Kassenbons vom Markt nachträglich erhalten

1. März 2024 Thema abonnieren
 Von 
go498533-45
Status:
Schüler
(189 Beiträge, 1x hilfreich)
Kassenbons vom Markt nachträglich erhalten

Gibt es die Möglichkeit, kassenbons von vorangegangenen Einkäufen vom Markt zu erhalten bzw.werden diese gespeichert?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41024x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Gibt es die Möglichkeit, kassenbons von vorangegangenen Einkäufen vom Markt zu erhalten

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer
Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Sinnigerweise frage man das den einzigen der diese Frage beantworten könnte ...



Zitat (von go498533-45):
bzw.werden diese gespeichert?

Ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go498533-45
Status:
Schüler
(189 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer
Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Sinnigerweise frage man das den einzigen der diese Frage beantworten könnte ...


Es geht um Abrechnung von Lebensmittel Budget in einer Einrichtung. Ein Bon war so verblichen das er nicht gelesen werden konnte/wollte.
Es besteht aber ein Anspruch auf volles Budget.
Von daher die Frage ob man so einen kassenbon vom Supermarkt nochmal erhalten kann?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41024x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Von daher die Frage ob man so einen kassenbon vom Supermarkt nochmal erhalten kann?

Eventuell, vielleicht oder auch nicht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ReBo123
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 14x hilfreich)

Der Einzige, der Dir die Frage seriös beantworten kann, ist der in Rede stehende Supermarkt.

Wenn die Budgetabrechnung innerhalb eines sinnvollerweise anzunehmenden Zeitrahmens nach dem Einkauf stattfindet, dürfte der Supermarkt die Daten aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen noch haben. Allerdings darf er sie nicht so einfach rausrücken, dem steht die DSGVO entgegen. Wenn Du damals bar bezahlt hast, kannst Du die Sache vermutlich vergessen, weil Du dann den Nachweis nicht erbringen kannst, dass Du den betreffenden Einkauf getätigt hast. Wenn Du mit Karte bezahlt hast, könntest Du das eventuell darüber nachweisen. Selbst für den Fall, dass der Nachweis gelingt, weiß ich aber nicht, ob der Supermarkt verpflichtet ist, Dir den Bon neu auszufertigen.

-- Editiert von User am 2. März 2024 08:26

Signatur:

Ich bin juristischer Laie, meine Beiträge verstehen sich als Denkanstöße.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41024x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Von daher die Frage ob man so einen kassenbon vom Supermarkt nochmal erhalten kann?

Es hat sich nichts geändert.
Zitat (von Harry van Sell):
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer
Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Sinnigerweise frage man das den einzigen der diese Frage beantworten könnte ...




Wobei ich die Chancen aufgrund dessen
Zitat (von go498533-45):
Ein Bon war so verblichen das er nicht gelesen werden konnte/wollte.

irgendwo bei 0 sehe.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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