Kaufpreis von Grundstück nicht zu niedrig

6. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
kalle28
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 3x hilfreich)
Kaufpreis von Grundstück nicht zu niedrig

Moin zusammen,
folgender Fall: Ein Grundstück was 3 Parteien gehört soll verkauft werden, Wert ca. 300.000€. Darüber sind sich alle Parteien einig. Vorher möchte aber eine Partei (Person A) einen Teil des Grundstücks für sich selber haben. Der Kaufpreis für das Teilgrundstück wurde von Person A nur durch den Bodenrichtwert festgesetzt und mit unbelegten Aussagen noch weiter gedrückt. Auf nachfragen woher diese kommen wurde nicht reagiert. Als letzte Aussage kommt jetzt das wenn auf das Angebot für den Teilverkauf nicht eingegangen wird auch das große Grundstück nicht verkauft wird. Fällt sowas schon in den Rahmen einer Erpressung nach § 253, STGB ?
Eine gütliche Einigung mit Person A ist nicht möglich.

-- Editiert von Moderator topic am 06.08.2022 11:40

-- Thema wurde verschoben am 06.08.2022 11:40

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von kalle28):
Fällt sowas schon in den Rahmen einer Erpressung nach § 253, STGB ?
Nein.

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#2
 Von 
kalle28
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Nein


Ok und mit welcher Begründung? Eventuell Nötigung?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von kalle28):
Fällt sowas schon in den Rahmen einer Erpressung nach § 253, STGB ?

Sehe ich nicht so.

Und selbst wenn, was sollte es einem denn nützen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)


Zitat (von kalle28):
Als letzte Aussage kommt jetzt das wenn auf das Angebot für den Teilverkauf nicht eingegangen wird auch das große Grundstück nicht verkauft wird.



Ein stumpfes Schwert, da A es nicht verhindern kann.


Signatur:

Gruß Charly

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#5
 Von 
kalle28
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Ein stumpfes Schwert, da A es nicht verhindern kann.

Falls du damit eine Teilungsversteigerung meinst, bin ich mir nicht ganz sicher ob das möglich ist. Die Eltern haben
das Grundstück mit Haus noch zu Lebzeiten den drei Kinder vermacht. Ein der Veräußerungsklauseln besagt, das
bei einer Zwangsversteigerung oder Verkauf das Haus an die Übertrager zurückfällt. Die Mutter hatte bisher Wohnrecht in dem Haus welches erlischt wenn sie in ein Pflegeheim kommt oder länger als 6 Monate nicht mehr in dem Haus wohnt. Sie lebt aber noch.

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#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Versteh ich dann nicht!?



Zitat (von kalle28):
Ein Grundstück was 3 Parteien gehört soll verkauft werden,



Zitat (von kalle28):
Ein der Veräußerungsklauseln besagt, das
bei einer Zwangsversteigerung oder Verkauf das Haus an die Übertrager zurückfällt.[/quote]

Signatur:

Gruß Charly

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32224 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von kalle28):
Eine gütliche Einigung mit Person A ist nicht möglich.
Dann wird noch nicht verkauft. Dann betreibt einer evtl. die Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung.
Dann haben A oder B oder C Kosten. Die Mutter kriegt das Grundstück wieder.

Woher hat die zerstrittene Kinderschar den Wert 300.000,-?
Gibt es ein richtiges Verkehrswertgutachten mit richtigen Zu-und Abschlägen für richtige/wichtige Besonderheiten des Hausgrundstücks?
Hat schon jemand 3 Teilgrundstücke vermessen und einzeln bewerten lassen?
...hat eins etwa ...einen Brunnen?

Könnte/würde die Mutter als Überträgerin die Klausel noch ändern, wenn sie erfährt, welch Geistes Kind A ist?
Noch lebt se...
Wie hat sie übertragen? Hat sie verschenkt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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