solche Sachen sicherlich nicht 'aus dem freien Handgelenk' , oder wie dir gerade zumute ist, sondern besser mit anwaltlicher Beratung.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41647 Beiträge, 14588x hilfreich)

Wenn man den Tod billigend in Kauf genommen hätte, hätte man ja kaum reanimiert. Fakt ist nun mal, dass sich der Verlauf von Krankheiten häufig auch von Fachleuten nicht prognostizieren lässt. Ein persönlicher Renner aus meinem direkten Umfeld: Patient sollte nach Hause entlassen werden. Krankenhaus wollte anrufen, wenn er abgeholt werden konnte und der Oberarzt Zeit hatte, um das weitere Procedere mit der Familie abzustimmen. Der Anruf kam, allerdings mit anderem Inhalt. Patient hatte sich in der Früh noch allein reisefertig angezogen, sich noch mal aufs Bett gelegt und war verstorben. Worauf ich hinaus will, man steckt nicht drinne, es wird in diesem Bereich immer Fehleinschätzungen geben, die aber niemand zu verantworten hat.

Wund liegen, das ist nicht immer vermeidbar, wirklich nicht. Wenn man meint, das seien Pflegemängel, kann man sich an die Aufsichtsbehörde wenden, die überprüft das dann.

Jedenfalls begibt man sich auf ganz dünnes Eis, wenn man sich als Laie mit so etwas an die Öffentlichkeit wendet. Ich kann nur warnen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18725 Beiträge, 10130x hilfreich)

Zitat (von KarlF):
Kann man gegen eine ausführliche negative Google-Bewertung rechtlich vorgehen, oder fällt sie unter die Meinungsfreiheit, wenn sie mit "nach meiner Erfahrung/Meinung" beginnt, oder kann die andere Partei dagegen vorgehen, insbesondere wenn sie fälschlicherweise behauptet, es handele sich um eine falsche Bewertung

Rechtliches Vorgehen ist immer möglich. Fraglich ist, mit welchen Erfolgsaussichten.
Sie müssen unterscheiden zwischen Meinungen und Tatsachen-Behauptungen. Tatsachen-Behauptungen müssen nachweislich(!) wahr sein. Was Sie vorhaben, sind Tatsachen-Behauptungen. Das ändert sich auch nicht dadurch, dass Sie "meiner Meinung nach" davorschreiben.
Wenn Sie keine Beweise haben, sollten Sie sich die Bewertung sparen.

Zitat (von KarlF):
könnte ohnehin ein anonymes Google-Konto und eine anonyme SIM-Karte verwenden.

Das nutzt ja nichts. Wenn sich das Krankenhaus über die Bewertung bei Google beschwert, wird sich Google bei Ihnen melden. Wenn Sie nicht reagieren (und dabei Ihre Daten offenlegen) löscht Google die Bewertung.

Im Übrigen hier noch mein Standard-Satz: Bewertungen von Firmen (auch Krankenhäuser und Altenheime sind Firmen) gehören zum Bereich des gewerblichen Rechtsschutz. Da sind die Streitwerte hoch, weil es um Geschäftsschädigung geht. Das führt zu hohen Anwalts- und Gerichtskosten. Am Ende gewinnt mitunter nicht derjenige, der Recht hat, sondern derjenige, der mehr Geld für Anwälte hat, weil die Gegenseite sich das Verfahren irgendwann nicht mehr leisten kann (obwohl man möglicherweise gewonnen hätte)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38810 Beiträge, 6419x hilfreich)

Zitat (von KarlF):
Könnte ich dieses Kh. ggf. auf Schmerzensgeld verklagen?
Das würde scheitern. KH-Behandlungen gehen selten ohne Schmerzen.
Zitat (von KarlF):
wo mein Tod billigend in Kauf genommen wurde.
Nö. Man hat dich reanimiert und gerettet.
Zitat (von KarlF):
ein Altersheim, dass den Tod von Senioren billigend in kauf nimmt,
Sorry, selten wird jemand aus einem Altersheim gesund und munter entlassen.
Das Sterben wird dort nicht provoziert und Wundliegen kommt ggfls leider mal vor. Davon stirbt idR niemand.
Zitat (von KarlF):
Dass die Genseite einfach fälschlicherweise behauptet. dass ist eine Falschbehauptung und damit üble Nachrede
Ja, natürlich kann der so Bewertete rechtlich dagegen vorgehen. Auch anonyme Bewerter können grds. gefunden werden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4206 Beiträge, 680x hilfreich)

Zitat (von KarlF):
Und dass sind nur die zwei schlimmsten Fälle.

Sie sollten Bewertungen nicht hobbymäßig betreiben.

Zitat (von KarlF):
gab und ich dreimal fast gestorben wäre und auch einmal reanimiert werden musste

Es wurde alles unternommen und sie leben, dann passt es doch?
Fast sterben kann immer vorkommen.

Zitat (von KarlF):
Beim anderen handelt sich um ein Altersheim, dass den Tod von Senioren billigend in kauf nimmt, ja gar provoziert und wo die Senioren u. A. wundgelegen sind.


Altenheim bedeuten doch immer einen Zusammenhang mit dem Tod. Und Wundliegen sollte man vermeiden lässt sich aber nicht immer.
Den Tod billigend in Kauf nimmt und provoziert, wie möchte man das beweisen?

Vor einigen Wochen ging ein Sohn an die Öffentlichkeit, weil er vermutete, dass eine renommierte Uniklinik im süddeutschen Raum am Tod seines Vater Schuld trage. Selbiger war dort zu einer weiteren Untersuchung und lag eine Zeit lang im Flur.
Der Sohn erstattete Anzeige, selbige zog er später zurück, nachdem ihm von mehreren Seiten erklärt wurde, dass die schwere Erkrankung des Vaters, die Ursache für dessen Tod war und nicht der Aufenthalt in der Klinik.

Ein unbegründeter negativer Eintrag ihrerseits, könnte doch auch zur Folge haben, dass ihre Beschwerde fachlich gesehen, gar keine ist und es zu Gegendarstellungen kommt.

In beiden Fällen sollten Sie Abstand von Ihrem Vorhaben nehmen, weil sie Stress bedeuten könnten.
Es ist Ihre Sichtweise, selbige muss aber nicht unbedingt richtig sein.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
KarlF
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich schreibe dann "aus eigener Erfahrung bin ich der Meinung" und zumindest für das Krankenhaus ist alles sehr gut dokumentiert und beweisbar, aber die Frage ist, ob ich mit einem anonymen Google-Konto, einem anonymen Internetzugang und einem VPN überhaupt identifiziert werden kann?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38810 Beiträge, 6419x hilfreich)

Zitat (von KarlF):
aber die Frage ist,
Die Frage dürfte hier eher sein, ob sich ein Krankenhaus wegen einer solchen *Beschwerde* die Mühe macht, den Anonymus zu identifizieren.
Ich würde diese Frage klar mit Nein beantworten.
KH haben mE wichtigeres zu tun.
Alten-und Pflegeheime auch.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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